Rot am See: Verletzte und Tote durch Schüsse

Derzeit größerer Polizeieinsatz Bahnhofstraße Rot am See, da dort gegen 12.45 Uhr geschossen wurde. Mehrere Verletzte, vermutlich auch Tote bei einem Gebäude. Rettungsdienst im Einsatz. Tatverdächtiger wurde festgenommen. Nach ersten Erkenntnissen liegt Beziehungsverhältnis vor. Derzeit kein Hinweis auf weitere Täter.

presseportal.de/blaulicht/pm/110969/4501771

Kassel: Südländer berührt 15- und 17-Jährige in der Tram unsittlich

Ein 15 Jahre altes Mädchen aus Kassel und eine 17-Jährige aus Kaufungen wurden am gestrigen Mittwochmittag Opfer einer sexuellen Belästigung in einer Straßenbahn in Kassel. Nachdem beide Opfer in der Innenstadt in die vollbesetzte Tram eingestiegen waren, hatte der bislang unbekannte Täter zunächst die junge Kasselerin unsittlich berührt. Nachdem das Mädchen ausgestiegen war, begrapschte er schließlich die 17-Jährige. Erst als ein Zeuge den Unbekannten beherzt ansprach, stieg der Täter an der Haltestelle “Forstfeldstraße” in Bettenhausen aus und flüchtete. Die Beamten des Kommissariats 12 der Kasseler Kripo sind mit den weiteren Ermittlungen betraut. Sie suchen Zeugen, die die Geschehnisse in der Bahn beobachtet haben oder Hinweise auf den Unbekannten geben können, von dem eine Beschreibung vorliegt.

Wie die aufnehmenden Beamten des Kasseler Kriminaldauerdienstes berichten, waren die Opfer unabhängig voneinander am gestrigen Abend mit ihren Eltern zur Anzeigenerstattung bei der Polizei erschienen. Beide hatten auf dem Heimweg von der Schule die gleiche Straßenbahn genutzt, in die sie gegen 13:15 Uhr an unterschiedlichen Haltestellen in der Kasseler Innenstadt eingestiegen waren.

15-Jährige unsittlich berührt

Die 15-Jährige aus Kassel stand mit ihren Freunden im Gang der sehr vollen Tram, wie sie gegenüber den Polizisten angab. Mehrfach soll ihr der unbekannte Mann an das Gesäß gefasst haben. Sie sprach den Täter schließlich mit einem ihrer Begleiter auf sein Verhalten an, worauf dieser mit Schulterzucken reagierte. Kurze Zeit später stieg das Mädchen an der Haltestelle “Leipziger Platz” aus.

Täter begrapscht 17-Jährige

Der in der Bahn verbliebene Täter berührte nun die 17-Jährige unsittlich, indem er auch ihr an das Gesäß fasste. Die Jugendliche berichtete den Polizeibeamten, dass sie in der immer noch sehr vollen Bahn sogar einen Schritt zur Seite getreten war, um den Berührungen des Mannes zu entgehen. Allerdings vergeblich, denn der Täter begrapschte sie erneut. Erst als ein Freund der 17-Jährigen den Unbekannten angesprochen hatte, stieg er gegen 13:30 Uhr an der Haltestelle “Forstfeldstraße” aus und suchte das Weite.

Der Täter wird von den Opfern wie folgt beschrieben:

Etwa 40 bis 50 Jahre alt, 1,65 bis 1,70 Meter groß, trug eine Mütze auf dem Kopf, grau-schwarzer längerer Vollbart, leicht gebräunter Teint, hatte einen dunklen Mantel an, der ihm offenbar zu groß war, insgesamt dunkel gekleidet, trug in einer Hand eine Tüte mit roten Griffen, südländisches Erscheinungsbild.

Die Ermittler des K 12 bitten Zeugen, sich bei der Kasseler Polizei unter Tel.: 0561- 9100 zu melden.

presseportal.de/blaulicht/pm/44143/4500497

Mildes Urteil für syrischen Frauenmörder: Schwierige Vergangenheit

Laut Berichten deutscher Medien führte die „schwierige Vergangenheit“ eines syrischen Ehrenmörders zu einer milden Haftstrafe von 11 Jahren. Er selbst argumentierte mit Hafterfahrungen in Syrien und „Streit mit seiner Ehefrau“. Rechnet man auf Basis der offiziellen Angaben zurück, ergibt sich, dass er die Ermordete im Alter von etwa 15 Jahren geschwängert haben muss.

Der Messermord von Pforzheim war nur Totschlag, urteilten die Richter am 20. Jänner am Landgericht Karlsruhe. Die älteste Tochter der ermordeten 27-jährigen ist jetzt 11 Jahre alt. Während der Tat mussten alle vier Kinder des Ehepaares zusehen, wie der Mann wieder und wieder mit dem Messer auf seine Frau einstach. Der heute 38-jährige Täter, sein Opfer und Kinder waren im Zuge der Masseneinwanderung über die Balkanroute nach Deutschland gekommen. Über das Alter der ermordeten Frau herrscht in der deutschen Presse Uneinigkeit, es sind auch Berichte mit einem Alter von 24 Jahren im Umlauf, beispielsweise beim vorgeblich seriösen SWR. Das würde den Zeitpunkt der ersten Schwangerschaft der getöteten Frau auf ein Alter von 12-13 Jahren reduzieren.

In sozialen Medien kommentieren Menschen fassungslos, wo die Milderungsgründe und die Einordnung als Totschlag zu verorten wären. Solche Anmerkungen sind natürlich auch mit Vorsicht zu genießen, da niemand den Gerichtsakt kennt oder bei der Verhandlung anwesend war. Persönliche Einschätzungen sind nur auf Basis der Veröffentlichungen deutscher Medien möglich.

Die Elfjährige leidet laut Medienberichten seit der Tat am 25. Mai 2019 an psychischen Störungen. Sechzehn Messerstiche auf ihre Mutter erwiesen sich als tödlich, die Frau verstarb kurz nach der Tat im Krankenhaus. Die Verteidigerin behielt sich vor, in Revision zu gehen, da sie das Strafmaß als zu hoch einschätzt. Das Opfer habe den Mann provoziert, weil sie ihn angeblich beleidigte und bespuckte. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Der Fall erinnert an eine andere Tötung, ebenso in Pforzheim. Ein wegen Gewaltdelikten Vorbestrafter 32-Jähriger hatte im Jahr 2014 eine Zufallsbekanntschaft mit 28 Messerstichen getötet, weil sie seine sexuellen Annäherungsversuche ablehnte. Danach verging er sich an der Sterbenden. Der Mann wurde zu 9 Jahren Haft verurteilt, da man ihm „keine besondere Heimtücke“ nachweisen konnte, welche für eine Verurteilung wegen Mordes notwendig wäre. Sollte eine psychiatrische Behandlung erfolgreich sein, könne er schon nach 6 Jahren entlassen werden. Dem Täter wurde wegen Alkohol- und Drogenkonsums eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit attestiert.

wochenblick.at/mildes-urteil-fuer-syrischen-frauenmoerder-schwierige-vergangenheit/

UNO ermöglicht Klima-Asyl: Im Notfall keine Rückweisung möglich

Paukenschlag in Sachen Klima-Asyl! Der UNO-Menschenrechts-Ausschuss (OHCHR) hat jetzt eine weitreichende Grundsatz-Entscheidung getroffen: Asylanträge von Menschen, deren Leben in ihrem Land durch eine Klimakrise bedroht ist, dürfen nicht zurückgewiesen werden. Klima-Asylwerber müssen zudem NICHT nachweisen, ob ihnen tatsächlich der behauptete Schaden bei Rückkehr ins Heimatland droht. Die UNO hat damit den Weg für Klima-Asyl freigemacht.

Die UNO-Entscheidung ist zwar für die Länder formal nicht bindend, weist jedoch auf rechtliche Verpflichtungen hin, die die Länder nach internationalem Recht haben. Und deren gibt es viele. Damit schafft es die UNO endlich, ihre langjährige Forderung nach mehr Wegen für „legale Migration“ endlich durchzusetzen. Jetzt eben im Namen des Klimawandels. Allmählich wird in diesem Licht auch das Trommeln des Klima-Notstandes verständlich. Europa kann sich jedenfalls jetzt schon auf Klima-Asylanträge aus der ganzen Welt vorbereiten.

Hier die Vorgeschichte: Ioane Teitiota, von der Pazifik-Insel Kiribati, beantragte 2015 Klima-Asyl in Neuseeland. Er wurde abgelehnt und samt Frau und Kindern wieder zurückgeschoben. Seine Asyl-Begründungen: die Bevölkerung auf der Insel sei von 1.641 im Jahr 1947 auf 50.000 im Jahr 2010 gestiegen, da andere Inseln unbewohnbar wurden. Dies habe zu Gewalt und sozialen Spannungen geführt. Wegen der zunehmenden Versalzung sei Trinkwasser knapp und die Ernten gefährdet. Kiribati sei in 10–15 Jahren nicht mehr bewohnbar, sein Leben sei in Gefahr, wenn er dort bleibe. Neuseeland habe gegen sein Recht auf Leben verstoßen, argumentierte er.

Der UNO-Ausschuss entschied zwar, dass Neuseeland nicht gegen das Recht auf Leben verstoßen habe (für Teitiota keine gute Nachricht). Denn trotz der schwierigen Situation auf Kiribati könne man geeignete Schutzmaßnahmen setzen und notfalls die Bevölkerung evakuieren. Eine Person, die aus Klimagründen Asyl beantragt, müsse aber NICHT nachweisen, dass ihr bei Rückkehr in die Heimat unmittelbar Schaden droht. Denn dieser könne plötzlich (schwere Stürme und Überschwemmungen) oder langsam eintreten (steigender Meeresspiegel, Bodenverschlechterung). Deshalb können Menschen „über die Grenzen gehen“, um Schutz vor Klimawandel-Schäden zu finden. Bei extremen Risiken – etwa wenn ein Land unterzugehen drohe – dürfe zudem ein Asylantrag nicht zurückgewiesen werden (non-refoulement obligation). Denn in solchen Fällen gelte das „Recht auf ein Leben in Würde“. Die internationale Gemeinschaft müsse daher – im eigenen Interesse – alles daran setzen, um vom Klimawandel bedrohte Länder zu unterstützen.

wochenblick.at/uno-ermoeglicht-klima-asyl-im-notfall-keine-rueckweisung-moeglich/

Quakenbrück: Friedhofskapelle vandalisiert

Auf dem Friedhof an der Badberger Straße beschädigten Unbekannte zwischen Dienstagmittag (12 Uhr) und Mittwochmorgen (08.30 Uhr) ein Designer-Fenster der Friedhofskapelle. Dabei entstand ein nicht unerheblicher Sachschaden. Die Polizei in Quakenbrück ist an Hinweisen interessiert und nimmt diese unter der Rufnummer 05431/90330 entgegen.

presseportal.de/blaulicht/pm/104236/4499661

Neubrandenburg: Syrer sticht auf Polizisten ein

Am gestrigen Abend (20.01.20, gegen 19:45 Uhr) kam es im Neubrandenburger Polizeihauptrevier zu einem Angriff auf einen Polizeibeamten. Nach bisherigen Erkenntnissen ereignete sich der Sachverhalt wie folgt: Der 34-jährige Polizeikommissar befand sich im Vorraum des Reviers in einem Gespräch mit einem Bürger, als es an der Eingangstür klingelte. Der Beamte öffnete von innen die Tür, als der Tatverdächtige plötzlich ein Messer zog und in Richtung des Polizisten stach. Der Beamte konnte dem Stich ausweichen und die Tür wieder schließen. Er konnte den Tatverdächtigen durch die Tür in ein Gespräch verwickeln. Währenddessen begaben sich zwei weitere Beamte über den Hof des Reviers zum Haupteingang und konnten hier den Tatverdächtigen überwältigen und vorläufig festnehmen. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 23-jährigen Syrer. Er war aus einer psychiatrischen Einrichtung, in welcher er gerichtlich untergebracht war, abgängig. Die Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ordnete die Festnahme des 23-Jährigen an und beantragt die Erlangung eines Unterbringungsbefehls beim zuständigen Amtsgericht Neubrandenburg. Bei neuen Erkenntnissen wird unaufgefordert nachberichtet.

presseportal.de/blaulicht/pm/108747/4497748