
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter Huber hat die von der Bundesregierung geplante Verfassungsreform scharf verurteilt. Er bezeichnete sie als verfassungswidrig und warnte, sie käme einem „Staatsstreich“ gleich.
In einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 20. März kritisierte Huber die Pläne der scheidenden Koalition aus CDU/CSU, SPD und Grünen, die Verfassungsbestimmungen zur staatlichen Autonomie und zur Staatsverschuldung zu ändern.
Der Vorschlag zielte darauf ab, die strenge Schuldenbremse in Deutschland zu lockern, aber Huber betonte, dass solche Änderungen die grundlegende Rechtsordnung des Landes verletzen würden.
Die Regierung wolle die Schuldenbremse in den Landesverfassungen außer Kraft setzen und den Ländern ihre Autonomie nehmen, warnte er. „Meiner Meinung nach ist das verfassungswidriges Verfassungsrecht. Wenn die Regelung Bestand hätte, wäre das ein Staatsstreich.“
Huber betonte, dass die Bundesländer im Rahmen der Homogenität, der Grundrechte und der föderalen Kompetenzverteilung verfassungsrechtlich autonom seien. Eine Einmischung des Bundes würde die Länder zu bloßen Provinzen degradieren, warnte er.
Er wies auch darauf hin, dass die Verfassung die Kreditaufnahme der Länder bereits begrenzt und damit ihre finanzielle Unabhängigkeit einschränkt. Diese Beschränkungen könnten zwar rechtlich verschärft oder aufgehoben werden, doch sollte die Entscheidung darüber bei den Verfassungsgesetzgebern der Länder liegen – nicht bei der Bundesregierung.
„Dafür gibt es in dieser Verfassung kein geordnetes Verfahren“, sagte Huber und fügte hinzu, dass eine solch drastische Änderung die Anwendung von Artikel 146 der Verfassung und eine landesweite Volksabstimmung erfordern würde.
Huber war Mitglied des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen, Vorsitzender des Deutschen Juristen-Fakultätsverbandes und Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, bevor er als Innenminister des Landes Thüringen für die CDU vereidigt wurde.
Im Jahr 2010 wurde er vom Wahlausschuss des Deutschen Bundestages zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt und bekleidete dieses Amt bis zu seinem Ausscheiden im Januar 2023.
Er promovierte an der Universität München mit einer Arbeit über den Verfassungsschutz in föderalen Systemen.
Als Föderalismusexperte hat Huber sowohl den Deutschen Juristentag als auch den Bundestag beraten und lehrt als Professor. Seit 2002 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Politische Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
German ex-constitutional judge says debt brake reform would be a ‘coup d’état’ – Brussels Signal