Corona: Mutter fühlt sich wegen Heimunterrichts von Bildungsdirektion drangsaliert

Noch nie haben so viele Eltern ihre Kinder vom Präsenzunterricht abgemeldet wie in diesem Schuljahr. Grund: Corona-Maßnahmen und Testchaos. Wer sein Kind nun zuhause unterrichtet, bekommt offenbar die „Rache“ der Behörden zu spüren.

1.300 Schulabmeldungen in der Steiermark

Jedenfalls beschwert sich nun eine Mutter aus Hartberg in der Steiermark, dass sie von der Bildungsdirektion förmlich drangsaliert werde. Ihr Sohn hätte heuer die 1. Volksschule begonnen. Doch die Eltern haben sich – schweren Herzens – dazu entschlossen, „unser Kind zuhause zu unterrichten“. Wie übrigens weitere 1.300 Eltern in der Steiermark.

Prüfung durch “Schulqualitätsmanager”

Nun aber verlangt die Bildungsdirektion Steiermark per RSB-Schreiben von der Akademikerin, die den Beruf Geografin ausübt, ein „pädagogisches Konzept“ des Heimunterrichts. Doch als sie im beigelegten Fragebogen „Lehrplan der Volksschule, 1. Schulstufe“ angab, meldete sich der „Schulqualitätsmanager“ bei ihr und brachte „Zweifel bezüglich Gleichwertigkeit des Unterrichts“ vor. Sie wurde aufgefordert, ein ausgeklügeltes Konzept vorzulegen.

Konzept auch Schuldirektor unbekannt

Doch was beinhaltet ein solches Konzept? Die Eltern informierten sich bei einem Schuldirektor und einer Sonderpädagogin, die ihnen mitteilten, dass ein solches „pädagogisches Konzept“ auch ihnen unbekannt sei.

Angaben zur Unterrichtserteilung

Nachgefragt bei der Pressestelle der Bildungsdirektion Steiermark, teilte diese dazu mit:

Es handelt sich dabei nicht um ein pädagogisch-didaktisches Konzept, das vorgelegt werden muss. Viel mehr sind Angaben zur grundsätzlichen Art der Unterrichtserteilung anzugeben.

Bildungsdirektion kann Unterricht untersagen

Ob es solche „Qualitätsprüfungen“ auch in anderen Bundesländern gibt, wisse man nicht. Und auf die Frage, ob es Konsequenzen gibt, sollte kein zufrieden stellendes Konzept erstellt werden, antwortete der Pressesprecher der Bildungsdirektion Steiermark:

Die Angaben werden von den Schulqualitätsmanager/inne/n geprüft. Diese erstellen ein Gutachten über die Gleichwertigkeit gem §11 (1) SchPfG. Die Bildungsdirektion kann die Teilnahme an einem solchen Unterricht untersagen, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die geforderte Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist.

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