EU-Gericht macht Grenzschutz unmöglich: Zurückweisung ist illegal

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat geurteilt, dass die Rückweisung illegaler Migranten an der europäischen Außengrenze selbst illegal ist. Eine Migrantin erhielt 20.000 Euro Schadensersatz.

Eine Türkin hat vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 20.000 Euro Schadensersatz zugesprochen bekommen. Geklagt hatte sie gegen Griechenland. Die Frau war 2019 von der griechischen Grenzwache in die Türkei zurückgewiesen worden. Der ähnliche Fall eines Afghanen wurde abgewiesen, allerdings nur deswegen, weil der Kläger nicht nachweisen konnte, dass er sich überhaupt in Griechenland aufgehalten hatte.

Gericht macht Grenzschutz unmöglich

Das Gericht schafft damit einen Präzedenzfall. Der Gerichtshof begründet sein Urteil damit, dass in Griechenland zu dieser Zeit systematische Zurückweisungen (Pushbacks) an der Grenze stattgefunden hätten. Diese würden das Recht auf eine individuelle Prüfung des Schutzstatus verletzen. Ebenso illegal sei allerdings die Inhaftierung der betreffenden Personen.

Behörden werden überwältigt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte macht mit dieser Rechtsprechung jeden effektiven Grenzschutz unmöglich, weil die Behörden einfach von der Masse der Asylforderer überwältigt werden. Eine individuelle Rechtsprüfung bei jedem einzelnen von Hunderttausenden Asylforderern ist zeitnah schlichtweg unmöglich.

Von der Duldung zur Staatsbürgerschaft

In der Praxis führt das Ganze dann zu einem Duldungstitel, der irgendwann in ein Aufenthaltsrecht und dieses dann in die Staatsbürgerschaft umgewandelt wird. Für alle europäischen Staaten, die sich nicht überfluten lassen wollen, bleiben nur zwei Möglichkeiten: Entweder sehr schnell die Rechtslage und Rechtsprechung in der Europäischen Union ändern oder aus der EU und den ihr zugehörigen Menschenrechtskonventionen austreten.

Urteil: Zurückweisung ist illegal

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