Am 1. März 2025 gegen 16:45 Uhr kam es in der S-Bahn, die vom Dresden Hauptbahnhof nach Langebrück (Sachsen) fuhr, zu einem Vorfall mit einem 23-jährigen türkischen Staatsangehörigen. Der Mann hatte kein gültiges Ticket für sein mitgeführtes Fahrrad und wurde während der Fahrkartenkontrolle von einem Zugbegleiter darauf hingewiesen.
Als der Zugbegleiter den Mann auf das fehlende Ticket ansprach, kam es zu einer Körperverletzung. Der Zugbegleiter berichtete, dass er ins Gesicht geschlagen wurde. Aus Angst vor weiteren Übergriffen schloss sich der Zugbegleiter in seinem Dienstraum ein, um sich zu schützen.
Die Bundespolizei Dresden wurde informiert und konnte den Angreifer stellen sowie seine Personalien feststellen.
Gegen den 23-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB und Erschleichen von Leistungen gemäß § 265a StGB eingeleitet.
BPOLI DD: Körperverletzung im Zug: 23-Jähriger schlägt Zugbegleiter nach … | Presseportal