Rastatt: Aus dem Nichts angegriffen und geschlagen

Ein noch unbekannter und muskulöser Mann mit südländischer Erscheinung hat in der Nacht auf Freitag in einem Schnellrestaurant in der Ettlinger Straße einen 20-Jährigen angegriffen und ihm eine blutige Nase geschlagen. Die sich kurz nach Mitternacht zugetragene Attacke soll laut Schilderung des Geschlagenen und Zeugen ohne erkennbaren Grund erfolgt sein. Der Verletzte musste mit einem Rettungswagen in ein örtliches Krankenhaus gebracht werden. Die Ermittlungen zu den Hintergründen des Vorfalls sowie zu dem Anfang 20 Jahre alten und etwa 180 Zentimeter großen Mann dauern an. Er hatte kurze bis mittellange, schwarze und lockige Haare sowie einen schwarzen Vollbart.

presseportal.de/blaulicht/pm/110975/4355888

Würzburger Medizinstudent unterstützt Terror

Der Bundesgerichtshof bestätigt: Der Würzburger Student Abdulhadi B. ist Terrorunterstützer. Er war aufgefallen, weil er seine Freundin geschlagen und mit einem Messer bedroht hatte. Der Weg führte von einer Beziehungstat zum Terrorunterstützer. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat bestätigt, dass der Würzburger Medizinstudent Abdulhadi B. Terror unterstützt habe. Der Syrer ist zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte den Mann wegen Werbens um Unterstützer für eine ausländische terroristische Vereinigung in zwei Fällen, versuchter Anstiftung zum Verbrechen des Totschlags sowie Körperverletzung verurteilt.Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen war der Angeklagte in den Jahren 2014 bis 2016 bekennender Anhänger, aber kein Mitglied der terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat” (IS). In diesem Zeitraum beging er laut Gericht vier Taten: Der Mann versuchte, per Chat-Nachrichten mehrere Syrer in ihrem Heimatland zu einem Selbstmordattentat zu bewegen. Die Chat-Partner hatten sich aber darauf nicht eingelassen.Ferner wollte der Mann aus Syrien den Vater seiner ehemaligen Freundin per Fake-News umbringen lassen. Er nannte im Internet Namen und Anschrift des Mannes und erklärte, er helfe der syrischen und russischen Armee bei Anschlägen auf Syrien. Der Syrer hatte damit sogenannte Exekutivkräfte zum Mord auf den Vater seiner ehemaligen Freundin veranlassen wollen. Später stellte sich heraus, dass der Vater unschuldig war.Schließlich schlug der Angeklagte in seiner Studentenwohnung den Sohn seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit einem länglichen, hölzernen Gegenstand auf den Bauch. Der Mann hatte seinem Opfer zuvor erklärt, die Schläge dienten der Abhärtung. Sie seien Vorbereitung auf eine künftige Tätigkeit als Kämpfer. Der Syrer hat mit seiner Revision das Verfahren beanstandet und Rechtsfehler des angefochtenen Urteils geltend gemacht. Die Rügen sind ohne Erfolg geblieben. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
br.de

München: Afghane tritt einer Frau ins Gesicht

Am Dienstag, 20.08.2019, gegen 06:10 Uhr, stieg ein 20-jähriger Afghane mit zwei Begleitern von denen aktuell nur einer namentlich bekannt ist, an der U-Bahnstation „Theresienstraße“ aus der U-Bahn aus. Dort trat der 20-Jährige unvermittelt mit dem rechten Fuß in Richtung Oberkörper eines Fahrgastes. Dieser wurde leicht getroffen, ging jedoch weiter und fuhr mit der Rolltreppe nach oben. Der 20-Jährige wollte ihm nachgehen, wurde aber von einem seiner Begleiter mit beiden Händen zurückgehalten. Die Personalien des Mannes beziehungsweise etwaige Verletzungen sind nicht bekannt. 

Der 20-Jährige betätigte daraufhin den Nothalt der Rolltreppe, ging zur Notrufsäule und drückte den Notknopf. Als sich ein Mitarbeiter der U-Bahnleitstelle über den Lautsprecher meldete, gab der 20-Jährige an, dass er eine Frau für sexuelle Handlungen suche. Kurz darauf kam eine 32-jährige Münchnerin, die als Krankenschwester aus einer Nachtschicht kam, über die Rolltreppe nach unten an den Bahnsteig und ging an dem 20-Jährigen und seinen beiden Begleitern vorbei und setze sich einige Meter entfernt auf eine Bank. 

Der namentlich unbekannte Begleiter des 20-Jährigen setzte sich links neben die 32-Jährige und äußerte ihr gegenüber, dass er eine Frau brauche. Dabei berührte er die 32-Jährige am Oberschenkel. Die 32-Jährige stand direkt nach der Berührung auf und gab an, dass sie die Polizei rufen werde. Von der linken Seite ging nun der 20-Jährige auf die Frau zu und trat dieser unvermittelt mit dem rechten Fuß gegen die linke Gesichtsseite. 
Der 20-Jährige wurde daraufhin von einem Begleiter festgehalten und einige Meter zur Seite gebracht, dadurch verhinderte er, dass der 20-Jährige weiter auf die 32-Jährige einschlug. 

Als die 32-Jährige ihr Mobiltelefon aus der Tasche nahm, um die Polizei zu rufen, flüchtete die Gruppe an die Oberfläche. 

Glücklicherweise wurde die 32-Jährige trotz des massiven Fußtritts nur leicht verletzt und benötigte vor Ort keine ärztliche Behandlung. 

Die drei Personen wurden an der Oberfläche durch Angehörige der U-Bahnwache gestellt, als diese einen lautstarken Streit mit einem anderen Passanten begannen. Die gesamte Gruppe flüchtete. 

Durch die U-Bahnwache konnte jedoch der 20-Jährige festgehalten und den Polizeibeamten übergeben werden. Der 20-Jährige zeigte sich äußerst aggressiv gegenüber den eingesetzten Beamten. Er beleidigte zwei Beamte verbal und spuckte einen Beamten an. 

Der zuständige Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl gegen den 20-Jährigen. Gegen ihn wird neben gefährlicher Körperverletzung auch wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung ermittelt. 

Beschreibung des unbekannten Geschädigten:
Männlich, ca. 25 bis 35 Jahre alt, ca. 180-185 cm groß, südländischer Typ, kräftige, athletische Statur, kurzgeschorene Haare/Glatze; bekleidet mit einer dunklen, knielangen Arbeitshose mit Seitentaschen , graue Kapuzenjacke, dunkle Arbeitsschuhe; führte einen dunklen Rucksack über der Schulter mit

Zeugenaufruf: 
Personen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall machen können, insbesondere der unbekannte Mann, der von dem 20-Jährigen an der U-Bahnstation „Theresienstraße“ getreten wurde und anschließend mit der Rolltreppe nach oben fuhr, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 24, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

polizei.bayern.de/muenchen/news/presse/aktuell/index.html/301727

Lüdinghausen: Zwei Mädchen angesprochen und unsittlich berührt

In Zusammenhang mit einer sexuellen Belästigung sucht die Polizei in Lüdinghausen nach einem ca. 25-jährigen Mann mit dunklen Dreadlocks. Drei Mädchen hielten sich am Mittwoch (21.08) gegen 12.20 Uhr im Außenbereich des Klutenseebades auf, als sie am Fahrradständer der Skateranlage von dem Mann angesprochen und nach dem Weg zum Maggiwerk gefragt wurden. Hierbei legte der Mann den Arm und die Schultern eines der Mädchen und streichelte es oberflächlich an der Brust und dem Bauch. Bei einem Dankeschön an ein zweites Mädchen umarmte er auch dieses und berührte auch sie hierbei an der Brust. In diesem Zusammenhang sucht die Polizei Zeugen, die die Tat möglicherweise beobachtet haben oder Hinweise zu dem Mann geben können. Täterbeschreibung: ca. 25-30 Jahre alt, ca. 175-180cm groß, schwarze Haare zu Dreadlocks frisiert, dunkle Hautfarbe. Der Mann sprach gebrochen deutsch. Er trug eine braune Lederjacke und führte ein älteres Fahrrad mit. Hinweise an die Polizei Lüdinghausen, Tel. 02591/7930.

presseportal.de/blaulicht/pm/6006/4355093

Syrer tötet Ehefrau (23) – jetzt sitzt er lebenslang

Nach der Ermordung seiner Ehefrau in Innsbruck in der Nacht auf den Stefanitag hat das Oberlandesgericht Innsbruck die Haftstrafe für den angeklagten 38-jährigen Syrer am Donnerstag auf lebenslänglich erhöht. In erster Instanz war der Mann wegen Mordes zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft hatten jedoch Berufung angemeldet.Der Mann soll seine 23-jährige Ehefrau aus Eifersucht geschlagen, getreten und gewürgt und ihr dabei schwerste Verletzungen zugefügt haben, die letztendlich zum Tod der Frau führten. Die Vorsitzende des Richtersenats sprach von einer “besonders brutalen und grausamen Tat”. “Die Tat war derart massiv und grausam, dass es der Höchststrafe bedarf”, begründete die Richterin das Urteil, das somit rechtskräftig ist.Der Angeklagte sei zwar unbescholten und hatte aufgrund einer Alkoholisierung von etwa einem Promille eine verminderte Diskretionsfähigkeit, das Geständnis, das in erster Instanz noch als mildernd gewertet wurde, habe es aber nicht gegeben. “Es war kein reumütiges Geständnis und es hat auch nicht zur Wahrheitsfindung beigetragen”, meinte die Richterin. Zudem habe der Angeklagte behauptet, seine Frau lediglich gestoßen zu haben. Außerdem seien die beiden kleinen gemeinsamen Kinder zum Tatzeitpunkt im selben Raum gewesen. Sie hätten zwar geschlafen, die Tat war für sie aber trotzdem wahrnehmbar, führte die Richterin als weiteren erschwerenden Punkt ins Treffen. Zu dem tödlichen Streit war es in der Nacht auf den 26. Dezember des Vorjahres gekommen. Die 23-Jährige hatte zu diesem Zeitpunkt bereits seit Längerem Kontakt zu einem anderen Mann, für den sie auch Gefühle hegte. Die Ehepartner waren auf Wunsch der Frau in Innsbruck auch in getrennten Flüchtlingsunterkünften untergebracht worden. Der Angeklagte hatte im erstinstanzlichen Prozess zwar gestanden, seine Frau aus Eifersucht zu Boden gestoßen zu haben, an alles Weitere konnte er sich jedoch nicht mehr erinnern. Als die Frau am Boden lag, soll der Syrer noch auf sie eingeschlagen und eingetreten haben. Zudem soll er sie auch gewürgt und ihren Kopf mehrmals wuchtig gegen den Boden geschlagen haben. Auch als die Frau bereits nicht mehr ansprechbar war, soll ihr Mann noch weiter auf sie eingetreten haben.

unsertirol24.com/2019/08/22/mann-toetet-ehefrau-23-jetzt-sitzt-er-lebenslang/

Duisburg: Geschlechterapartheid praktizierende “Kulturbereicherer” beleidigen und greifen Frau an, weil ihr Rock zu kurz war

Am Dienstagabend gegen 20 Uhr kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zweier Gruppen im Rheinpark. Der freizügige Kleidungsstil einer 50-Jährigen stieß auf Unverständnis bei einem 20-Jährigen. Dieser fand den Rock der Duisburgerin zu kurz und soll sie laut Zeugenaussagen gefragt haben, warum sie ihre Beine derart präsentieren müsse. Die Frau wiederum war ebenfalls nicht einverstanden mit den kulturellen Gepflogenheiten des 20-Jährigen und seiner Bekannten: Sie soll sich lautstark darüber mit ihren Freunden gewundert haben, warum Frauen und Männer in der Gruppe getrennt sitzen. Das gegenseitige Unverständnis über die kulturellen Unterschiede der Beteiligten führte zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung und endete in einer Schlägerei. Die herbeigerufenen Polizisten konnten die Streitigkeiten schlichten. Einer der Beteiligten kugelte sich bei den Handgreiflichkeiten die Schulter aus, die Übrigen wurden nur leicht verletzt. Gegen sie wird nun unter anderem wegen Beleidigung und Beteiligung an einer Schlägerei ermittelt.

presseportal.de/blaulicht/pm/50510/4355311

UPDATE

Bei dem Mann, der die ihm unbekannte Frau beleidigt und sie gefragt haben soll, warum sie ihre Beine derart präsentieren müsse, handelt es sich nach Informationen unserer Redaktion um einen Duisburger mit türkischen Wurzeln. Er war zusammen mit drei weiteren Duisburgern mit türkischen Wurzeln im Rheinpark.

waz.de/staedte/duisburg/schlaegerei-in-duisburg-weil-rock-einer-frau-zu-kurz-war-id226854409.html

Hofheim-Langenhain: 22-jährige Frau getötet

Gestern Abend wurde in Hofheim-Langenhain, im Bereich eines außerhalb gelegenen Pferdehofes, eine verletzte Frau aufgefunden. Nach umfangreichen Reanimationsmaßnahmen wurde leider der Tod der 22-Jährigen festgestellt. Zeugenaussagen zufolge gab es erste Hinweise auf einen vom Auffindeort der Frau geflüchteten Mann. Unmittelbar wurden umfangreiche Fahndungsmaßnahmen sowie weitere kriminalpolizeiliche Maßnahmen durchgeführt. Ein Polizeihubschrauber kam ebenfalls zum Einsatz. Bis dato kam es zu keiner Festnahme. Die Hintergründe der Tat und die Rolle des sich von der Örtlichkeit entfernenden Mannes sind Gegenstand der Ermittlungen. Die polizeilichen Maßnahmen dauerten die ganze Nacht an und werden auch aktuell weitergeführt. Wir bitten um Verständnis, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weitergehenden Angaben gemacht werden können. Sollten sich weitere, relevante Informationen ergeben, wird nachberichtet. Die Hofheimer Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen oder Hinweisgeber, welche am gestrigen Abend im Bereich des Pferdehofes oder der umliegenden Gemarkung Personen, Fahrzeuge (PKW, Motorräder) bemerkt oder sonstige verdächtige Wahrnehmungen getätigt haben, sich unter der Rufnummer (06192) 2079-140 zu melden.

presseportal.de/blaulicht/pm/50154/4354432

Kaiserslautern: Kein Verfahren nach antisemitischen Imam-Video

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, wird es gegen einen Imam aus Kaiserslautern kein Verfahren geben.Für den Prediger des “Islamischen Zentrums Kaiserslautern” bleibt es damit folgenlos, das er in Videopredigten “die Juden” u.a. als “geldgierig” bezeichnet hatt. Die Strafverfolgungsbehörden fabulieren, der Prediger hätte sich “nur” auf Episoden aus der Bibel bezogen und nicht zum Hass auf heute lebende Juden aufgerufen.

haolam.de/artikel/Deutschland/38565/Kaiserslautern-Kein-Verfahren-nach-antisemitischen-ImamVideo.html

Seehofer, Drehhofer, Rosstäuscher

In unserer Gesellschaft, in der Pferde nicht mehr Alltag, sondern Luxus sind, muss man den Begriff Rosstäuscher vielleicht erklären. So wurden Händler genannt, die ein betrügerisches Verhalten an den Tag legten, bei dem Kunden mit verschiedenen Tricks über Gesundheitszustand, Alter und Wert des Pferdes getäuscht wurden.
Unser Innenminister, der sich vor wenigen Jahren noch als Kämpfer gegen die „Herrschaft des Unrechts“ inszenierte, hat sich längst als Hüter des Unrechts entlarvt, indem er die unkontrollierte Masseneinwanderung, die von seinem Amtsvorgänger de Maizière mit der Anweisung, auch Menschen ohne oder mit sichtbar gefälschten Papieren ins Land zu lassen, nicht widerrief. Nach wie vor werden Menschen unkontrolliert ins Land gelassen, obwohl wir immer noch nicht genau wissen, wer seit 2015 zu uns gekommen ist. Erst jüngst wurde das wieder einmal schlaglichtartig klar, als sich herausstellte, dass der Schwertmörder von Stuttgart, der als Syrer eingewandert war, wahrscheinlich Palästinenser oder Jordanier ist. Auch Mehrfach-Identitäten gibt es nach wie vor, wie man en passant erfährt, wenn wieder einmal ein Intensivtäter so straffällig wurde, dass seine Tat in den Medien nicht verschwiegen werden konnte.

Nun hat Innenminister Seehofer vor wenigen Tagen verlautbart, über Abschiebungen für solche Asylbewerber aus Syrien nachzudenken, die nach ihrer Flucht regelmäßig aus privaten Gründen dorthin zurückkehren.
„Wer als syrischer Flüchtling regelmäßig in Syrien Urlaub macht, der kann sich ja nicht ernsthaft darauf berufen, in Syrien verfolgt zu werden. Dem müssen wir seinen Flüchtlingsstatus entziehen“.
Abgesehen davon, dass die Syrer sicher sein können, dass diesem Theaterdonner keine Taten folgen werden, davon zeugt schon das Wort „regelmäßig“, das schwammig genug ist, um die Erfassung zu verhindern, ist noch etwas anderes interessant.

Das Phänomen des Heimaturlaubs von angeblich verfolgten Flüchtlingen ist ja alles andere als neu. Inzwischen sind solche Reisen Routine geworden. Das steht sogar in der Bild.

Wie das Blatt ausführlich berichtete, gibt es in Deutschland vielfältige Möglichkeiten der komfortablen Einreise nach Syrien, z.B. über den Libanon, den Iran oder die Türkei:
„Anruf bei der libanesischen Fluggesellschaft Nakhal, die auf ihrer Website eine Nummer in Berlin angibt, und beim Reisebüro „Al-Outom“ (heißt auf deutsch übrigens: Nach Hause) in Berlin-Neukölln. Der Reporter erklärt, dass er in seine Heimat reisen will, obwohl er das nach dem Asylgesetz nicht darf. Antwort eines Mitarbeiters: ‚Kein Problem. Sie brauchen nur einen syrischen Reisepass oder müssen ein ‚Übergangsticket’ in der syrischen Botschaft beantragen. Um den Rest kümmern wir uns’.“
Kosten für den Heimat-Urlaub der geflüchteten Schutzsuchenden laut Bild: rund 800 Euro – inklusive Flug, Busfahrt, Dokumenten und Bestechungsgeldern.

In sozialen Medien berichten viele Syrer begeistert von den schönen Heimatreisen. So schrieb der wegen sexueller Belästigung verurteilte „ZEIT und Freitag“-Blogger und „Vorzeigeflüchtling“ Aras Bacho, 20, auf Twitter:
„Vor zwei Wochen haben sechs Syrer, die ich kenne, Urlaub in Syrien gemacht, um ihre Familienmitglieder zu besuchen und bisschen Ruhe zu haben, vor allem von Deutschland. Man vermisst sein Heimatland und es ist mittlerweile Alltag, dass Syrer das machen!“

Wenn die Politik diesem Treiben bisher tatenlos zugeschaut hat, warum macht Seehofer ausgerechnet jetzt eine solche Ankündigung?

Das Rätsel löste sich auf, als der Innenminister ein kompliziertes Gesetz zur Überwachung und Durchsuchung der Computer von Bürgern und Journalisten ankündigte.

Unser Rosstäuscher hatte vorher etwas Kritik auf sich gezogen, als er offenherzig erläuterte, wie man brisante Verschärfungen der Sicherheitsgesetze am effektivsten auf den Weg bringe, ohne viel Widerstand auszulösen. Man müsse die Gesetze kompliziert machen. “Dann fällt es nicht so auf.”

Diesmal wollte er wohl doppelt auf Nummer sicher gehen und mit der Scheinattacke auf syrische Heimaturlauber von dem realen Angriff auf Andersdenkende ablenken.

Dabei ist Seehofers riesiges, 41 Seiten umfassendes Gesetzespaket zur Stärkung des Verfassungsschutzes ein Musterbeispiel dafür, wie man in komplizierten Sätzen seine Absichten versteckt.
Das liest sich dann so: “Auf Aufzeichnungen nach Absatz 3 Satz 2 und §§ 9d, 9e Absatz 1 (…) ist § 3a Absatz 1 Satz 4 bis 6 und Absatz 2 des Artikel-10-Gesetzes entsprechend anzuwenden”, steht im dritten, dem zentralen Paragrafen dieses Geheimdienst-Gesetzespakets. Einer der heiklen Sätze kurz darauf verströmt ebenso stickige, schläfrig machende Behördenluft: “Erfolgen Maßnahmen bei einer in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 3b oder Nummer 5 der Strafprozessordnung genannten Person …”

Da fällt einem sofort Seehofers Bruder im Geiste Jean-Claude Juncker ein:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Wollen wir sie wirklich weiter machen lassen, bis es kein Zurück mehr gibt?

vera-lengsfeld.de/2019/08/21/seehofer-drehhofer-rosstaeuscher/#more-4650

Ist die Religionsfreiheit in Frankreich zerstört worden?

In Frankreich ist der Tag der katholischen Himmelfahrt oder der Assomption in der französischen Tradition der Tag, an dem Maria, die Mutter von Jesus Christus, körperlich in den Himmel aufgenommen wurde. Es wird jedes Jahr am 15. August gefeiert und ist ein Heiliger Tag der Verpflichtung für Katholiken in Frankreich. Es ist auch ein Feiertag bei den Banken und die meisten Geschäfte geschlossen sind. Aus Frankreich hat ein Leser dies eingeschickt. Die Marienprozession, wie sie bekannt ist, wurde von der Armee und nicht von der Polizei umgeben. Viele E-Mails haben sich damit beschäftigt und es wird nicht in den Mainstream-Medien berichtet. Viele haben das Gefühl, dass ein einst katholisches Land so weit zerstört wurde, dass Katholiken jetzt militärischen Schutz benötigen, um zu praktizieren. Dies ist in der Tat sehr beunruhigend, und die Stimmungslage in Frankreich wird immer düsterer, so daß wir in der Tat eine Revolution erleben könnten.

armstrongeconomics.com/international-news/france/has-the-freedom-of-religion-been-destroyed-in-france/