Beamte der Bundespolizei haben am frühen Sonntagmorgen (04.05.2025) am Hauptbahnhof in Stuttgart zwei mutmaßliche Taschendiebe im Alter von 19 und 20 Jahren festgenommen.
Zunächst soll der 19-jährige algerische Staatsangehörige gegen 04:20 Uhr in einen am Gleis 14 bereitstehenden Regionalexpress eingestiegen sein und versucht haben, einem schlafenden 20-jährigen Fahrgast das Smartphone aus dessen Hosentasche zu entwenden. Der 20-jährige deutsche Staatsangehörige soll hierbei jedoch aufgewacht sein, sodass es zu keinem Diebstahl kam. Anschließend soll der Tatverdächtige aus dem Zug ausgestiegen und weggelaufen sein, woraufhin der Fahrgast ebenfalls ausstieg. Nach derzeitigem Kenntnisstand stellte sich kurz danach am Bahnsteig heraus, dass einem auf einer Wartebank schlafenden 40 Jahre alten Reisenden mit deutscher Staatsangehörigkeit das Mobiltelefon entwendet wurde. Der 20-Jährige alarmierte daraufhin umgehend die Bundespolizei und verfolgte den Tatverdächtigen bis zum Bahnsteig 10. Beim Eintreffen der Polizeistreife stellten die Beamten, neben dem 19-jährigen Tatverdächtigen, den 20-jährigen Begleiter, ebenfalls mit algerischer Staatsangehörigkeit, fest. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen fanden die eingesetzten Bundespolizisten das Mobiltelefon des 40-jährigen Geschädigten bei dem 20-jährigen Begleiter auf und stellten es sicher.
Die beiden Männer wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete und in Vollzug setzte. Bundespolizisten brachten sie anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.
In Sachsen hat eine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag brisante Zahlen zu sexuellen Übergriffen auf Bahnhöfen ans Licht gebracht. Demnach wurden laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Freistaates Sachsen im Jahr 2024 insgesamt 82 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auf Bahnhöfen begangen, im Vorjahr waren es noch 74 Straftaten. Tatorte sind Bahnsteige, Bahnanlagen und andere Bahnhofsbereiche.
Zu den Straftaten zählen unter anderem die in den §§ 174 bis 184j des Strafgesetzbuches genannten Delikte. Darunter fallen schwere Delikte wie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, aber auch die Verbreitung pornografischer Inhalte. Im Einzelnen weist die Statistik beispielsweise für das Jahr 2023 insgesamt 55 Fälle nach den genannten StGB-Paragrafen aus, während im Jahr 2024 insgesamt 58 solcher Delikte registriert wurden. Während die Zahl der Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen (§§ 177, 178 StGB) von 52 Fällen (2023) auf 49 Fälle (2024) leicht zurückgegangen ist, sind andere Delikte wie die sexuelle Belästigung (§ 3 Abs. 1 GewaltSchG) von 12 auf 16 Fälle angestiegen.
Ein zentraler Punkt der Anfrage war die Aufschlüsselung der Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus. Im Jahr 2023 wurden 53 Fälle mit insgesamt 40 ermittelten Tatverdächtigen aufgeklärt. Davon waren 20 Deutsche und 20 Nichtdeutsche, was einem Ausländeranteil von 50 Prozent entspricht. Im Jahr 2024 wurden 56 Fälle mit 56 Tatverdächtigen aufgeklärt, davon waren 24 Deutsche und 32 Nichtdeutsche, was einem Ausländeranteil von 57,14 Prozent entspricht.
Die Nationalitäten der nichtdeutschen Tatverdächtigen sind vielfältig. Im Jahr 2023 waren unter anderem Personen aus Syrien (4), Rumänien (2), der Türkei (2) und Libyen (2) vertreten. Im Jahr 2024 fielen vor allem Syrien (9) und Afghanistan (6) auf, gefolgt von Polen (6). Auch beim Aufenthaltsstatus der nichtdeutschen Tatverdächtigen zeigen sich Unterschiede: 2023 hatten 19 der 20 nichtdeutschen Tatverdächtigen einen erlaubten Aufenthalt, darunter 4 Asylbewerber und 6 Geduldete. Im Jahr 2024 hatten von 32 nichtdeutschen Tatverdächtigen 30 einen erlaubten Aufenthalt, darunter 5 Asylbewerber und 19 einen „sonstigen erlaubten Aufenthalt“.
Der migrationspolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Jonas Dünzel, sieht in den Zahlen einen Beleg für ein drängendes Sicherheitsproblem. „Inzwischen haben viele Mädchen und Frauen Angst, abends durch die Fußgängerzone zu schlendern, ins Freibad oder Schwimmhallen zu gehen oder eben zu einer ungünstigen Zeit, allein einen Bahnhof betreten zu müssen, weil das die eigenen Arbeitszeiten nun einmal verlangen“, hieß es dazu in einer Aussendung. Die Begründung dafür klinge immer „sehr ähnlich“: Die Betroffenen hätten die „leider berechtigte Sorge“, Opfer eines sexuellen Übergriffs zu werden. „Sicher ist dabei, dass viele Belästigungen noch nicht einmal zur Anzeige gebracht werden“, so der Abgeordnete. Er gehe deshalb von einem großen Dunkelfeld aus.
Dünzel geht noch einen Schritt weiter und kritisiert die politischen Verhältnisse scharf: „Der hohe Ausländeranteil bei diesen Fällen belegt die negativen Auswüchse der islamischen Machokultur.“ Diese „negativen Auswüchse“ habe die Regierung um CDU-Innenminister Armin Schuster in den letzten Jahren verharmlost. Es werd „höchste Zeit“, dies zu ändern.
Die Zahlen könnten die Diskussion über die Sicherheit an öffentlichen Orten in Sachsen weiter anheizen. Bahnhöfe gelten seit Jahren als sensible Bereiche, da sie sowohl von Pendlern als auch von Reisenden stark frequentiert werden. Es bleibt aber die Frage, wie die Politik auf die gestiegenen Fallzahlen und den hohen Ausländeranteil reagieren wird.
Nachdem Friedrich Merz im ersten Wahlgang zum Bundeskanzler gescheitert ist, hat sich das politische Berlin in einen Hühnerhaufen verwandelt, in dem alles durcheinander gackert. Die meisten Journalisten und Politiker scheinen total überrascht worden zu sein. Dabei hat es zahlreiche Anzeichen gegeben, dass die Wahl von Merz alles andere als sicher war. Es gibt etwa ein halbes Dutzend Szenarien, was warum passiert sein könnte. Zwei davon halte ich für die wahrscheinlichsten:
Die Abweichler kamen mehrheitlich oder sogar vollständig aus der Union. Arnold Vaatz hat mir unlängst versichert, dass es noch jede Menge vernünftiger Leute in der Union gäbe, davon könnten es 18 in die Bundestagsfraktion geschafft haben. Diese Leute hat Merz nachhaltig vor den Kopf gestoßen. Sie lehnen den Koalitionsvertrag aus guten Gründen ab. Leider waren sie nicht Manns genug, um offen zu rebellieren, sondern strafen Merz aus dem Hinterhalt ab. Sie hoffen wahrscheinlich, mit einem arg geschwächten Merz auf ein schnelleres Ende der für die Union so verhängnisvollen Koalition. Diese Leute würden im zweiten Wahlgang Merz ihre Stimme geben, um einen linken Putsch zu verhindern.
Die abweichenden Stimmen kommen aus der SPD. Auch wenn die Jusos das nicht sehen wollen, wissen doch die Parlamentarier, dass der Koalitionsvertrag die Fortsetzung der Ampel-Politik festgeschrieben hat. Inhaltliche Gründe kann es für die Stimmenthaltung eigentlich nicht geben. Möglich wäre ein Szenario, das an eine Verschwörungstheorie grenzt. Nachdem Merz mit dem abgewählten Bundestag 500 Milliarden locker gemacht hat, ist jede mögliche Regierung finanziell erst einmal abgesichert. Merz hat seine Schuldigkeit getan und wird nicht mehr gebraucht. Mit der überfallartigen Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ hat man ihm die Möglichkeit verbaut, sich noch in eine Minderheitsregierung zu retten. Gleich nach dem Scheitern von Merz meldete sich die Grünen-Bundestagsfraktionsvorsitzende Haßelmann zu Wort und verkündete, dass man „Stabilität“ brauche. Zwar versicherten andere Grüne, man werde für Merz keine Mehrheit schaffen, aber die Grünen hatten ja auch einmal gesagt, sie könnten dem von Merz geplanten Schuldenpaket nicht zustimmen. Das änderte sich nach Zugeständnissen. Ein mögliches Zugeständnis an die Grünen wäre, ihre Forderung nach einem sofortigen AfD-Verbotsverfahren zu übernehmen. Künftig könnte aus dem Katzentisch, an dem die Grünen schon seit den Koalitionsverhandlungen sitzen, noch eine Kenia-Koalition unter einem anderen Kanzler werden. Während ich dies schreibe, sitzt Klingbeil im Büro von Britta Haßelmann, und Merz, der optimistisch sein soll, im zweiten Durchgang gewählt zu werden, möchte, dass der noch heute stattfindet. Alle Parlamentarier sollen sich in Laufweite um den Reichstag herum aufhalten, weil die Plenarsitzung jederzeit weitergehen kann.
CDU-Chef Friedrich Merz ist bei der Kanzlerwahl im Deutschen Bundestag im ersten Wahlgang durchgefallen. Er erhielt in geheimer Abstimmung 310 von 621 abgegebenen Stimmen und damit sechs weniger als die nötige Mehrheit von 316. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben zusammen 328 Sitze im Parlament. Es ist ein Novum: Noch nie ist nach einer Bundestagswahl und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen ein designierter Kanzler bei der Wahl im Bundestag gescheitert.
Das Grundgesetz regelt auch diesen Fall. In Artikel 63, der die Regeln für die Kanzlerwahl enthält, ist festgehalten: „Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.“
Merz wird sich einem „FAZ“-Bericht zufolge am Dienstag nicht mehr erneut zur Wahl stellen. Dies bestätigten auch mehrere Abgeordnete. Wie es aus Fraktionskreisen hieß, werde geprüft, ob ein Wahlgang am Mittwoch möglich sei, dazu müsste es dem Vernehmen nach Einigkeit mit der Opposition über gewisse Fristverkürzungen geben.
Sollte Merz den Eindruck gewinnen, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten, kann er jederzeit wieder antreten. Innerhalb der zweiwöchigen Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein.
Schafft das niemand, dann werden im nächsten Schritt die Anforderungen gesenkt. Nun reicht für die Wahl die einfache Mehrheit. Im Grundgesetz heißt es: „Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.“ Wenn der oder die Gewählte die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bei einer Wahl nur mit einfacher Mehrheit kann der Bundespräsident alternativ auch binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen.
Die Alternative für Deutschland (AfD) begrüßte den Ausgang der Wahl. „Das zeigt, auf welch schwachem Fundament die kleine Koalition aus Union und von den Bürgern abgewählter SPD gebaut ist“, schrieb Parteichefin Alice Weidel bei X. „Das ist erstmal eine gute Sache, denn dieses Ausmaß von Wahlbetrug, so Kanzler zu werden und dann einfach, dass das durchgeht, das darf nicht sein“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Bernd Baumann, in einem Video auf der Plattform. Die AfD will einem zweiten Wahlgang zur Wahl des Bundeskanzlers am Mittwoch zustimmen. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner habe diesen Termin auch bei seiner Fraktion angefragt, sagte AfD-Co-Parteichef Tino Chrupalla im ARD-Fernsehen. Die AfD stellt die zweitgrößte Fraktion im Bundestag hinter der Union.
Merz sei von vornherein beschädigt. Er habe „die Quittung bekommen für seine ganzen Machenschaften im Vorfeld, für den ungeheuren Wahlbetrug, den es vorher überhaupt noch nie so gegeben hat“. Baumann fügte hinzu, der nächste Wahlgang sei wahrscheinlich am Mittwoch. Merz wird Deutschland nach Einschätzung der Linken nicht vereinen können. „Ihm gelingt es nicht, zu verbinden, sondern nur zu spalten“, sagt Co-Parteichef Jan van Aken. Es sei unklar, wie er das Vertrauen der Menschen gewinnen wolle.
In der SPD-Fraktion wird die Verantwortung für das Scheitern von Friedrich Merz bei der Kanzlerwahl nicht in ihren Reihen gesehen. „Wir gehen bei uns von voller Zustimmung aus. Gefehlt hat auch niemand“, heißt es am Dienstag aus dem Umfeld des amtierenden Fraktionschef Lars Klingbeil. In der Fraktion hatte es an anderer Stelle zuvor geheißen, Unzufriedenheit mit der Machtfülle von Klingbeil hätte zur Verweigerung der Zustimmung beigetragen können.
Die Universität Lyon-2 ist zurzeit Gegenstand lebhafter Debatten. Willy Beauvallet-Haddad kündigte am Montag, den 5. Mai, an, von seinen Exekutivämtern an der Universität zurückzutreten, d. h. von seinen Posten als Vizepräsident für Personal seit 2018, für Finanzen seit 2021 und als Vizepräsident des Verwaltungsrats, den er seit Februar 2025 innehatte. Er bleibt jedoch weiterhin Dozent für Politikwissenschaft, wie Le Point berichtet. Mit seinem Rücktritt hofft Willy Beauvallet-Haddad, „den sehr starken Druck, der auf der Institution lastet, zu verringern und die Interessen der Institution in einem besonders problematischen Zusammenhang, den sie durchläuft, zu schützen“, schrieb er in einer Nachricht an seine Kollegen. Er verweist auf „“Schikanen„“ und eine „öffentliche Verunglimpfungskampagne“ nach „seinen persönlichen Stellungnahmen zur Situation in Palästina und im Libanon“.
Willy Beauvallet-Haddad stand seit mehreren Wochen im Mittelpunkt der Turbulenzen, nachdem eine Reihe von Postings in sozialen Netzwerken aufgedeckt worden waren. In einem Tweet würdigte der Akademiker unter anderem Hassan Nasrallah, den Führer der Hisbollah, der im September 2024 bei einem israelischen Luftangriff ums Leben gekommen war. Und das, obwohl die Gruppe von vielen Ländern als Terrororganisation eingestuft wird. „Er starb inmitten der Seinen für die große (palästinensische und arabische) Sache und er ist in das Pantheon unserer Herzen und der großen Persönlichkeiten der Geschichte aufgenommen worden“, schrieb er. Auf dem Campus in Lyon haben sich die Spannungen seit der Einschüchterung von Fabrice Balanche am 1. April verschärft, der insbesondere die zunehmende Einflussnahme eines religiösen Aktivismus innerhalb der Universität anprangerte. Der Professor wurde gezwungen, eine seiner Vorlesungen zu verlassen, nachdem ein Dutzend maskierter Aktivisten gewaltsam eingedrungen war.
Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz konnten am Freitag, dem 2. Mai 2025, um 15:00 Uhr eine noch unbekannte Tätergruppe von vier Männern anhand von Videoaufzeichnungen bei mehreren Diebstahlshandlungen beobachten.
Sie entwendeten eine Geldbörse, die auf einem Kinderwagen abgelegt war. Aus der Geldbörse wurden 110,00 EUR Bargeld entnommen und die EC- Karte wurde mit einem Betrag von 178,00 EUR an einem Zigarettenautomaten belastet. Die Geldbörse konnte später im Chemnitzer Hauptbahnhof aufgefunden werden, sie gehörte einer 40jährigen Deutschen. Später gingen zwei von den Männern in das Geschäft Backwerk am Chemnitzer Hauptbahnhof, entwendeten Backwaren und verließen den Bahnhof fluchtartig.
Um 22:25 Uhr konnten die bisher unbekannten Männer von Einsatzkräften der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Bahngleis gestellt werden. Sie wurden angehalten und einer Kontrolle unterzogen sowie fahndungsmäßig überprüft.
Bei den Männern handelt es sich um zwei Algerier im Alter von 20 und 23 Jahren und zwei Libyer im Alter von 18 und 23 Jahren. Zur weiteren Sachbearbeitung wurden sie in die Diensträume vom Revier Chemnitz- Hauptbahnhof verbracht.
Bei dem 23jährigen libyschen Staatsangehörigen war ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen Diebstahls offen, er konnte die geforderte Geldstrafe von über 1200,00 EUR nicht aufbringen und wurde in die Justizvollzugsanstalt Waldheim gebracht.
Bei dem 23 Jahre alten Algerier wurden 99 Gramm Cannabis aufgefunden und beschlagnahmt sowie vier Smartphones, für die er keinen Eigentumsnachweis erbringen konnte, sichergestellt.
Nach Abschluss aller Maßnahmen wurden drei Männer auf freien Fuß belassen.
Bereits am vergangenen Dienstagnachmittag soll ein 38-Jähriger mehrere Frauen im Lüneburger Hauptbahnhof belästigt haben. Die Lüneburger Bundespolizei ermittelt wegen sexueller Belästigung.
Der Vorfall wurde erst am 30.04.2025 bekannt, nachdem eines seiner Opfer online Strafanzeige erstattet hatte. Die 22-Jährige berichtete, dass sie von dem dunkelhäutigen Mann mehrfach auf Gleis 1 belästigt worden sei. Er habe ihr unter anderem ein Kondom gezeigt und ihr eindeutige Avancen gemacht. Außerdem habe sie beobachtet, wie er zwei andere Frauen am Bahnsteig angesprochen und in ähnlicher Weise belästigt habe. Im weiteren Verlauf soll er andere Reisende angeschrien und sich verbal aggressiv verhalten haben. Der 38-Jährige wurde anschließend von einer gemeinsamen Streife aus Bundes – und Landespolizei aufgrund seines ordnungsstörenden Verhaltens in Gewahrsam genommen. Zu diesem Zeitpunkt habe die Geschädigte die Belästigung nicht angezeigt. Sie habe sich erst einen Tag später dazu entschieden, den Vorfall zur Anzeige zu bringen.
Die Bundespolizei ermittelt nun wegen sexueller Belästigung und bittet mögliche weitere Geschädigte, sich bei der Bundespolizeiinspektion Bremen unter Tel. 0421/16299 – 7777 oder bpoli.bremen@polizei.bund.de zu melden.
Opfer einer exhibitionistischen Handlung wurde Freitagabend (2.5. / 18:12 Uhr) eine Reisende in der Regionalbahn 15383 auf der Fahrt von Marburg in Richtung Gießen. Der aus Algerien stammende Tatverdächtige soll in Gegenwart einer 21-jährigen Frau sich entblößt haben. Die 21-Jährige fühlte sich dadurch belästigt und wählte daraufhin den Notruf. Nach Ankunft im Bahnhof Gießen flüchtete der 32-Jährige Tatverdächtige zunächst, konnte aber später im Bahnhof Butzbach identifiziert und von Bundespolizisten festgenommen werden.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen kam der 32-Jährige wieder frei.
Wer Angaben zu dem Fall machen kann oder selbst Opfer dieser Tat wurde, wird gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 0561 81616-0 oder über www.bundespolizei.de zu melden.
Am Sonntag, den 4. Mai 2025 wurde die Bundespolizei um 18:20 Uhr über eine körperliche Auseinandersetzung in einem Regionalexpress informiert. Der relevante Zug stand zu diesem Zeitpunkt in Röblingen am See. Einsatzkräfte begaben sich daraufhin umgehend zum Ereignisort und trafen auf zwei weitere Streifen der Landespolizei. Die Sachver-haltsaufnahme ergab dann folgendes: Die Kundenbetreuerin wollte den Fahrschein eines 29-jährigen Irakers kontrollieren. Da dieser kein gültiges Ticket mit sich führte, schloss sie den Mann von der Weiterfahrt aus und bat diesen, den Zug zu verlassen. Dem kam der Mann nicht nach. Zudem mischten sich ein 23-jähriger Syrer sowie ein 22-jähriger Iraker in die Diskussion ein, woraufhin die Zugbegleiterin auch diese beiden Reisenden des Zuges verwies. Es kam zu sehr lauten und aggressiven verbalen Äußerungen der drei Männer gegenüber der Zugbegleiterin. Ihr kamen zwei weitere Reisende im Alter von 23 und 57 Jahren sowie ein 47-jähriger Bundespolizist, der sich auf dem Heimweg befand, zu Hilfe. Hierbei eskalierte die Situation: Es kam zu körperlichen Angriffen der drei Männer, wobei die Hilfeleistenden leicht verletzt wurden sowie zu Sachbeschädigungen im Zug. Gemeinsam gelang es, die drei Tatver-dächtigen aus der Bahn zu drängen. Diese verhielten sich auch außer-halb dieser sehr aggressiv. Der 22-jährige Iraker warf zudem eine Glasfalsche gegen die Waggontür, wobei eine Scheibe beschädigt wurde. Alle Tatverdächtigen konnten gestellt werden. Während der sich an-schließenden polizeilichen Maßnahmen beleidigte der Syrer die Einsatzkräfte und kam ihnen immer wieder viel zu nahe. Die Aufforderung den notwendigen Abstand einzuhalten, ignorierte er und bewegte sich erneut bedrohlich in Richtung eines Bundespolizisten zu. Entsprechend musste der Tatverdächtige zu Boden gebracht und gefesselt werden, wobei er sich weiterhin wehrte. Es wurden Strafanzeigen wegen des Erschleichens von Leistungen, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gefertigt. Zudem wird sich die Bundespolizei bei den beiden zu Hilfeleistenden für ihre gezeigte Zivilcourage bedanken.