Großmoor: Erneut Kirche vandalisiert

Wie gestern Mittag bekannt wurde, gab es erneut einen Einbruch in eine Kirche im Landkreis Celle, dieses Mal in Großmoor. Die Tatzeit erstreckt sich auf Samstag, 27.07.2019, 18:00 Uhr bis Montag, 29.07.2019, 11:15 Uhr. Unbekannte öffneten gewaltsam ein Seitenfenster und stiegen in die Kirche an der Hauptstraße ein. Die Tür zur Sakristei wurde ebenfalls aufgebrochen. Offenbar fanden die Täter keine lohnenswerte Beute, denn sie flüchteten, ohne etwas zu stehlen. Der entstandene Schaden beläuft sich auf mindestens 1000 EUR. In diesem Zusammenhang sucht die Polizei Celle nach Zeugen, die Hinweise zur Aufklärung der Tat geben können (Telefon 05141/277-215). In den letzten Tagen verzeichnete die Polizei Celle bereits Einbrüche in Kirchen.

presseportal.de/blaulicht/pm/59457/4336091

Halle (Saale): Afrikanischer “Schwarzfahrer” beschäftigt die Bundespolizei mehrere Stunden

Bereits am Samstag, den 6. Juli beschäftigte ein “Schwarzfahrer” die Bundespolizei am Hauptbahnhof in Halle mehrere Stunden. Das erste Mal fiel er gegen 09:00 Uhr auf, da er sich in einer Bahn von Leipzig nach Halle befand und keine gültigen Fahrkarte besaß. Zudem konnte er sich nicht ausweisen. Allerdings besaß der 19-jährige Mauretanier bereits fünf Fahrpreisnacherhebungen, die er zum Nachweis seiner Identität der Zugbegleiterin vorlegte. Diese verständigte die Bundespolizei. Von den Beamten erhielt er neben dem Tatvorwurf des Erschleichens von Leistungen einen Platzverweis aus dem Zug und dem Hauptbahnhof Halle. Diesem Platzverweis widersetzte er sich mehrmals, in dem er immer wieder in den Hauptbahnhof kam und bargeldlos mit einem Zug fahren wollte. Schließlich gelang ihm dieses auch und erneut wurden die Bundespolizisten zu einem Zug gerufen, der gerade aus Bitterfeld in Halle eingetroffen war. Hier drin befand sich der 19-jährige “Schwarzfahrer” wieder. Nun wollte er jedoch unter keinen Umständen den Zug verlassen und widersetzte sich körperlich den Anordnungen der Bundespolizisten. Mit Zwang musste er aus dem Zug gebracht werden. Er wird sich nun wegen mehrmaligen Erschleichens von Leistungen, wegen des Hausfriedensbruches und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.

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