
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Belgien zu einer Geldstrafe verurteilt, weil es einen Knochentest zur Bestimmung des Alters einer Asylbewerberin durchgeführt hatte, die verdächtigt wurde, über ihre Minderjährigkeit zu lügen.
In seinem Urteil vom Donnerstag stellte das Straßburger Gericht fest, dass Belgien die Persönlichkeitsrechte einer guineischen Staatsangehörigen verletzt hat, indem es sie der Untersuchung zur Bestimmung ihres Alters unterzog. Es entschied, dass das Verfahren ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt wurde und schlug vor, zunächst weniger einschneidende Methoden in Betracht zu ziehen.
Der Fall geht auf den August 2019 zurück, als die Klägerin in Belgien ankam und Asyl beantragte. Sie gab vor, 16 Jahre alt zu sein und legte eine unbeglaubigte Kopie ihrer Geburtsurkunde vor. Die Antragstellerin hatte behauptet, sie sei aus ihrem Heimatland geflohen, um einer missbräuchlichen Zwangsehe zu entkommen, aber die Beamten waren skeptisch, was ihr Alter anging, da sie wesentlich älter aussah.
Das belgische Asylamt ordnete daraufhin an, dass sie sich einem Knochentest unterzieht, der eine Röntgenaufnahme des Körpers umfasst, um das Alter einer Person genauer zu bestimmen.
Die Behörden behaupteten, sie habe dem Test zugestimmt, was sie jedoch später mit dem Argument bestritt, sie sei nicht angemessen informiert worden.
Bei der medizinischen Untersuchung wurde ihr Alter auf 21,7 Jahre geschätzt, mit einer Fehlermarge von zwei Jahren. Infolgedessen wurde sie als Erwachsene eingestuft, was zur Folge hatte, dass ihr Schutz durch den Betreuungsdienst für unbegleitete Minderjährige aufgehoben wurde. Anschließend wurde sie in ein Aufnahmezentrum für Erwachsene verlegt.
In seinem Urteil betonte der EGMR, dass medizinische Altersbewertungen aufgrund ihres invasiven Charakters nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollten. Das Gericht wies auch darauf hin, dass ein Vorgespräch mit einem geschulten Mitarbeiter des Vormundschaftsdienstes erst nach der Durchführung des Knochentests stattfand. Ein solches Gespräch, so argumentierten die Richter, hätte dazu beitragen können, eine weniger einschneidende Methode zu finden und sicherzustellen, dass die Klägerin umfassend über ihre Rechte informiert worden wäre.
Infolgedessen wurde Belgien dazu verurteilt, der Klägerin, der inzwischen der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, einen moralischen Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen.
ECHR fines Belgium for requesting bone test for suspected overage unaccompanied minor
Also kann man lügen, um anschließend bereichert zu werden! Nicht schlecht! 5000 Euro sind in Guinea gewiss ein großer Reichtum!