Essen: Polizeibekannter Syrer flüchtete vor der Polizei und leistete bei seiner Ergreifung erheblichen Widerstand

Am Montagmorgen (17. Februar) wurden Bundespolizisten auf eine Streitigkeit im Hauptbahnhof Essen aufmerksam. Einer der Beteiligten flüchtete anschließend vor den Beamten und leistete bei seiner Ergreifung erheblichen Widerstand.

Gegen 5 Uhr wurden Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof auf eine verbale Auseinandersetzung aufmerksam. Hierbei trafen die Uniformierten auf den 26-Jährigen und unterzogen diesen einer Personenkontrolle. Doch als die Beamten ihn aufforderten sich auszuweisen, entfernte sich der syrische Staatsbürger fluchtartig in Richtung der Essener Innenstadt. Nach wenigen Metern ergriffen die Einsatzkräfte den Wohnungslosen an seiner Jacke. Dieser konnte sich jedoch losreißen und rannte weiter, bis er schließlich von den Polizisten zu Boden gebracht und fixiert wurde. Dabei leistete er erheblichen Widerstand und wehrte sich vehement gegen die Maßnahmen.

In den Wachräumen stellten die Uniformierten die Identität des Aggressors zweifelsfrei fest. Die Überprüfung seiner Daten zeigte, dass er in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten war. Eine Durchsuchung offenbarte zudem, dass er eine Spritze mit sich führte, welche die Beamten sicherstellten.

Als die Bundespolizisten ihn mit den Tatvorwürfen konfrontierten, gab der Syrer an, dass er weggelaufen sei, da er strafrechtliche Konsequenzen erwartet habe. Anschließend machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Nachdem der 26-Jährige sich beruhigt hatte, durfte er die Bundespolizeidienststelle verlassen. Er wird sich nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.

BPOL NRW: 26-Jähriger widersetzt sich Bundespolizisten nach Fluchtversuch | Presseportal

Gießen: Marokkaner verprügelt Fahrkartenkontrolleur

Ein wohnsitzloser 17-Jähriger fuhr am gestrigen Montag (17.2; 14:50) mit dem RE 99, von Siegen nach Gießen. Als der Zugbegleiter ihn nach seinem Fahrschein fragte, drückte der junge Marokkaner ihm unvermittelt das Handy ins Gesicht und schubste ihn durch den Regionalexpress.

Als der Zug im Bahnhof Gießen hielt, konnte der junge Mann durch eine Streife des Bundespolizeireviers Gießen festgenommen werden. Der 17-Jährige wurde für weitere polizeiliche Maßnahmen ins Bundespolizeirevier Gießen verbracht. Der jugendliche Marokkaner wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen an das zuständige Jugendamt Gießen überstellt.

Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.

Wer Angaben zu dem Vorfall machen kann, wird gebeten, sich unter Tel.Nr.: 0561-81616 0 oder unter www.bundespolizei.de zu melden.

BPOL-KS: Fahrscheinkontrolle endet mit Festnahme | Presseportal

Offenburg: Algerischer Schwarzfahrer mit Drogen in der Tasche wehrt sich gegen Festnahme

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Am Montagabend (17.02.) gegen 22.30 Uhr widersetzte sich ein 22-Jähriger den Maßnahmen der Bundespolizei. Der algerische Staatsangehörige wollte ohne gültigen Fahrausweis in einen in Offenburg haltenden Fernzug einsteigen, woraufhin der Zugbegleiter die Bundespolizei verständigte. Wegen des Verdachts des versuchten Erschleichens von Leistungen wurde ein Platzverweis für den Bahnhof Offenburg ausgesprochen, dem der 22-Jährige mehrfach nicht nachkam. Aus diesem Grund wurde der Platzverweis zwangsweise durchgesetzt. Hierbei leistete der 22-Jährige Widerstand. Daraufhin wurde der 22-Jährige gefesselt und zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam genommen. Bei der Durchsuchung seiner Person wurde zudem eine geringe Menge Ecstasy aufgefunden. Ihn erwartet eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Erschleichens von Leistungen und unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet.

BPOLI-OG: 22-Jähriger leistet Widerstand und landet im Polizeigewahrsam | Presseportal

Winnenden / Bad Cannstatt: Sexuelle Belästigung einer Minderjährigen durch zwei “Südländer”

Zu einer sexuellen Belästigung zum Nachteil einer 17-Jährigen durch zwei bislang unbekannte Tatverdächtige kam es am Dienstagmorgen (18.02.2025) in einem Regionalexpress von Winnenden nach Stuttgart-Bad Cannstatt.

Nach bisherigem Stand der Ermittlungen nutzte die geschädigte 17-Jährige einen Regionalexpress von Schwäbisch Hall nach Stuttgart. Der Zug hielt gegen 07:50 Uhr am Bahnhof Winnenden. Hier sollen die beiden Tatverdächtigen den Zug bestiegen und sich zur Geschädigten in eine Sitzgruppe gesetzt haben. Im Laufe der weiteren Fahrt soll sich einer der Tatverdächtigen so positioniert haben, dass weitere Reisende keinen Einblick mehr in die Sitzgruppe hatten. Der zweite Tatverdächtige soll die Geschädigte mit seinen Beinen gegen die Wand des Zuges gedrückt und anschließend am Oberschenkel sowie im Intimbereich berührt haben. Die Geschädigte konnte den Zug am Bahnhof Stuttgart-Bad Cannstatt verlassen und die Bundespolizei über den Sachverhalt informieren.

Bei den Tatverdächtigen soll es sich um zwei Männer mit südländischem Phänotyp im Alter von 25-30 Jahren gehandelt haben. Beide sollen einen Bart gehabt und eine dunkle Jacke getragen haben. Der Tatverdächtige, welcher den Einblick der Reisenden auf die Situation verhindert haben soll, wurde zudem als korpulent beschrieben. Er soll eine dunkle Jogginghose getragen und einen Rucksack mitgeführt haben. Der Tatverdächtige, welcher die Geschädigte berührte, soll dunkle Haare gehabt haben.

Die Bundespolizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung aufgenommen. Zeugen werden gebeten, sich mit der Bundespolizeiinspektion Stuttgart in Verbindung zu setzen (Tel.: 0711 / 87035-0).

BPOLI S: Sexuelle Belästigung einer Minderjährigen – Bundespolizei sucht Zeugen | Presseportal

Berlin: Linke Theaterintendantin glaubt, Wahlvormund spielen zu müssen – Aussicht auf Ausgang der Bundestagswahl sei „beängstigend“

Geld macht arrogant – vor allem dann, wenn es nicht das eigene ist. Im ehemaligen Ostberlin existiert das mit „Staatsknete“ alimentierte Gorki-Theater. Die Intendantin Shermin Langhoff stammt aus der Türkei und bereichert die deutsche Kultur – vornehmlich die politische. In einem Newsletter, den sie in ihrer Eigenschaft als Intendantin verschickte schreibt sie: „Liebes Publikum, natürlich wissen wir nicht, wie sie ausgehen wird. Aber die Aussichten sind beängstigend.“

Das ist dreist, denn die Dame wird von Steuergeldern alimentiert. Für ihre inländerfeindlich Parolen missbraucht sie ihre Stellung als Theaterintendantin. Derartige Ansichten im zeitlichen Zusammenhang mit den Anschlägen von Magdeburg bis München zu publizieren zeugt von einer inländerfeindlichen Kaltschnäuzigkeit. Das linke Kunst von staatlichen Zuschüssen lebt ist ein Ärgernis. Dass deren Funktionäre glauben sich als Wahlvormund aufspielen zu können ist unerträglich.

Linke Theaterintendantin glaubt, Wahlvormund spielen zu müssen – Zur Zeit

Tödliches Staatsversagen: Warum durfte Ahmad G. bleiben?

Der Mörder von Villach Ahmad G. Foto X

Ein syrischer Islamist mit gefälschtem Pass, der von Deutschland abgelehnt wurde, bekam in Wien Asyl – und mordete in Villach. Wie konnte es so weit kommen? Die politischen Verantwortlichen müssen sich unbequemen Fragen stellen.

Die tragischen Ereignisse in Villach werfen ein grelles Licht auf die eklatanten Versäumnisse im Asyl- und Sicherheitssystem. Ahmad G., ein syrischer Islamist, wurde bereits 2019 in Deutschland mit einem gefälschten Pass erwischt und nach Österreich zurückgeschoben. Trotzdem wurde ihm in Wien Asyl gewährt – obwohl über seine wahre Identität und sein Vorleben offensichtlich erhebliche Zweifel bestanden. Diese Entscheidung erwies sich als fatal.

Die Medien berichten nun über die unfassbaren Details: Nach einem kurzen Aufenthalt in Villach musste Ahmad G. nochmals nach Deutschland zurück, um eine Ersatzarreststrafe wegen Dokumentenfälschung abzusitzen. Doch statt nach seiner Entlassung aus Deutschland abgeschoben zu werden, durfte er nach Österreich zurückkehren. Der Asylstatus blieb bestehen, eine Aberkennung oder Ausweisung fand nicht statt. Warum? Wieso war die damalige Fälschung seiner Identität kein ausreichender Grund für eine Abschiebung? Wer trägt die Verantwortung für dieses offensichtliche Versagen?

Der Fall Ahmad G. zeigt in aller Brutalität, wie lasch das europäische Asylsystem mit kriminellen und radikalisierten Migranten umgeht. Es offenbart ein Staatsversagen, das im schlimmsten Fall – wie hier geschehen – Menschenleben kostet. Der 14-jährige Alex wurde brutal ermordet, fünf weitere Personen schwer verletzt. Wären die Behörden ihrer Aufgabe nachgekommen, wäre es niemals so weit gekommen.

Österreichs Politik muss sich nun den drängenden Fragen stellen: Wie kann es sein, dass ein als Gefährder bekannter Mann weiterhin ungehindert im Land leben konnte? Warum wurden keine Maßnahmen zur Aberkennung des Asylstatus eingeleitet? Und warum wurde er nicht längst abgeschoben?

Es braucht endlich ein Umdenken in der Migrationspolitik – keine faulen Kompromisse oder Verweise auf „europäische Zuständigkeiten“. Die Sicherheit der Bevölkerung muss oberste Priorität haben. Sonst drohen weitere Tragödien wie die von Villach. Und die Verantwortung dafür tragen nicht nur die Täter, sondern auch jene, die solche fatalen Fehlentscheidungen ermöglicht haben.

Tödliches Staatsversagen: Warum durfte Ahmad G. bleiben? – UnserTirol24

Leipzig: Afghane zieht Notbremse und schlägt Bahnmitarbeiter und Polizisten

Weil er den Ausstieg im Leipziger Hauptbahnhof verpasst hatte, zog Samstagnacht ein 44-jähriger Afghane die Notbremse der S-Bahn S3. Anschließend schlug er einen der Mitarbeiter der DB-Sicherheit ins Gesicht und bedrohte sie. Auch gegenüber den eingetroffenen Bundespolizisten reagierte er sofort aggressiv. Die Beamten fesselten den 44-Jährigen und brachten ihn aus der S3.

Die Bundespolizei Leipzig hat Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs von Nothilfemitteln und Körperverletzung eingeleitet.

BPOLI L: Notbremse gezogen und Bahnmitarbeiter geschlagen | Presseportal