Frankreich: „Ich bin Muslim, du wirst zur Hölle fahren“: Nach einer Polizeikontrolle wird ein Fahrradkurier mit einer Duldungsverfügung in das zentrale Abschiebezentrum (CRA) von Sète gebracht; der algerische Migrant bedroht bei seiner Ankunft einen Polizisten

Der in Alès wohnhafte algerische Staatsbürger wurde am Mittwoch, den 6. November, vor dem Strafgericht von Montpellier angeklagt, nachdem er am 1. November einen Polizisten bei seiner Ankunft im Abschiebelager von Sète tätlich angegriffen hatte. Im Zweifel für den Angeklagten wurde er wegen Beleidigung freigesprochen.

Dieser algerische Staatsangehörige, der das Land verlassen muss, wird in Alès von der Polizei aufgegriffen. Als Fahrradkurier hatte er einer Bac-Besatzung die Vorfahrt genommen, woraufhin diese seine Identität überprüfte. Aufgrund seiner Situation wird der 30-jährige Mann am 1. November in das Zentrum für administrative Abschiebungen (CRA) in Sète gebracht, wo es ab seiner Ankunft nicht mehr mit rechten Dingen zugeht. Am Mittwoch, den 6. November, stand der Vater von zwei sehr kleinen Kindern (19 Monate und 16 Tage) vor dem Strafgericht von Montpellier wegen Gewalt und Beleidigung gegen einen Polizisten sowie wegen Sachbeschädigung in dem Raum, in dem er untergebracht worden war.

„Ich bin Muslim, du wirst zur Hölle fahren“


Bei der Anhörung greift die Vorsitzende, Julie Marot, das Verfahren wieder auf, in dem der Mann bei seiner Aufnahme in der CRA als „aufgeregt, virulent, nervös“ beschrieben wird. „Ich war aufgeregt. Ich habe gearbeitet und sie haben mich verhaftet“, rechtfertigt er sich. Dann reißt er während der Abwesenheit der Beamten die Tapete in dem kleinen Raum, in dem er untergebracht ist, herunter und beschimpft einen der Polizisten. Laut diesem soll der Mann gesagt haben: „Ich bin Muslim und ich werde dich beerdigen, du Hurensohn…“. Auf der Anklagebank bestreitet der Angeklagte diese Äußerungen jedoch. „Ich wollte ihm sagen: ‚Ich bin Muslim, du wirst zur Hölle fahren‘, weil er unfreundlich zu mir gewesen war. Aber ich konnte meinen Satz nicht beenden.”

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Im Zweifelsfall sprach das Gericht den Angeklagten für die Beleidigung frei und verurteilte ihn wegen der Gewalt und der Sachbeschädigung zu sechs Monaten Haft mit Haftbefehl. Die Entschädigung des Polizisten, der als Nebenkläger auftrat, war Gegenstand einer Verweisung auf die zivilrechtlichen Interessen. Midi-Libre

« Je suis musulman, tu vas aller en enfer » : après un contrôle de police, un livreur à vélo sous OQTF est conduit dans le CRA de Sète (34) ; le migrant Algérien violente un policier à son arrivée – Fdesouche

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