Gestern Abend (7. Mai) fuhren zwei Minderjährige ohne gültigen Fahrschein mit einem Regionalexpress Richtung Dortmund und verhielten sich äußerst aggressiv gegenüber dem Zugpersonal. Während der strafprozessualen Maßnahmen leisteten das Mädchen und der Junge massiven Widerstand gegen die Bundespolizisten und griffen diese an. Dadurch wurden vier Beamte verletzt.
Gegen 21:05 Uhr wurde das Bundespolizeirevier am Dortmunder Hauptbahnhof über zwei Jugendliche informiert, die ohne gültigen Fahrschein mit dem RE 1 in Richtung Hamm fuhren, sich aggressiv verhielten und sich nun weigerten, den Zug in Dortmund zu verlassen. Auf dem Bahnsteig zu Gleis 10 trafen die Einsatzkräfte auf das Zugpersonal, welches ihnen die 15-Jährige und den 16-Jährigen übergab. Bereits zu Beginn verhielten sich die marokkanischen Staatsbürger unkooperativ und gaben an, dass sie keine Ausweisdokumente mit sich führen würden. Zur Feststellung der Identitäten forderten die Beamten sie auf, ihnen zur Bundespolizeidienststelle zu folgen. Da sie dieser Anweisung nicht nachkamen, wurden sie an den Armen ergriffen. Dies wollte die 15-Jährige verhindern und griff einen Polizisten an. Infolgedessen wurde sie zu Boden gebracht. Da der 16-Jährige nun versuchte die polizeiliche Maßnahme durch körperliche Gewalt zu verhindern, brachten die Einsatzkräfte auch ihn zu Boden.
Zur Durchsetzung der Maßnahmen wurden weitere Bundespolizisten zur Unterstützung angefordert. Auf dem anschließenden Weg zur Bundespolizeiwache wehrte sich die Marokkanerin weiterhin so massiv, dass sie erneut zu Boden gebracht wurde. Dabei biss sie einem Beamten in den Handrücken, welcher durch das Tragen seiner Einsatzhandschuhe nicht verletzt wurde. Auch der aggressive Junge widersetzte sich weiterhin und versuchte sich aus den Griffen der Polizisten zu lösen. Dabei traf er zwei eingesetzte Kräfte am Kopf. Als auch er erneut zu Boden gebracht wurde, biss er einem Beamten in den Mittelfinger. Ein weiterer Uniformierter verletzte sich durch die Widerstandshandlung am Knie.
In den Wachräumen durchsuchten die Polizeibeamten die Wohnungslosen. Dabei fanden sie bei der 15-Jährigen einen marokkanischen Reisepass auf, wodurch ihre Identität zweifelsfrei festgestellt wurde. Die Identität des 16-Jährigen stellten die Uniformierten mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei fest. Ermittlungen ergaben, dass die Jugendlichen sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten.
Unterdessen klagte die Beschuldigte über Kopfschmerzen und Übelkeit, sodass die Bundespolizisten einen Rettungswagen anforderten. Die Sanitäter brachten die Minderjährige nach einer ersten Untersuchung in ein zuständiges Krankenhaus. Vor Ort wurde nach einer medizinischen Versorgung von weiteren Maßnahmen abgesehen, sodass sie zurück zur Bundespolizeiwache gebracht wurde.
Nach Rücksprache mit dem Jugendamt wurden die Marokkanerin und der Marokkaner abgeholt und einer Jugendeinrichtung in Herdecke zugeführt.
Insgesamt wurden durch die Tathandlungen vier Bundespolizisten verletzt und begaben sich in medizinische Behandlung. Zwei von ihnen waren nicht weiter dienstfähig.
Die Bundespolizisten leiteten gegen die Minderjährigen Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet ein.
BPOL NRW: Vier Bundespolizisten nach Widerstand und tätlichem Angriff verletzt | Presseportal