Am Samstagabend (22. März) machten Passanten die Bundespolizei in Gelsenkirchen auf einen Mann aufmerksam, der vor dem Hauptbahnhof an seinem Glied manipulierte. Die Beamten stellten den Verdächtigen auf frischer Tat und nahmen ihn vorläufig fest.
Gegen 17:40 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Gelsenkirchener Hauptbahnhof, als sie von zwei Passanten angesprochen und auf einen Mann aufmerksam gemacht wurden, der Frauen beobachte und dabei onaniere. Auf dem Weg zu der Örtlichkeit wurden die Einsatzkräfte von einem weiteren Bürger auf den Verdächtigen aufmerksam gemacht. Vor Ort trafen die Uniformierten auf den 22-Jährigen, der sich hinter einem Sichtschutz befand und sein Glied in der Hand hielt. Infolgedessen forderten die Polizisten den syrischen Staatsbürger umgehend auf, dies zu unterlassen und sich anzuziehen. Dieser Aufforderung kam der Beschuldigte nach und wurde anschließend dem Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Gelsenkirchen zugeführt.
Vor Ort stellten die Beamten die Identität des Mannes mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei fest. Die Überprüfung seiner Personalien zeigte, dass die Staatsanwaltschaften Neuruppin und Lörrach, wegen Diebstahls und Beleidigung, nach dem Aufenthaltsort des 22-Jährigen suchen ließen.
Unterdessen gab einer der Zeugen gegenüber den Einsatzkräften an, dass er den Syrer mehrfach aufgefordert habe, das Onanieren zu unterlassen. Der Aufforderung des 42-jährigen Esseners soll der Wohnungslose nicht nachgekommen sein. Zudem gaben eine 43-jährige Gelsenkirchenerin und ein 31-Jähriger aus Brühl an, dass sie den Mann schon einmal dabei gesehen haben, wie dieser offenkundig am Hauptbahnhof Gelsenkirchen masturbierte.
Nachdem der Beschuldigte mit den Tatvorwürfen konfrontiert wurde, machte dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Kriminalwache nahmen die Beamten den syrischen Staatsangehörigen fest und überstellten ihn, nach der Untersuchung durch einen Polizeiarzt, für die weiteren Maßnahmen dem Polizeigewahrsam in Gelsenkirchen.
Die Bundespolizisten leiteten gegen den Polizeibekannten ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung und exhibitionistischer Handlungen ein.
BPOL NRW: Vor dem Hauptbahnhof Gelsenkirchen masturbiert – Bundespolizei nimmt … | Presseportal