Die chaotische Durchführung der Bundestagswahlen in Berlin und der zeitgleich stattfindenden Abgeordnetenhauswahlen im vergangenen September schlagen ein Dreivierteljahr später hohe Wellen. Inzwischen hat der Bundeswahlleiter die Wiederholung der Bundestagswahl in der Hälfte der Berliner Wahlkreise beantragt. Auf Landesebene wurden vom linksgrünen Senat Unregelmäßigkeiten vorsätzlich durchgewunken.
Von Anfang war die Wahl in der Hauptstadt von Manipulationsvorwürfen begleitet gewesen. Während es zunächst danach aussah, als ob die – eher einer Banenenrepublik würdigen – Vorgänge gänzlich folgenlos bleiben würde, ergaben Recherchen des Magazins „Tichys Einblick” (TE) in dieser Woche nun ein völlig neues, ein derartiges Ausmaß an Unstimmigkeiten, bis hin zu offensichtlichen Wahlfälschungen. Bundeswahlleiter Georg Thiel kündigte mittlerweile sogar die Wiederholung der Wahl in sechs der zwölf Berliner Wahlkreise an und stellte einen entsprechenden Antrag.
Thiel erklärte: „Nur 820 Wähler hätten sich anders entscheiden müssen, damit werden die Vorfälle mandatsrelevant.“ Angesichts des grotesken Ausmaßes der „Wahlpannen” dürfte diese Zahl eindeutig und bei weitem übertroffen werden. Zudem nahmen offenbar rechtswidrig auch Minderjährige und EU-Ausländer an der Wahl teil. Der ehemalige Berliner Abgeordnete und Spitzenkandidat der Freien Wähler, Marcel Luthe, hatte bereits vergangenes Wochenende angekündigt, Strafanzeige wegen Wählertäuschung zu stellen. Zuvor hatte er bereits Anzeige beim Berliner Verfassungsgericht eingereicht, nachdem ihm Einsicht in die eigentlich öffentlich zugänglichen Niederschriften der Wahllokale verweigert wurde.
Ein Video von “Welt”, zeigt, wie es am Wahltag in Berlin zuging:
Die Auswertung der Wahlunterlagen zeigte, dass in manchen Bezirken absichtlich Wahlzettel aus anderen Bezirken verwendet wurden, die dadurch ungültig wurden. Oft waren grundsätzlich zu wenig Wahlzettel vorhanden. Es wurden zu wenige Wahlkabinenaufgestellt, was zu langen Warteschlangen oder dazu führte, dass viele Wähler auf ihre Stimmabgabe verzichteten. Nach Angaben der Landeswahlleitung entschieden vielerorts die jeweiligen Wahlvorsteher nach Gutdünken, wer zur Stimmabgabe vorgelassen wurde.
Neunzehn Prozent der Wahllokale waren noch nach 18.15 Uhr geöffnet gewesen, als bereits erste Prognosen in den Medien veröffentlicht wurden, was zur Beeinflussung der Wahlentscheidung führen kann, etwa weil Parteien als Gewinner oder Verlierer feststehen. Vier Wahllokale schlossen sogar erst nach 20 Uhr – laut Landeswahlleitung angeblich „wegen des großen Andrangs.“ Luthe verweist darauf, dass dies wenig glaubwürdig sei, dafast 225.000 Wähler weniger ihre Stimme abgaben als bei der Bundestagswahl 2017.
Die Auslieferung der Wahlscheine hatte auch wegen des am gleichen Sonntag stattfindenden Berlin-Marathons nicht funktioniert. Aufgrund der Corona-Pandemie war im Vorfeld zur verstärkten Nutzung der Möglichkeit der Briefwahl aufgefordert worden. Auch hier funktionierte die Zustellung der entsprechenden Unterlagen jedoch nicht, sodass völlig unklar ist, wie viele Wähler am Ende nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten oder dieses gar nicht wahrnehmen konnten, weil die angeforderten Unterlagen nie bei ihnen ankamen.
Die Linken-Abgeordnete Gesine Lötsch, eine von drei Direktkandidaten der Partei, verbuchte im Bezirk Lichtenberg einen Vorsprung von 8773 Stimmen. Da allerdings unbekannt ist, wie hoch der Anteil der „verlorenen Stimmen“ ist, weiß auch niemand, ob Lötsch tatsächlich gewählt wurde. Die möglichen Folgen sind alles andere als unerheblich: Hätte Lötsch es nicht in den Bundestag geschafft, würde die Linke dort augenblicklich ihren Fraktionsstatus im Bundestag verlieren – weil sie nur noch zwei Sitze hätte.
Ohnehin mehren sich die Hinweise, dass die Pannen, die die inkompetente Berliner Stadtregierung zu verantworten hat, von eben der verantwortlichen Stadtregierung dazu ausgenutzt wurden, sich den Wahlsieg zu sichern. Der damalige Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte nach Bekanntwerden der skandalösen Begleitumstände der Wahl noch behauptet: „Nach jetzigem Stand gehe ich nicht davon aus, dass die Wahl in Berlin großflächig wiederholt werden müsste.“
Wie nun bekannt wurde, hatte die von Geisel geführte Senatsverwaltung für Inneres unter Verweis auf ein Gerichtsurteil von 2010 den Wahlleiter des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, wo massenhaft falsche und nach dem Berliner Wahlgesetz damit eindeutig ungültige Stimmzettel ausgegeben worden waren, angewiesen, 1900 ungültige Stimmen, die zu 75 Prozent für Rot-Rot-Grün ausfielen, als gültig zu zählen.
Bei dem zur Rechtfertigung dieses ungeheuerlichen Vorgangs herangezogenen Urteil ging es in Wahrheit jedoch um wenige Stimmen bei einer Personalratswahl! Ähnliche Vorgänge dürften sich auch in anderen Bezirken mit falschen Stimmzetteln abgespielt haben.