
Foto: MasterTux / pixabay.com
Ein aktueller Fall aus Bayern sorgt für hitzige Debatten über politische Doppelmoral in der Strafverfolgung. Es geht um einen möglicherweise volksverhetzende Wortmeldung auf der Plattform X (vormals Twitter) – die zuständige Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Die Begründung wirft Fragen auf: Die „eindeutig linksgerichtete Gesinnung“ des Beschuldigten sei ein Argument gegen die Eröffnung eines Strafverfahrens.
Linke Gesinnung für Gericht Strafminderungsgrund
Konkret zeigte der geschmacklose Beitrag ein historisches Bild eines Zuges aus dem Jahr 1938, dem Jahr beginnender Deportationen unter dem NS-Regime, daneben ein aktuelles Foto eines Flugzeugs mit der Jahreszahl 2025 – beides als direkte Gegenüberstellung. Die Bildbotschaft: Abschiebungen illegaler Einwanderer, wie sie etwa unter Donald Trump oder auch in Europa diskutiert werden, seien mit NS-Verbrechen vergleichbar. Für den Juristen Markus Haintz ein klarer Fall von Volksverhetzung.
Wie das Freilich Magazin berichtet, hatte er deshalb Strafanzeige gestellt, doch ohne Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth sah in dem Beitrag „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat“. Der Beitrag sei „satirisch und kritisch“ gemeint gewesen, keinesfalls habe er den Holocaust verharmlost. Entscheidend: Der Beschuldigte habe sich eindeutig vom Nationalsozialismus distanziert und setze sich „privat und beruflich für Vielfalt, Toleranz und Inklusion ein“. Zudem ergab die Auswertung seiner Social-Media-Aktivitäten eine „eindeutig linksgerichtete Gesinnung“ – ein Punkt, der offensichtlich ausdrücklich strafmildernd bewertet wurde.
Offensichtliches Zwei-Klassen-Recht
Für Beobachter wie Haintz ist diese Begründung ein Skandal. Auf X kritisiert er die Entscheidung scharf: Während oppositionelle Stimmen – besonders im rechten oder konservativen Spektrum – bei geringfügigen Aussagen mit dem Strafrecht konfrontiert würden, könnten sich Anhänger des linkspolitischen Zeitgeists „praktisch alles erlauben“. Der Fall offenbare ein politisch motiviertes Zwei-Klassen-Recht – mit klarer Schlagseite zugunsten progressiver Milieus.
Dabei ist es nicht das erste Mal, dass Haintz gegen verharmlosende Vergleiche mit der NS-Zeit rechtlich vorgeht. Erst kürzlich erstattete er erneut Anzeige, diesmal gegen den ehemaligen Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne). Dieser hatte auf X Abschiebungen krimineller Bandenmitglieder aus den USA nach El Salvador mit nationalsozialistischen Konzentrationslagern verglichen. Wie die Staatsanwaltschaft Göttingen mit dieser Anzeige umgeht, bleibt abzuwarten. Für Haintz ist der Fall ein Test für die Unabhängigkeit der Justiz. Denn im Kern geht es nicht nur um geschmacklose Vergleiche oder falsche historische Gleichsetzungen – sondern um die Frage, ob in Deutschland tatsächlich mit zweierlei Maß gemessen wird. Dass politische Überzeugungen – noch dazu solche, die der vermeintlichen „Mehrheitsmeinung“ nahe stehen – offensichtlich als Schutzschild gegen Strafverfolgung gelten, ist ein fatales Signal.
Linke Gesinnung schützt offensichtlich vor Volksverhetzungs-Ermittlungen – Unzensuriert