
Eine Erbin bekam einen seltsamen Schrecken, als sie das Haus ihres Vaters in Bourgoin-Jallieu (Isère) besichtigen wollte, das wegen eines Erbschaftskonflikts seit zehn Jahren verfallen sein sollte. Das Schloss war ausgetauscht worden, wie Le Dauphiné Libéré am Mittwoch, den 26. März, enthüllte. Daraufhin kontaktierte sie die Polizei, um in das Gebäude einzudringen. Dort entdeckten sie eine möblierte Wohnung mit einer voll ausgestatteten Küche, einem Fernseher, einer Internetbox, einem Sofa, Matratzen im Obergeschoss… und laufenden Malerarbeiten.
In diesem Moment kommen zwei Männer in Baukleidung auf das Grundstück. Sie werden sofort festgenommen. Einer der beiden, ein 30-jähriger Mann tunesischer Herkunft, wird in Polizeigewahrsam genommen, da die Polizei feststellt, dass er verpflichtet ist, das Land zu verlassen (OQTF). Der Mann wird in Polizeigewahrsam genommen und versucht zu fliehen.
Bei seiner unmittelbaren Vorführung versichert der 30-Jährige, dass er die Erlaubnis hatte, sich in dem Haus niederzulassen, und behauptet, dass er geplant hatte, nach dem Ramadan abzureisen. Er fügte hinzu: „Das Haus war baufällig, die Tür offen“. Bei der Anhörung erklärte er außerdem, dass er davon überzeugt war, dass sein Aufenthaltsverbot nur ein Jahr lang bestand. Diese Argumentation überzeugte die Justiz nicht, da der Mann schließlich zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro wegen illegaler Besetzung und vier Monaten auf Bewährung für seinen Fluchtversuch verurteilt wurde.