Ein kosovarischer Migrant, der im botanischen Garten im französischen Metz Frauen mit dem Ruf „Allah Akbar“ zu enthaupten drohte, wegen eines Formfehlers freigesprochen

Laut Le Républicain Lorrain wurde ein 49-jähriger kosovarischer Staatsangehöriger wegen eines Formfehlers freigesprochen, nachdem er einer Frau im Botanischen Garten von Metz, der sich in der Gemeinde Montigny-lès-Metz befindet, mit Enthauptung gedroht hatte. Die Tat hatte sich am vergangenen Mittwoch ereignet. Zeugen zufolge schrie er „Allah Akbar“, als er eine erste Spaziergängerin angriff, bevor er eine andere Frau einschüchterte, indem er ein kleines Messer in seiner Satteltasche zur Schau stellte.

Am Freitag wurde er sofort vor Gericht gestellt und musste sich wegen wiederholter Todesdrohungen, Gewalt unter offenkundiger Trunkenheit und Beleidigung einer Stadtpolizistin, die er homophob beleidigt haben soll, verantworten. Der Mann, der mit fast 2 g Alkohol im Blut festgenommen wurde, hat zehn Einträge in seinem Strafregister.

Da jedoch zu Beginn des Polizeigewahrsams und bei seiner psychiatrischen Untersuchung kein Dolmetscher anwesend war, brach die Anklage zusammen, wie sein Anwalt Elliot Hellenbrand argumentierte. Er wurde jedoch wegen des illegalen Mitführens einer Stichwaffe (6 cm langes Messer) zu 140 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Trotz des Freispruchs wurde vom Präfekten eine OQTF ( Verpflichtung zum Verlassen des französischen Hoheitsgebiets) ausgesprochen. Der Angeklagte wurde in das Verwaltungsabschiebezentrum Queuleu gebracht.

Montigny-lès-Metz (57) – Le migrant kosovar qui menaçait de décapiter des femmes au cri d'”Allah Akbar” dans le jardin botanique relaxé pour vice de forme – Fdesouche / Le Républicain Lorrain

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