Doppelmoral der EU bei Aussetzung des Asylrechts zur Bekämpfung der illegalen Migration

Auch Polen ist von der illegalen Einwanderung betroffen. Allerdings kommen die ungebetenen Gäste, anders als in Österreich, nicht über die Balkanroute ins Land, sondern über Weißrussland. Deshalb beschloss das polnische Parlament nun ein Gesetz, welches das Asylrecht für illegale Einwanderer, die über den östlichen Nachbarstaat ins Land kommen, aussetzt.

Das neue Gesetz ermöglicht die Aussetzung von Asylanträgen für bis zu 60 Tage und kann mit Zustimmung des Parlaments verlängert werden. „Jeder Tag Verzögerung bringt unsere Grenzschützer, Soldaten und Polizisten in weitere Gefahr und verlängert die akute Krise an der Grenze. Dank dieser harten Politik können wir die Welle effektiv stoppen“, erklärte Polens Ministerpräsident Donald Tusk, ein ehemaliger Präsident des Europäischen Rates.

Tusks berufliche Laufbahn – er war auch Vorsitzender der Europäischen Volkspartei – könnten ein Grund dafür sein, dass die EU dem Plan Warschaus, das Asylrecht teilweise auszusetzen, ihre Zustimmung erteilt hat. Diesen Verdacht äußerte die freiheitliche EU- und Außenpolitiksprecherin Susanne Fürst: „Was für Polen gilt, muss auch endlich für Österreich gelten. Auf ewige Lippenbekenntnisse müssen Taten folgen – und das kann nur einen sofortigen Asylstopp und effektive Grenzsicherung bedeuten. Man hat nun allen Grund dazu, sich dafür auf EU-Ebene durchzusetzen“, forderte Fürst die Bundesregierung und insbesondere Kanzler Stocker zum Handeln auf.

Außerdem meinte die freiheitliche Politikerin, für Brüssel komme aus darauf an, aus welcher Richtung die illegalen Migranten kommen. Denn anders sei „nicht zu erklären, warum Polen nun unter Zustimmung der Kommission das Asylrecht aussetzen und Push-Backs durchführen kann, in anderen Staaten der Union genau das aber angeblich rechtlich nicht möglich sein soll. Ich erinnere nur an die hunderttausenden illegalen Migranten, die seit Jahren über das Mittelmeer und die Türkei nach Europa strömen“.

Doppelmoral der EU bei Aussetzung des Asylrechts zur Bekämpfung der illegalen Migration – Zur Zeit

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