Mildes Urteil für syrischen Frauenmörder: Schwierige Vergangenheit

Laut Berichten deutscher Medien führte die „schwierige Vergangenheit“ eines syrischen Ehrenmörders zu einer milden Haftstrafe von 11 Jahren. Er selbst argumentierte mit Hafterfahrungen in Syrien und „Streit mit seiner Ehefrau“. Rechnet man auf Basis der offiziellen Angaben zurück, ergibt sich, dass er die Ermordete im Alter von etwa 15 Jahren geschwängert haben muss.

Der Messermord von Pforzheim war nur Totschlag, urteilten die Richter am 20. Jänner am Landgericht Karlsruhe. Die älteste Tochter der ermordeten 27-jährigen ist jetzt 11 Jahre alt. Während der Tat mussten alle vier Kinder des Ehepaares zusehen, wie der Mann wieder und wieder mit dem Messer auf seine Frau einstach. Der heute 38-jährige Täter, sein Opfer und Kinder waren im Zuge der Masseneinwanderung über die Balkanroute nach Deutschland gekommen. Über das Alter der ermordeten Frau herrscht in der deutschen Presse Uneinigkeit, es sind auch Berichte mit einem Alter von 24 Jahren im Umlauf, beispielsweise beim vorgeblich seriösen SWR. Das würde den Zeitpunkt der ersten Schwangerschaft der getöteten Frau auf ein Alter von 12-13 Jahren reduzieren.

In sozialen Medien kommentieren Menschen fassungslos, wo die Milderungsgründe und die Einordnung als Totschlag zu verorten wären. Solche Anmerkungen sind natürlich auch mit Vorsicht zu genießen, da niemand den Gerichtsakt kennt oder bei der Verhandlung anwesend war. Persönliche Einschätzungen sind nur auf Basis der Veröffentlichungen deutscher Medien möglich.

Die Elfjährige leidet laut Medienberichten seit der Tat am 25. Mai 2019 an psychischen Störungen. Sechzehn Messerstiche auf ihre Mutter erwiesen sich als tödlich, die Frau verstarb kurz nach der Tat im Krankenhaus. Die Verteidigerin behielt sich vor, in Revision zu gehen, da sie das Strafmaß als zu hoch einschätzt. Das Opfer habe den Mann provoziert, weil sie ihn angeblich beleidigte und bespuckte. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Der Fall erinnert an eine andere Tötung, ebenso in Pforzheim. Ein wegen Gewaltdelikten Vorbestrafter 32-Jähriger hatte im Jahr 2014 eine Zufallsbekanntschaft mit 28 Messerstichen getötet, weil sie seine sexuellen Annäherungsversuche ablehnte. Danach verging er sich an der Sterbenden. Der Mann wurde zu 9 Jahren Haft verurteilt, da man ihm „keine besondere Heimtücke“ nachweisen konnte, welche für eine Verurteilung wegen Mordes notwendig wäre. Sollte eine psychiatrische Behandlung erfolgreich sein, könne er schon nach 6 Jahren entlassen werden. Dem Täter wurde wegen Alkohol- und Drogenkonsums eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit attestiert.

wochenblick.at/mildes-urteil-fuer-syrischen-frauenmoerder-schwierige-vergangenheit/

UNO ermöglicht Klima-Asyl: Im Notfall keine Rückweisung möglich

Paukenschlag in Sachen Klima-Asyl! Der UNO-Menschenrechts-Ausschuss (OHCHR) hat jetzt eine weitreichende Grundsatz-Entscheidung getroffen: Asylanträge von Menschen, deren Leben in ihrem Land durch eine Klimakrise bedroht ist, dürfen nicht zurückgewiesen werden. Klima-Asylwerber müssen zudem NICHT nachweisen, ob ihnen tatsächlich der behauptete Schaden bei Rückkehr ins Heimatland droht. Die UNO hat damit den Weg für Klima-Asyl freigemacht.

Die UNO-Entscheidung ist zwar für die Länder formal nicht bindend, weist jedoch auf rechtliche Verpflichtungen hin, die die Länder nach internationalem Recht haben. Und deren gibt es viele. Damit schafft es die UNO endlich, ihre langjährige Forderung nach mehr Wegen für „legale Migration“ endlich durchzusetzen. Jetzt eben im Namen des Klimawandels. Allmählich wird in diesem Licht auch das Trommeln des Klima-Notstandes verständlich. Europa kann sich jedenfalls jetzt schon auf Klima-Asylanträge aus der ganzen Welt vorbereiten.

Hier die Vorgeschichte: Ioane Teitiota, von der Pazifik-Insel Kiribati, beantragte 2015 Klima-Asyl in Neuseeland. Er wurde abgelehnt und samt Frau und Kindern wieder zurückgeschoben. Seine Asyl-Begründungen: die Bevölkerung auf der Insel sei von 1.641 im Jahr 1947 auf 50.000 im Jahr 2010 gestiegen, da andere Inseln unbewohnbar wurden. Dies habe zu Gewalt und sozialen Spannungen geführt. Wegen der zunehmenden Versalzung sei Trinkwasser knapp und die Ernten gefährdet. Kiribati sei in 10–15 Jahren nicht mehr bewohnbar, sein Leben sei in Gefahr, wenn er dort bleibe. Neuseeland habe gegen sein Recht auf Leben verstoßen, argumentierte er.

Der UNO-Ausschuss entschied zwar, dass Neuseeland nicht gegen das Recht auf Leben verstoßen habe (für Teitiota keine gute Nachricht). Denn trotz der schwierigen Situation auf Kiribati könne man geeignete Schutzmaßnahmen setzen und notfalls die Bevölkerung evakuieren. Eine Person, die aus Klimagründen Asyl beantragt, müsse aber NICHT nachweisen, dass ihr bei Rückkehr in die Heimat unmittelbar Schaden droht. Denn dieser könne plötzlich (schwere Stürme und Überschwemmungen) oder langsam eintreten (steigender Meeresspiegel, Bodenverschlechterung). Deshalb können Menschen „über die Grenzen gehen“, um Schutz vor Klimawandel-Schäden zu finden. Bei extremen Risiken – etwa wenn ein Land unterzugehen drohe – dürfe zudem ein Asylantrag nicht zurückgewiesen werden (non-refoulement obligation). Denn in solchen Fällen gelte das „Recht auf ein Leben in Würde“. Die internationale Gemeinschaft müsse daher – im eigenen Interesse – alles daran setzen, um vom Klimawandel bedrohte Länder zu unterstützen.

wochenblick.at/uno-ermoeglicht-klima-asyl-im-notfall-keine-rueckweisung-moeglich/

Quakenbrück: Friedhofskapelle vandalisiert

Auf dem Friedhof an der Badberger Straße beschädigten Unbekannte zwischen Dienstagmittag (12 Uhr) und Mittwochmorgen (08.30 Uhr) ein Designer-Fenster der Friedhofskapelle. Dabei entstand ein nicht unerheblicher Sachschaden. Die Polizei in Quakenbrück ist an Hinweisen interessiert und nimmt diese unter der Rufnummer 05431/90330 entgegen.

presseportal.de/blaulicht/pm/104236/4499661

Neubrandenburg: Syrer sticht auf Polizisten ein

Am gestrigen Abend (20.01.20, gegen 19:45 Uhr) kam es im Neubrandenburger Polizeihauptrevier zu einem Angriff auf einen Polizeibeamten. Nach bisherigen Erkenntnissen ereignete sich der Sachverhalt wie folgt: Der 34-jährige Polizeikommissar befand sich im Vorraum des Reviers in einem Gespräch mit einem Bürger, als es an der Eingangstür klingelte. Der Beamte öffnete von innen die Tür, als der Tatverdächtige plötzlich ein Messer zog und in Richtung des Polizisten stach. Der Beamte konnte dem Stich ausweichen und die Tür wieder schließen. Er konnte den Tatverdächtigen durch die Tür in ein Gespräch verwickeln. Währenddessen begaben sich zwei weitere Beamte über den Hof des Reviers zum Haupteingang und konnten hier den Tatverdächtigen überwältigen und vorläufig festnehmen. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 23-jährigen Syrer. Er war aus einer psychiatrischen Einrichtung, in welcher er gerichtlich untergebracht war, abgängig. Die Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ordnete die Festnahme des 23-Jährigen an und beantragt die Erlangung eines Unterbringungsbefehls beim zuständigen Amtsgericht Neubrandenburg. Bei neuen Erkenntnissen wird unaufgefordert nachberichtet.

presseportal.de/blaulicht/pm/108747/4497748

Islamisten drohen damit, Rom zu erobern – VIDEO

„Allah hat uns ein Kalifat versprochen. Dieses Kalifat wird seine Macht festigen und demnächst auch Rom erobern. Dies ist nur eine Frage der Zeit. Allahu Akbar“. Es sind diese Worte, mit denen der palästinensische Prediger Nidhal „Abu Ibrahim“ Siam unlängst eine große Menge von Islamisten vor der Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem angestachelt hat. Die Worte des Predigers wird von vielen als Warnung verstanden.In seiner Predigt droht der Islamist zudem damit, dass sich die drei Prophezeiungen bald erfüllen werden. Was bedeuten würde, dass Rom in naher Zukunft zu einem islamischen Kalifat werden soll. Das umstrittene Video wurde anlässlich des Jahrestags der türkischen Eroberung Konstantinopels (heute Istanbul) im Jahr 1453 von der Hizb ut-Tahrir-Bewegung Veranstaltung aufgezeichnet. 
Hier kann es angesehen werden: 

unsertirol24.com/2020/01/19/islamisten-drohen-damit-rom-zu-erobern-video/

Paderborn: Kirche vandalisiert

Ein unbekannter Täter hat Samstagnacht eine Fensterscheibe der Evangelischen Kirche an der Bielefelder Straße in Paderborn-Schloß Neuhaus eingeworfen. Die Paderborner Polizei sucht Zeugen. Der Täter nutzte gegen 01.05 Uhr eine Gehwegplatte als Wurfgeschoss. Die Räumlichkeiten betrat er allerdings nicht, stattdessen flüchtete er ohne Beute in unbekannte Richtung. Vermutlich hatte ihn ein Streifenwagen gestört, der zu der Zeit zu einem anderen Einsatz in Schloß Neuhaus unterwegs war. Die Polizei bittet Zeugen, sachdienliche Hinweise über die Telefonnummer 05251/3060 zu melden.

presseportal.de/blaulicht/pm/55625/4496353

Auf verlorenem Posten: Der Rechtsstaat als Opfer einer irren Migrationspolitik

Es war den ansonsten gerne übereifrig berichtenden Redaktionen kaum eine Meldung wert. Auch auf Sondersendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wartete man vergeblich. Dabei ist das Problem seit vielen Jahren bekannt. Doch längst scheinen die Strafverfolgungsbehörden kapituliert zu haben. Sie werden der Clans nicht mehr Herr, die vor allem in Nordrhein-Westfalen und in Berlin gewaltige Parallelgesellschaften errichtet haben, weil eine nachlässige, naive und ideologisierte Politik sie viel zu lange gewähren ließ. In Essen haben sie nun für jedermann sichtbar vorgeführt, wer Herr im Hause ist. Arabischen Großfamilien „gehören“ inzwischen ganze Teile unseres Landes – im sprichwörtlichen Sinne. So gefestigt sind ihre Herrschaftsstrukturen, dass sie nicht nur wirtschaftlich unabhängig und am Steuerstaat vorbei agieren können, sondern überdies ganze Stadtviertel eingenommen und auf ihrem Herrschaftsgebiet eine eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit etabliert haben. All das passiert, abgesehen von der Sichtbarkeit der Migranten im öffentlichen Leben, vom Normalbürger weitgehend unbemerkt. Konfrontiert werden Lieschen und Michel mit der Schlagkraft der Clans immer nur dann, wenn diese sich entweder untereinander in die Quere kommen, um ihre Revierkämpfe und Rivalitäten zu klären, oder im Gerichtssaal landen, weil tapfere Polizeikräfte einige Clanmitglieder in Gewahrsam genommen haben. Dabei wissen alle Beteiligten natürlich, dass Verhaftungen und Anklagen keinerlei Konsequenzen haben. Zu wenig hat unser milder Rechtsstaat den Eroberern entgegenzusetzen. Die Clans scheinen das Katz-und-Maus-Spiel mit den deutschen Behörden regelrecht zu genießen. Das Menschenbild, das sich über Jahrhunderte in Europa entwickelt hat, scheitert zwangsläufig an einer Kultur, die noch im Mittelalter feststeckt. Diese Kultur kennt vor allem die Sprache der Gewalt und respektiert nur, wen sie auch fürchtet. Dies ist ein entscheidender Grund für das Scheitern der deutschen Migrationspolitik, die einfach nicht anerkennen will, dass sie es vielfach mit Zuwanderern aus archaischen Stammesstrukturen zu tun hat. Die jüngste Völkerwanderung aus dem Orient und aus Afrika hat Millionen von Menschen zu uns geführt, die diesen Stammesstrukturen entspringen und nie etwas anderes kennengelernt haben. Für diese Menschen gehört es beispielsweise auch zur Grundausstattung, beim Verlassen der eigenen Behausung mit einem Messer bewaffnet zu sein. In ihren Herkunftsländern müssen sie stets darauf vorbereitet sein, sich verteidigen zu können – nicht nur dort, wo nach unseren Maßstäben Krieg herrscht. Das Messer sitzt locker, da es tödlich sein kann, als Zweiter zu ziehen. Der sprunghafte Anstieg einer in unserem Land bis 2015 vernachlässigbaren Kriminalitätsart ist die Folge. Die Straftäter dieser Stämme gelten hierzulande als traumatisiert oder psychisch labil, weil wir mitteleuropäische Standards anlegen, die den Betroffenen nicht im Ansatz gerecht werden. Was bei uns als verrückt gilt, ist in weiten Teilen Afrikas sowie in vielen Regionen des Nahen und Mittleren Ostens normales Alltagsverhalten. Schon in den 1970er und 1980er Jahren hat die Politik diese Inkompatibilität nicht verstanden, als libanesische Großfamilien sich in Deutschland ansiedelten. Die wenigen, die es begriffen, hofften auf die disziplinierende Wirkung der Gesellschaft. Das Essener Amtsgericht hat mit dem stumpfen Schwert der deutschen Justiz acht junge Männer mit Jugendstrafen zum Lachen gebracht. Die Verurteilten ließen Häme und Verachtung freien Lauf und machten dem Gericht klar, dass der Prozess sie nicht im Geringsten unteressiert. Ohnehin hatte sich längst ein sogenannter Friedensrichter in die Fehde der beiden rivalisierenden Familien eingeschaltet. Der Streit war lange vorher durch die claneigene Gerichtsbarkeit geklärt worden, wobei üblicherweise Kompensationszahlungen der unterlegenen Partei an die andere fließen. Im Clan-Milieu wird fast alles mit Geld geregelt, das aus allerlei „Geschäften“ fließt. Dazu hilft der Sozialstaat kräftig mit, der den mit allen Wassern gewaschenen Orientalen hilflos gegenübersteht und diese nicht selten mit vielen Tausend Euro pro Monat alimentiert. Nordrhein-Westfalens Landesregierung hat eine „Null-Toleranz-Politik“ ausgelobt, die vorhersehbar wirkungslos bleiben wird. Schon haben sich aber wohlmeinende Weltfremde gemeldet, die nach mehr Präventionsangeboten rufen. Sie offenbaren eine erschreckende Naivität. Denn niemand wird die Herrschaft der Clans brechen können, indem er aufklärt, berät oder vermittelt. Derartiges wird von den Stämmen als Zeichen der Schwäche, Feigheit und Unterwürfigkeit gewertet. Helfen würde allein die maximale Ausschöpfung des Strafrahmens, der Entzug staatlicher Unterstützung und die konsequente Ausweisung von Wiederholungstätern ohne deutschen Pass. Mit Milde und Nachsicht ist den Eroberern aus dem arabisch-islamischen Kulturkreis nicht beizukommen. Wer glaubt, vom Krokodil nicht gefressen zu werden, weil er es füttert, unterliegt einem fatalen Irrtum.

peymani.de/auf-verlorenem-posten-der-rechtsstaat-als-opfer-einer-irren-migrationspolitik/?fbclid=IwAR3j3npeWRaFUStorT9rkGPaSFBJnEXRJL-_xUTBXi6gYkvyszYpCnfaqbc