Frankreich: Zum Islam konvertierte Mutter wegen Rechtfertigung des Terrorismus verurteilt

Von September bis November 2020 veröffentlichte und kommentierte die 31-jährige Frau aus Sens ( Departement Yonne ) mehrere Videos in verschiedenen sozialen Netzwerken. Insbesondere eine, in der sie den Mörder von Professor Samuel Paty unterstützt: “Bravo, Sie haben getan, was viele nicht zu tun wagten. Allahu Akbar”. Sie wird weitere Videos veröffentlichen, darunter eines aus Idlib, dem Hauptquartier von Al-Qaida in Syrien, und ein weiteres über antifranzösische Demonstrationen in aller Welt, erklärt France Bleu. Die junge Frau ärgert sich über “den von den Medien ausgeübten sozialen Druck auf den Islam”. Aber sie fügt sofort hinzu: “Seitdem habe ich meine Denkweise geändert. Ich bedaure diese Veröffentlichungen aufrichtig (…). Ich sage heute, dass die Ermordung von Samuel Paty unmenschlich ist und ich mich dafür empöre, dass ich sie veröffentlicht habe. Die Mutter von drei Kindern, die seit neun Jahren arbeitslos ist, erklärt, dass sie 2015 über das Internet zum Islam konvertierte, kurz nachdem sie ihren früheren Lebensgefährten kennengelernt hatte, der auf der S-Liste stand. Sie sagt auch, sie habe ihn verlassen, als er ihr anbot, nach Syrien zu gehen.

Um ihre hasserfüllten Veröffentlichungen gegen Frankreich zu rechtfertigen, sagte die Angeklagte, sie sei damals “deprimiert” gewesen und habe “ihre Therapie nicht gut vertragen”, berichtet France Bleu. Trotz ihres Alters ist sie bereits fünfmal verurteilt worden, meist wegen Diebstahls. Sie sagt, sie sei eine Kleptomanin und wurde außerdem wegen Gewalt gegen Minderjährige verurteilt. Außerdem hatte sie sich nicht an die gerichtliche Anordnung gehalten, was dazu führte, dass sie eine Woche lang in Untersuchungshaft genommen wurde. Sie wurde schließlich zu sechs Monaten mit einer elektronischen Fußfessel sowie zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, wenn sie ihrer Verpflichtung zur psychologischen Behandlung und ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommt. Sie wird auch nicht in der Datei der terroristischen Straftäter registriert werden.

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