Über 2,7 Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland beziehen Bürgergeld (vormals Arbeitslosengeld oder “Hartz IV”). Wie die Daten des Statistischen Bundesamtes ergeben, ist der Anteil der ausländischen Sozialhilfeempfänger dabei besonders hoch: Knapp 1,8 Millionen Bürgergeldempfänger besitzen keine deutsche Staatsbürgerschaft oder haben einen Migrationshintergrund. Damit stellen die Ausländer und Eingewanderten zwar weniger als 30 Prozent der Bevölkerung, aber über 60 Prozent der Arbeitslosen.
Massiver Anstieg bei ausländischen Arbeitslosen seit 2015
Der Anteil der Fremden in den deutschen Sozialsystemen hat sich in nur wenigen Jahren dramatisch erhöht: Während Einheimische und Eingewanderte im Jahr 2017 noch jeweils die Hälfte der Sozialhilfeempfänger stellten, ist die Zahl der deutschen Arbeitslosen um 400.000 Personen gesunken – die Gesamtzahl der Leistungsbezieher ist jedoch gleich geblieben. Das zeigt den Einfluss der Einwanderung in die Sozialsysteme. Bei den Kindern und Jugendlichen könnten ausländische Kinder und Jugendliche in naher Zukunft die Mehrheit der minderjährigen Sozialhilfeempfänger stellen.
Im Jahr 2015, vor der letzten großen Einwanderungswelle, erhielten knapp 380.000 ausländische Minderjährige finanzielle Leistungen vom Staat, inzwischen sind es über 888.000, Ausländer mit deutscher Staatsangehörigkeit sind in diesen Zahlen nicht erfasst.