Hamburger Verfassungsschutz verliert im Verfahren gegen AfD

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Die AfD ist mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen Angaben im Hamburger Verfassungsschutzbericht von 2020 vorgegangen. Konkret wurden dem Hamburger Verfassungsschutz zwei Tatsachenbehauptungen zur AfD verboten, wie die WELT berichtet:

Darin hieß es, dass etwa 40 Personen aus dem Landesverband dem als rechtsextrem eingestuften „Flügel“ zuzurechnen seien. Zudem wurde behauptet, dass zwei Angehörige der ebenfalls rechtsextremen Identitäten Bewegung als Mitarbeiter der Bürgerschaftsfraktion tätig gewesen seien. […] Beide Tatsachenbehauptungen seien vom Gericht in einer Entscheidung vom Mittwoch für rechtswidrig befunden worden, sagte der [Gerichts-]Sprecher. Damit habe das Gericht auch im Hauptsacheverfahren eine bereits Ende 2021 getroffene Eilentscheidung bestätigt.

Während das Hauptsacheverfahren also über drei Jahre für diese Feststellung brauchte, kam die Eilentscheidung damals immerhin relativ schnell. Vorgestellt wurde der Bericht für das Jahr 2020 auf einer Pressekonferenz am 30. März 2021. Noch am selben Tag wurde er auf der Internetseite des Landesamts für Verfassungsschutz online gestellt.

Der Eilantrag gegen die Behauptungen des Verfassungsschutzes war dann vor dem Verwaltungsgericht Hamburg am 23. August 2021 erfolgreich. Fast fünf Monate konnte also die Falschbehauptung verbreitet werden, bis vier Wochen vor der Bundestagswahl am 26. September 2021.

Hamburger Verfassungsschutz verliert im Verfahren gegen AfD (haolam.de)