Höcke verurteilt: Bestrafe einen, erziehe hundert

Wikimedia Commons , PantheraLeo1359531, CC-BY-SA-4.0

Mitten in der heißen Phase des Wahlkampfes hatte der medienwirksame Gerichtsprozess gegen Björn Höcke begonnen. Nun wurde gestern das nicht rechtskräftige Urteil gesprochen – Höcke muss 13.000 Euro Strafe zahlen und gälte damit als vorbestraft. Eine erneute Niederlage für die Redefreiheit.

Schon 2021, also vor fast drei Jahren, beendete der Oppositionsführer im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung in Sachsen-Anhalt seine Rede mit dem Dreiklang „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Was bis dahin allerdings kaum einer wusste – der dritte Teil dieser Anapher soll vor hundert Jahren von einer Teilorganisation der Nationalsozialisten verwendet worden seien. Der politische Gegner scheute sich nicht, diesen unbekannten Allerweltssatz zu skandalisieren und den Familienvater vor Gericht zu ziehen.

Sie sind gegen ihn, weil er für euch ist

Für Björn Höcke ist es nicht das erste Mal, dass eine seiner Aussagen künstlich skandalisiert wird. Obwohl, oder vielleicht auch gerade weil er einen der erfolgreichsten AfD-Landesverbände der Bundesrepublik führt, haben sich Gesinnungsjustiz, Politik und Systemmedien auf ihn eingeschossen. So wurde bereits achtmal seine politische Immunität aufgehoben, immer auf Grund von Meinungsäußerungen. Und jetzt ist es, mitten in der heißesten Phase des Wahlkampfes, wegen drei Worten, deren Inhalt eigentlich eine Selbstverständlichkeit seien sollte, zu einer Verurteilung gekommen.

Kuscheljustiz…

Seit einigen Jahren ist die deutsche Justiz weltweit für ihre Laschheit bekannt. So ist es leider keine Seltenheit mehr von Freisprüchen für ausländische Gewalttäter und Vergewaltiger zu lesen und sogar die Altparteien profitieren von dieser Kuscheljustiz. Das krautzone Magazin berichtete beispielsweise über mehrere Fälle, in denen Politiker mit extrem geringen Geldstrafen davonkamen, obwohl ihnen wie Tino Günther (FDP) sexuelle Belästigung, oder wie Sebastian Edathy (SPD) das Herunterladen von Kinderpornografie vorgeworfen wurden.

aber nicht für Rechte

Patriotische Politiker und Akteure kommen in der BRD allerdings nicht in den Genuss dieser Kuscheljustiz. Hier wird der alte maoistische Leitsatz „Bestrafe einen, erziehe hundert“ angewendet. Mit harten Urteilen, wie jüngst gegen die AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser oder nun gegen Björn Höcke sollen patriotische Bürger davon abgehalten werden sich politisch zu betätigen. Hierbei wird gezielt Rufschädigung und der finanzielle Ruin in Kauf genommen, nur um rechten politischen Aktivismus zu kriminalisieren.

Solidarität

Gegen diese Ungerechtigkeit des Systems hilft Solidarität, wie sie Björn Höcke bereits von vielen Parteikollegen und Akteuren des rechten Vorfeldes erhalten hat. Nicht einschüchtern lassen und weiterkämpfen ist auch die Devise von Höcke, der die nervösen Angriffe gegen ihn und die AfD als „die Begleitmusik unseres Erfolges“ bezeichnet.

Höcke verurteilt: Bestrafe einen, erziehe hundert (heimatkurier.at)