Der erste Entwurf zur österreichweit ab Anfang Februar geltenden Impfpflicht liegt nun vor. Dieser sieht, nach Wunsch der Regierung, Ausnahmen für unter 14jährige, Genesene (sechs Monate ab dem Tag der Probenentnahme) und seltsamer Weise nun auch für Schwangere vor. Menschen, für die es aus medizinischen Gründen unmöglich ist sich impfen zu lassen sind ebenfalls ausgenommen.
Eine Strafhöhe von 600 Euro alle drei Monate ist darin ebenso vorgesehen. Ab Mitte März 2022 soll mit dem Strafen von Ungeimpften begonnen werden.
Mindestens drei Impftermine verpflichtend
Die gesetzliche Impfpflicht soll eine Erstimpfung, eine Zweitimpfung (14 bis 42 Tage nach der Erstimpfung) sowie eine Drittimpfung (120 bis 270 Tage nach der Drittimpfung) beinhalten.
Ab 15. Februar soll es Strafen hageln
Als Krönung dieser Zwangsmaßnahme sollen alle ungeimpften Personen ab dem 14. Lebensjahr per 15. Februar eine Aufforderung zur Wahrnehmung eines Impftermines erhalten. Ab dann werde rigoros gestraft.
Als ausstellende Behörden der Strafen werden die Bezirkswahlbehörden fungieren. Mit den daraus lukrierten Geldern sollen die lokalen Krankenanstalten „subventioniert“ werden, so will es der Entwurf der Bundesregierung.
Explizit ist im Entwurf auch nachstehender Passus enthalten. „Die Schutzimpfung darf nicht durch Ausübung unmittelbaren Zwanges durchgesetzt werden“. Das soll offenbar heißen, dass man (noch) nicht durch Einsatz körperlicher Gewalt (von Seiten der staatsdienenden Exekutive) zur Impfung „gezerrt“ werden darf?
Endgültiger Gesetzesentwurf ohne FPÖ Beteiligung
Als einzige Oppositionspartei wird die FPÖ nicht in die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes mit einbezogen.
„In den kommenden Tagen werden das Gesundheitsministerium und das Verfassungsministerium unter Einbindung der Oppositionsparteien SPÖ und NEOS intensiv arbeiten und Vorschläge im Rahmen eines Gesetzesvorschlags berücksichtigen“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.
Der entsprechende Entwurf werde dann in der nächsten Woche in Begutachtung geschickt werden, laut der Sprecherin des Gesundheitsministeriums.
Angepriesene Unbedenklichkeit des Impfstoffes doch fragwürdig?
Eigentümlich mutet es nun an, dass gerade Schwangere und unter 14-jährige plötzlich von der staatlich verordneten Impfpflicht ausgenommen werden. Seit Monaten wird in den Medien, sogar in eigenen Radio-Werbespotts dafür geworben, Schwangere, ob der angeblichen Sicherheit für Mutter und Kind, im Hinblick auf eine mögliche Corona-Infektion, unbedingt impfen zu lassen.
Dabei zeichnen sich besonders die „Kampagnen“ von „wienimpft“, sowie diverse Ärzte aus Krankenhäusern der Stadt Wien mit „Alltagsgeschichten rund um Horrorszenarien“ ungeimpfter Schwangerer, aus.
So auch unter anderem Dr. Barbara Meier, Vorstand der gynäkologischen Abteilung des Wiener Krankenhauses Ottakring. Einer unserer Beiträge hatte sich bereits mit ihren Aussagen zu dem Thema befasst.
Nachdem per 25.11., nach Freigabe durch die EMA, auch in Österreich die Impfung für Kinder ab fünf Jahren propagiert wurde, stellt sich daher zwangsläufig auch die Frage warum nun unter 14-jährige davon ausgenommen werden.
Für alle „Hausverständigen“, Mitdenkenden und Wachsamen mag es beinahe den Anschein erwecken, man würde sich hierbei vor einer möglichen Flut von Klagen und Haftungsansprüchen „Geschädigter“ und mit Langzeitfolgen Behafteter ängstigen.
Gänzlich zu schweigen von einer generell demokratisch und menschenrechtlich in höchstem Maße fragwürdigen Entscheidung der Einführung einer Impfpflicht per se.