Justiz-Wahnsinn: Ein Monat bedingte Haft für Syrer, der Mädchen misshandelte und ausraubte

Eine Richterin am Straflandesgericht Wien verwöhnte einen vorbestraften syrischen Gewalttäter mit einem wahren Kuschel-Urteil: ein Monat bedingte Haft für einen brutalen Überfall auf eine 14-Jährige.
Foto: Vindobohann / wikimedia.org (CC-BY-SA-3.0)

Regelmäßig berichten wir an dieser Stelle über die oft lächerlichen Kuschel-Urteile der linken Justiz gegen kriminelle Migranten. Nicht nur in der Bevölkerung, auch in weiten Teilen der Polizei steigt der Unmut, wenn oft unter prekären Umständen aufwendig ermittelte Täter nach kurzer Zeit wieder auf der Straße unterwegs sind. Ein besonders krasser Fall wurde heute, Mittwoch, am Straflandesgericht Wien verhandelt: Ein mehrfach vorbestrafter 18-jähriger Syrer hatte am Praterstern ein 14-jähriges Mädchen begrapscht, misshandelt und beraubt – und kassierte dafür lediglich ein Monat Haft, und das auch noch bedingt! Wen wundert es da noch, dass unsere ungebetenen “Gäste” keinerlei Respekt vor Polizei und Rechtsstaat haben.

Grazerinnen „verirrten“ sich in der Nacht am Praterstern

Die Tat ereignete sich im September 2023 am Verkehrsknoten Praterstern in Wien-Leopoldstadt, einem berüchtigten Treffpunkt von Asozialen, Drogenhändlern und Multikriminellen. Eine Grazer Schülerin hatte sich gemeinsam mit einer Freundin nach Mitternacht dorthin „verirrt“, wie sie bei der Verhandlung aussagte, weil kein Bus mehr gefahren war. Ein verhängnisvoller Irrweg, wie sich bald herausstellen sollte.

Syrer befummelt 14-Jährige und raubt ihr Smartphone

Alsbald wurden die beiden in gebrochenem Deutsch vom 18-Jährigen angesprochen. Er packte das Mädchen an der Hüfte, schwang sie sich über die Schulter und schleppte sie in eine dunkle Unterführung. „Am Anfang war es noch lustig“, erinnerte sich das Opfer vor Gericht. Doch schnell war Schluss mit Lustig, denn der Bursche begann, die 14-Jährige zu begrapschen und zu befummeln. Schließlich zog er ihr das Telefon aus der Tasche. Um es wiederzubekommen, sollte sie ihn küssen.

Am Boden liegendes Opfer getreten und gewürgt

Als die beiden Mädchen das verweigerten und ihr Smartphone zurückforderten, wurde der Syrer rabiat, stieß die Grazerin zu Boden, wo sie mit dem Kopf gegen einen Blumentopf prallte. Doch damit nicht genug, soll er auf die benommen am Boden Liegende eingetreten, sie geschlagen und gewürgt haben. Das verletzte Opfer ließ er liegen und flüchtete.

Seit zwei Jahren ohne Arbeit oder Schule in Österreich

Vor Gericht stritt der Syrer, der von mehreren Zeugen wiedererkannt wurde, alles ab. Er sei an dem Tag gar nicht am Praterstern gewesen, es müsse sich um eine Verwechslung handeln, so seine Verantwortung. Die Richterin baute ihm goldene Brücken und versuchte mehrmals, ihn zu einem reumütigen Geständnis zu animieren. Doch der Migrant, der seit zwei Jahren in Österreich lebt und in dieser Zeit weder gearbeitet noch eine Ausbildung absolviert hat, blieb stur und leugnete.

Kuschel-Urteil blanke Verhöhnung des Opfers

Umso unverständlicher dann das Urteil: ein Monat bedingte Haft wegen Belästigung und Diebstahls, 500 Euro Schadenersatz (woher soll er die zahlen?) sowie Auflage zu einer Psychotherapie gegen sexuelle Gewalt. Für die hat er jetzt viel Zeit, denn er verbüßt bereits eine zweijährige Haftstrafe wegen schweren Raubes. Das solcherart zum zweiten Mal misshandelte Opfer wird die ach so lebenswerte Stadt Wien und das heimische Justizsystem wohl bleibend in Erinnerung behalten…

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