Flüchtlingsrat Sachsen: Arbeitspflicht für Flüchtlinge eine „Strafe“

Andreas Schwarzkopf, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons

Es ist ja offensichtlich ein sehr edler Menschenschlag, der uns als Flüchtlinge in Deutschland aufsucht.

Wenn sie als Alleinstehende hier bei uns aufschlagen und das Wörtchen „Asyl“ flüstern, erhalten sie die Wohnung bezahlt, die ärztliche Versorgung und einen monatlichen Regelbedarf von 460 Euro (256 Euro notwendiger + 204 Euro persönlicher Bedarf).

Dass sie denen, die jeden Morgen aufstehen, um ihnen dieses Geld zu erarbeiten, etwas zurückgeben sollten, scheint der Mehrheit von ihnen eine absurde Vorstellung. Ihr Beitrag für die Gemeinschaft, die sie ernährt, könnte darin bestehen, öffentliche Grünanlagen zu pflegen, die sonst bei leeren Kassen verkommen würden.

In der Gemeinde Stollberg im Erzgebirge pflegen seit Montag drei Asylbewerber öffentliche Grünanlagen und Spielplätze, wie der MDR berichtet. Dafür erhalten sie nach Angaben des Landratsamtes 80 Cent pro Stunde. Viel ist das nicht. Jedoch wären es bei fünf Stunden täglich, fünf Tage die Woche immerhin 80 Euro im Monat zusätzlich zu den bisherigen Leistungen.

Die Mehrheit der angeschriebenen „Flüchtlinge“ erschien aber nicht zu dieser Arbeit, zu der sie gesetzlich verpflichtet sind. Sie müssen mit Leistungskürzungen rechnen. Der MDR berichtet:

Wie ein Sprecher im Landratsamt Annaberg-Buchholz MDR SACHSEN erklärte, dürfen die sogenannten Arbeitsgelegenheiten nicht einfach verweigert werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz sehe bei unentschuldigtem Fernbleiben eine „Leistungseinschränkung“ vor. Einem Alleinstehenden werde der monatliche Regelbedarf um knapp die Hälfte von 460 Euro auf 228 Euro gekürzt. Die Zahlungen für die Unterkunft und für Arztbehandlungen werden dagegen nicht gekürzt.

Selbstverständlich gilt dies nicht, wenn die Flüchtlinge an Sprach- oder Integrationskursen teilnehmen oder ähnlichem. Trotzdem kritisieren „Flüchtlingsnetzwerke“ die Maßnahmen. Sie seien eine „Bestrafung von Flüchtlingen durch Arbeit“ und „rechter Populismus“.

Der Oberbürgermeister von Stollberg, Marcel Schmidt (Freie Wähler), sieht das anders: „Wer hierher kommt und Leistungen in Anspruch nimmt, für den ist es doch selbstverständlich, dass er dafür etwas tut.“

Nein, ist es nicht, wie ein anderer (linker!) Bürgermeister, von Templin, schon 2016 feststellte (Minute 2:45): „Gerade kulturelle Unterschiede sind größer als erwartet.“

Flüchtlingsrat Sachsen: Arbeitspflicht für Flüchtlinge eine „Strafe“ (haolam.de)

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