Als die Grenzpolizei (PAF) am 6. Juni einen Passagier des TGV Mailand-Paris kontrollierte, der im Bahnhof Modane parkte, stellte sie in ihren Datenbanken fest, dass gegen den Mann ägyptischer Herkunft ein gerichtliches Einreiseverbot für Frankreich bestand, das im November 2021 vom Strafgericht in Pontoise (Val-d’Oise) verhängt worden war.
Der Mann, der von dem Gericht im Val d’Oise wegen “Gewalt” und “Verherrlichung des Terrorismus” zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war, wurde am Donnerstag, den 9. Juni in sofortigem Verfahren vor dem Strafgericht in Albertville angeklagt.
Zu seiner Verteidigung machte er geltend, dass er das in seinem Urteil festgelegte Aufenthaltsverbot nicht in vollem Umfang begriffen habe. “Am Tag meiner Verurteilung habe ich dieses Verbot nicht richtig kapiert, weil mir kein Dokument ausgehändigt wurde, das mich dazu verpflichtet, Frankreich zu verlassen, wohin ich gekommen war, um Papiere zu beantragen, bevor ich meine schwangere Frau aus Ägypten nachkommen ließ, damit mein Kind hier aufwachsen kann.”
“Mit einem fünfjährigen Einreiseverbot wird es für Sie etwas kompliziert sein, Papiere zu bekommen”, bemerkte die Vorsitzende Nelly Ranquet. Le Dauphiné