Fast vier Jahre nach dem grauenvollen Verbrechen hat das Landgericht Oldenburg ein Urteil gefällt. Ein Mann, der einen Jungen in einer Moschee vergewaltigt hat, wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Am Freitag, nach jahrelangem Prozess und gründlicher Prüfung der Beweise und Aussagen, verkündete das Gericht das Urteil gegen den 32-jährigen Täter. “Die Kammer war von den Angaben des Jungen überzeugt”, sagte eine Sprecherin des Landgerichts. Eine psychologische Bewertung des jungen Opfers unterstützte dessen Glaubwürdigkeit und trug zu der Überzeugung des Gerichts bei.
Der Vorfall ereignete sich im September 2019 in einer Moschee in Nordenham an der Weser (Landkreis Wesermarsch). Nach den Erkenntnissen des Gerichts nutzte der Angeklagte den sakralen und vermeintlich sicheren Ort, um seinen abscheulichen Plan auszuführen. Der Täter und das damals zwölfjährige Opfer besuchten die Moschee, wo der Mann den Jungen zum Sex zwang.
Die Verteidigung des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert, doch das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft und verhängte eine fünfjährige Haftstrafe. Das Urteil sendet eine klare Botschaft an die Gesellschaft und an potenzielle Täter: Sexuelle Gewalt, insbesondere gegen Kinder, wird nicht toleriert und die Täter werden mit der vollen Härte des Gesetzes zur Rechenschaft gezogen.
Trotz des abschließenden Urteils bleibt die emotionale und psychische Belastung für das Opfer, das durch die Ereignisse und den Prozess traumatisiert wurde. Experten betonen die Notwendigkeit, solchen Opfern kontinuierliche psychologische Unterstützung und Betreuung zu bieten, um ihnen zu helfen, die traumatischen Erfahrungen zu verarbeiten und einen Weg zur Heilung zu finden.
Fünf Jahre Haft für Vergewaltigung eines Jungen in Moschee (haolam.de)