Was bereits in den Kreisen der sogenannten „Corona-Leugner“ seit Beginn der Covid-Impfkampagne bekannt und bestens dokumentiert ist, bricht nun auch im Mainstream und unter bisher regierungsgläubigen Bürgern immer häufiger zu Tage: die verheerenden (Langzeit-)Folgen der Corona-Impfungen, sofern man sie überhaupt bisher überlebt hat. Eine Anwaltskanzlei aus der deutschen Stadt Düsseldorf packt nun aus.
„Geschichten gehen durch Mark und Bein“
Die auf rechtliche Beurteilung von Impffolgen bezüglich der Vakzine von Moderna und Biontech spezialisierte Kanzlei Rogert & Ulbrich wird in den vergangenen Monaten regelrecht gestürmt. Und das von Menschen, die teils „durch Mark und Bein gehende“ Geschichten über ihre Impffolgen schildern würden.
„Die Schwere der geschilderten Folgen und die Bedeutung für das oft junge Leben der Mandanten sind erschütternd“, so die Kanzlei.
Vermeintlich seltene Nebenwirkungen sind offenbar „Standard“
Aus den Schilderungen lassen sich einerseits neurologische Schäden, wie Nervenleiden, Dauermigräne, Taubheit, schlimmste Lähmungen und Zuckungen. Andererseits die vermeintlich „seltenen“ Herzerkrankungen, wie Myokarditis und Perikarditis, sowie Herzinfarkte und Herzversagen.
Von den behandelnden Ärzten werden die Mandanten durchwegs im Stich gelassen. Man breitet den Mantel des Schweigens über die Impfnenbenwirkungen und geht diesen auch nicht nach bzw. zieht man absichtlich keinen Konnex zur Corona-Impfung.
Rechtsanwalt und Gründungspartner Dr. Rogert erklärt dazu, dass die grundsätzliche Haltung der Ärzteschaft vor dem Hintergrund zu sehen sein könnte, dass ihnen von Seiten der Pharmaindustrie und der Politik versichert worden war, dass der mRNA-Impfstoff trotz der kurzen Entwicklungszeit und der mangelnden Studienlage sicher sei.
Zudem würden sich die Ärzte einfach aufgrund des zeitaufwandes drücken, mögliche Impfschäden zu melden, da dies sehr viel Zeit in Anspruch nehme. Ebenso gibt es für diese „undankbare“ Aufgabe – anders als für die lukrativen mRNA-Impfungen – keine Vergütung. Das mögen laut Dr. Rogert Gründe sein, weshalb es nicht sonderlich attraktiv erscheint, in den Behandlungsakten als Ursache für die festgestellte Symptomatik Nebenfolgen der Impfung oder Impfschaden zu erwähnen.