Familiennachzugs-Stopp nur für kleine Gruppe

Innenminister Alexander Dobrindt beendet den Familiennachzug nur für eine bestimmte Gruppe von Asylwerbern.
Foto: International Transport Forum / flickr.com (CC BY-NC-ND 2.0))

Dass es mit der neuen schwarz-roten Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) nicht zur lange erhofften Asylwende kommen wird, war den meisten schon lange vor der Wahl und allen anderen spätestens danach klar. Einen Tag nach der Bundestagswahl im Februar hatte Merz bereits gesagt, dass „niemand von uns die Grenzen schließen“ wolle – im Wahlkampf hatte das noch ganz anders geklungen.

Stopp des Familiennachzugs nur für subsidiär Schutzberechtigte

Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich zu Wort gemeldet: Es würden keine Grenzen geschlossen, aber dafür stärker kontrolliert. Zudem setze man auf europäische Zusammenarbeit als auf nationale Alleingänge.

Jetzt kündigte Dobrindt an, dass subsidiär Schutzberechtigte künftig für zwei Jahre vom Familiennachzug ausgeschlossen werden sollen. Das heißt, dass der Familiennachzug nur für einen Teil der Asylmigranten ausgesetzt wird – und selbst das nur zeitlich begrenzt. Besonders Syrer würde das treffen, weil sie meist nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, aber wegen der Gefahren in ihrem Heimatland nicht nach Syrien abgeschoben werden – obwohl der Bürgerkrieg dort vorbei ist und das Land eine neue politische Führung hat.

150.000 Visa stellte das Auswärtige Amt aus

Alle anderen Asylanten können ihre Angehörigen weiterhin nach Deutschland holen, eine Obergrenze wird es hierbei nicht geben. Dabei betrifft der Familiennachzug vor allem Personengruppen, von denen man es nicht unbedingt vermuten würde: Bei den in den letzten zwei Jahren knapp 150.000 Visa für den Familiennachzug handelte es sich vor allem um Verwandte von Indern, Kosovaren und Türken.

Familiennachzug: Stopp nur für Teil der Asylanten und auch nur zeitlich begrenzt – Unzensuriert

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