In Italien herrscht eine Corona-Impfpflicht für das medizinische Personal, die in Südtirol als erster Region in Italien durchgesetzt wurde. Wer sich weigert, wird ohne Bezahlung suspendiert. Im Angestelltenbereich muss geprüft werden, ob es eine andere Beschäftigung ohne Parteienverkehr gibt. Falls nicht, folgt die fristlose Entlassung. In Südtirol wurden so bereits an die 200 Personen suspendiert.
Impftermin mit Rechtsbeistand
Im Zuge des Impfzwangs kam nun eine Südtiroler Bedienstete im Sanitätsbereich an die Reihe. Sie wurde zur AstraZeneca-Impfung vorgeladen (wo der Staat Zwang anwendet, verimpft er AstraZeneca, weil er sonst auf dem Impfstoff sitzenbliebe). In der Vorladung stand, dass die Impfung gegen eine Ansteckung durch SARS CoV-2 schütze.
Zum Impftermin erschien die Vorgeladene mit ihrer Rechtsanwältin Renate Holzeisen, die auch für die Partei Team-K in Südtirol aktiv ist. Beide forderten gemäß der Werbeeinladung vom Arzt bzw. ranghöchsten anwesenden Verantwortlichen des Impfzentrums, dass er eine Erklärung unterschreibe, wonach die Impfung wirklich hält, was versprochen wird, nämlich die Immunisierung.
Keine Falschbeurkundung
Dieser weigerte sich, worauf Holzeisen im Namen ihrer Mandantin Anzeige wegen Irreführung und Betrugs erstattete. Ihrer Meinung nach weigerte sich der Arzt, weil er sonst eine Straftat, nämlich eine Falschbeurkundung riskiert hätte.
Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen und die Carabinieri in das Impfzentrum geschickt, um Werbematerial zur Impfung sicherzustellen. Die Verantwortlichen wurden einvernommen.
Impfpräparate nur gegen Krankheit zugelassen, nicht gegen Ansteckung
In der Tat geht es um Irreführung („falso ideologico“ nach dem italienischen Strafrecht). Denn laut der von der EU-Kommission beschlossenen Zulassungsdokumentation verhindern die Impfpräparate nicht, infiziert zu werden oder andere zu infizieren. Nur eine Erkrankung bzw. ein schwerer Verlauf soll verhindert werden. Die Impfpropaganda vermittelt das allerdings – geschönt.
Wenn Falsches, in dem Fall ein Schutz, wie im italienischen Staatsgesetz geregelt, vorgegaukelt wird, der in Wirklichkeit nicht gegeben ist, kann auch keine Impfpflicht verlangt werden.
Fehlende Verhältnismäßigkeit zwischen Nutzen und Schaden
AstraZeneca warnt mittlerweile vor dem eigenen Präparat, wie unzensuriertberichtete, weil bis zu zehn Prozent der Geimpften Gefahr laufen, eine Autoimmunerkrankung zu entwickeln. Das betrifft zum aktuellen Stand 500.000 Menschen. Man bedenke, dass in Österreich im ganzen Corona-Jahr 2020 nur 0,073 Prozent der Bevölkerung (6.477) an oder mit Corona gestorben sind.
Juristin Holzeisen setzt an diesem Punkt an und versucht, die italienische Impfpflicht zu kippen, denn in welchem Verhältnis steht der massive staatliche Eingriff, die Unversehrtheit der Person zu verletzen, um was zu erreichen? Mit einem Präparat gespritzt zu werden, das nicht hält, was der Staat verspricht?