
Weil mit den Grundgesetz-Änderungen nicht nur die riesigen Sonderschulden von Friedrich Merz durchgewunken wurden, sondern auch die Schuldengrenzen für die Bundesländer gelockert wurden, sieht Berlin nun darin eine Art Freifahrtsschein, mehr Schulden für die Unterbringung von Migranten und Asylbewerbern aufzunehmen [siehe Bericht von G. Schupelius in der »B.Z.«].
Die Lockerung besteht darin, dass jedes Bundesland künftig pro Jahr neue Schulden »in Höhe von 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts« aufnehmen darf. Solche Neuverschuldungen waren den Bundesländern zuvor nicht erlaubt gewesen.
Dementsprechend begrüßt Berlins Regierender Bürgermeister dann auch die Gesetzesänderungen. Denn Berlin klagt über die hohen Kosten für die für die Unterbringung von Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen. Die Grenze von rund einer Milliarde Euro für diese Kosten sei nämlich längst überschritten, heißt es.
Die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) spricht deshalb von einem »Notfallkredit für die Geflüchtetenkosten«.
Merz macht es möglich: Berlin plant neue Schulden für Migranten und Asylbewerber