Nach den Wahlpannen in Berlin beabsichtigt die Landeswahlleitung Einspruch beim Verfassungsgericht Berlin einzulegen. In zwei Wahlkreisen habe es Verstöße gegeben, so Landeswahlleiterin Petra Michaelis. Unregelmäßigkeiten seien zudem in 207 Wahllokalen aufgetreten.
Die Landeswahlleitung will beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin am 26. September einlegen. In zwei Wahlkreisen habe es Wahlrechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, sagte Landeswahlleiterin Petra Michaelis am Donnerstag bei einer Sitzung des Landeswahlausschusses.
Unregelmäßigkeiten seien zudem in 207 von 2257 Wahllokalen aufgetreten. “Das ist eine Zahl, die uns alle erschrecken muss und auch ärgern muss”, sagte Michaelis. Andererseits könne sie feststellen, dass die Wahl in über 2000 Wahllokalen problemlos abgelaufen sei.
Michaelis trug nach Prüfung aller relevanten Unterlagen aus allen Berliner Bezirken eine Liste mit Angaben dazu vor, was alles schiefgelaufen ist. Dazu zählten Verzögerungen bei der Zusendung von Briefwahlunterlagen, falsche oder fehlende Stimmzettel, eine zeitweise Unterbrechung des Wahlgeschehens in 73 Lokalen oder lange Schlangen vor Wahllokalen. Mehrere Hundert Wahllokale hatten länger geöffnet als üblich.
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