Frankreich: Algerischer Vergewaltiger darf nicht abgeschoben werden, weil er transsexuell ist

Kurz nachdem der Mord an der 19-jährigen Philippine frankreichweit für Empörung sorgte, wurde nun ein weiterer Fall einer Vergewaltigung durch einen algerischen Transsexuellen bekannt. Dieser wird aufgrund seiner sexuellen Orientierung nicht abgeschoben.

Erst vor wenigen Tagen ließ der Fall eines 22-jährigen Marokkaners ohne Aufenthaltsgenehmigung, der längst hätte abgeschoben werden sollen, die Stimmen nach einer härteren Migrationspolitik immer lauter werden. Dieser hatte die noch jugendliche Philippine zuerst vergewaltigt und dann ermordet. Nun wurde eine erneute medienwirksame Vergewaltigung durch einen algerischen Migranten publik. Dieser wurde zu lediglich vier Jahren Gefängnis verurteilt, während sein Flüchtlingsstatus anerkannt bleibt, da er sich als Frau identifiziert und mitten in einer Geschlechtsumwandlung befindet.

Keine Abschiebung

Innerhalb Frankreichs sorgt die Bestätigung des Flüchtlingsstatus und insbesondere die dazugehörige Begründung des Gerichts für große Aufregung. Da dem Algerier aufgrund seiner „Transidentität“ in seiner Heimat Verfolgung droht, sei eine Abschiebung inhuman und nicht möglich. Auch die begangene Straftat, immerhin die Vergewaltigung eines Minderjährigen unter 15 Jahren, sei an sich kein Grund, um den Flüchtlingsstatus abzuerkennen, so das Gericht.

Vergewaltiger integriert sich

Die Entscheidung wurde auch durch die lange Aufenthaltsdauer des Migranten in Frankreich begründet. Dieser ist bereits vor 14 Jahren eingewandert. Im Gefängnis nehme er an freiwilligen Integrationskursen teil, was eine Abschiebung angeblich unnötig mache. Eine medizinische Untersuchung habe ergeben, dass eine Wiederholungstat unwahrscheinlich ist. Inwiefern diesem Urteil zu vertrauen ist, ist angesichts der gestörten sexuellen Identität des Migranten fraglich.

Remigration statt Transidentität

Statt ausländische Vergewaltiger im Land zu lassen und ihnen den für arabische Verhältnisse angenehmen Gefängnisaufenthalt zu bezahlen, wäre eine konsequente Politik der Remigration sinnvoll. Auch durch den Schutz der Grenzen kann solchen Vergewaltigungen vorgebeugt werden. Durch die Unterbringung in einer Musterstadt auf afrikanischem Boden können Migranten, die in ihrer Heimat potenziell verfolgt würden, aus Europa abgeschoben werden, ohne unbedingt in ihre eigentliche Heimat zurückzukehren.

Frankreich: Algerischer Vergewaltiger darf nicht abgeschoben werden, weil er transsexuell ist (heimatkurier.at)

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