Keine Ausreise für Andersdenkende

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Liebe Frau Lengsfeld,

sorry, aber hierauf muss ich unbedingt hinweisen. Es ist nicht zu fassen!

München: Rechtsextremisten dürfen nicht nach Italien

Karger Raum am Flughafen statt Bella Vita und rassistisches Hetzen in Mailand: Acht Funktionäre und Anhänger der Identitären Bewegung durften am Donnerstagabend in München nicht nach Italien ausreisen. Sie wurden von der Bundespolizei befragt und durften nach Stunden gehen.

Nach Italien, Österreich oder in die Schweiz dürfen sie nicht reisen.

Begründet wird das offenbar damit, dass sie Deutschlands Ansehen im Ausland schaden könnten.

Ich dachte immer Freizügigkeit ist ein universelles Menschenrecht. Wer also dem Ansehen Deutschlands im Ausland wirklich schadet, liegt auf der Hand.

Und tatsächlich: Ausreisefreiheit

Die A. ist eines der zentralen Menschenrechte, das in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948 in Art. 13 Abs. 2 festgelegt ist. Danach hat jeder Mensch das Recht, jedes Land, auch sein eigenes, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.

Die A. wird in DEU durch Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit) geschützt.

Damit verletzt das gegenwärtige Regimes also elementare Menschenrechte.
Die Ausreisefreiheit war bekanntlich eins der größten Probleme für das Regime in der DDR.

Ich hätte nicht gedacht, dass meine im Rahmen unserer Ausreise erforderlich werdenden juristischen Studien der Menschenrechte,  der Helsinki-Akte etc. wieder brandaktuell werden würden.

Beste Grüße,

W.

Keine Ausreise für Andersdenkende – Vera Lengsfeld

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