Bereits am 26.08.2021 haben Spezialeinsatzkräfte der Polizei Hamburg einen 20-jährigen Heranwachsenden in der Kieler Straße vorläufig festgenommen, der im sog. Darknet versucht haben soll, eine scharfe Schusswaffe und eine Handgranate illegal zu erwerben.
Die Ermittler für Staatsschutzangelegenheiten im Landeskriminalamt hatten Kenntnis von diesem Kaufversuch bekommen. Es handelt sich bei dem Tatverdächtigen um eine Person, die sowohl die deutsche als auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzt.
Aufgrund der weiteren Ermittlungen wurde der Beschuldigte nach seiner Festnahme dem Amtsgericht Hamburg zugeführt und bei der Staatsanwaltschaft Hamburg die Beantragung eines Haftbefehls angeregt, welcher am 27.08.2021 erging.
Kriminalpolizeiliche Ermittlungen ergaben außerdem Hinweise darauf, dass der Beschuldigte zwar in Wismar gemeldet war, sich tatsächlich jedoch in der Hamburger Wohnung seiner Eltern aufhielt. Bei den am 26.08.2021 durchgeführten Durchsuchungen beider Wohnungen wurden unter anderem Propagandavideos islamistischer Terrorgruppen sowie Unterlagen zur Herstellung von Waffen sichergestellt. Darüber hinaus ergaben die Ermittlungen, dass sich der Beschuldigte im Internet Anleitungen zum Bau einer Bombe angesehen hatte. Deshalb wurde das Verfahren am 30.08.2021 von der Zentralstelle Staatsschutz der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg übernommen.
Kurze Zeit später führten Umfeld-Ermittlungen zum Bekanntwerden einer weiteren von dem Beschuldigten genutzten, auf seinen Cousin gemeldeten, Wohnung in Hamburg-Jenfeld. Im Rahmen einer am 19.11.2021 erfolgten Durchsuchung wurden in dieser Wohnung diverse Substanzen und Gegenstände aufgefunden, die als Komponenten zur Herstellung von Schwarzpulver und Bau eines Sprengsatzes geeignet gewesen wären. Unter anderem wurden je ein Kilogramm Schwefel und Kaliumnitrat, 500 Gramm Kohlepulver, mehrere hundert Schrauben und Muttern sowie Elektrodrähte aufgefunden und sichergestellt.
Aufgrund weiterer Ermittlungen im Umfeld des Beschuldigten erwirkte die Zentralstelle Staatsschutz insgesamt 17 Durchsuchungsbeschlüsse, die am 08.12.2021 zeitgleich in mehreren Bundesländern bei unverdächtigen Kontaktpersonen des Beschuldigten vollstreckt wurden. Die Auswertung der hierbei sichergestellten Beweismittel, insbesondere Smartphones, PCs und digitale Datenträger, dauert an.
Der Generalbundesanwalt wurde laufend über die Ermittlungen unterrichtet. In enger Kooperation mit der Zentralstelle Staatschutz erfolgt derzeit die Abstimmung, ob vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrensübernahme vorliegen (§ 142a Abs. 1 i.V.m. §§ 120 Abs. 2 Nr. 1, 74a Abs. 1 Nr. 2 GVG).
Der Senator der Behörde für Inneres und Sport, der Hamburger Generalstaatsanwalt sowie die Leiter des Landeskriminalamtes und des Staatsschutzes im Landeskriminalamt haben heute im Rahmen einer Pressekonferenz Einzelheiten zu diesem Fall vorgestellt.