Die Maske als Virenschleuder

Was für die Machthaber früher die Knute war, ist heute die Maske. Die Pandemie, die, außer in den Medien, nie richtig in Gang kam, ist vorbei, die Zwangsmaßnahmen bleiben. Das öffentliche und wirtschaftliche Leben wird weiter ohne Rücksicht auf die Folgen mit sogenannten „Hygienemaßnahmen“ geknebelt. In Berlin ist inzwischen schon das Singen in geschlossenen Räumen verboten, egal wie groß sie sind, ob öffentlich oder privat. Das gab es bisher nur bei den Taliban. Zwar protestieren ein paar Chöre, aber die breite Öffentlichkeit schweigt. Ebenfalls in Berlin gibt es nach Ende der Pandemie per Gesetz empfindliche Strafen, sollte man ohne Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Geschäften angetroffen werden.

Auch in Thüringen, wo Ministerpräsident Bodo Ramelow bereits vor zwei Wochen die Aufhebung aller Corona-Maßnahmen verkündet hat, gilt Maskenzwang und Abstandsgebot weiter uneingeschränkt. Die armen Kosmetikerinnen müssen bei der Arbeit sowohl Gesichtsschild als auch Maske tragen. Ein Rechter, der dabei an den Absatz der Gesichtsschild-Firma einer Politikergattin denkt?Über die gesundheitlichen Folgen des Maskenzwangs scheint man sich keine Gedanken zu machen, oder sie als Kollateralschaden hinzunehmen. Aber was will man noch abwenden, nachdem sich Covid 19 als nicht schlimmer als jede Grippewelle entpuppt hat? Richtig, die Erkenntnis, dass weltweit einem Phantom nachgejagt wurde. Die Erkenntnis, dass fast die ganze Welt in eine Rezession getrieben wird, um eines angeblichen Gesundheitsschutzes willen, der unnötig war, soll mit allen Mitteln verhindert werden. Also bleibt der Maskenzwang bestehen. Das wird so lange dauern, wie die Mehrheit es sich gefallen lässt.

Schutzmasken seien in diesen Zeiten unverzichtbar, sagt Kanzlerin Merkel. Die Bundeskanzlerin selbst trägt in der Öffentlichkeit allerdings nie eine. Einige nationale und internationale Spitzenpolitiker halten es ähnlich. Als Ministerpräsident Kretschmann wegen seiner Maskenabstinenz in der Öffentlichkeit angezeigt wurde, wurde von der zuständigen Stelle öffentlich Ermittlungen abgelehnt mit dem Hinweis, für die Regierung gelte die Maskenpflicht nicht. Alle sind gleich, aber einige sind gleicher. Wir sind schon mitten in Huxleys und Orwells Albträumen.

Wer hat eigentlich gesagt, dass eine von Atemluft durchfeuchtete Maske selbst spätestens nach einer halben Stunde zur Virenschleuder werde? Ein Corona-Leugner, ein Reichsbürger, ein verbiesterter Rechter? Nein, es war Angela Merkel, die das in einer Videokonferenz geäußert hat. Wohl deshalb legt sie in der Öffentlichkeit keine Masken an. Wenn man Merkel und Maske googelt, tauchen nur Aufnahmen von Bürgern auf, die sich ein Kanzlerinnen-Abbild vors Gesicht gespannt haben.

Aber Halt! Auch von der Kanzlerin gibt es seit April ein Bild mit Schutzmaske. Entstanden ist es in Berlin. Vorsicht ist angebracht, denn aufmerksame Betrachter sollten stutzig werden. Direkt hinter der Kanzlerin steht ein maskierter Donald Trump. Beide wirken ein wenig starr. Sie befinden sich in Madame Tussauds Wachsfigurenkabinett.

vera-lengsfeld.de/2020/07/01/die-maske-als-virenschleuder/#more-5395

Hannover: 15-Jährige nach Gruppenvergewaltigung schwanger

Es ist ein Fall, der sprachlos macht: Im Dezember 2017 haben vier Männer in Hannover eine Schülerin auf einer Party vergewaltigt und dabei gefilmt. Das Opfer Samantha B. war damals erst 15 Jahre alt. Zwei der vier Angeklagten wurden heute in Hannover verurteilt: Ivan M. muss für zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis, Feyzel S.für zwei Jahre und drei Monate.

Samantha und ihre mutmaßlichen Peiniger feierten zusammen auf einer Party. Dort hatte die damals 15-Jährige intime Kontakte zu mehreren Männern. Doch im Laufe der Nacht soll so viel Alkohol geflossen sein, dass die Schülerin völlig wehrlos und benommen gewesen sein soll.

Vier Männer haben die damals 15-Jährige dann zusammen vergewaltigt. „Die vier Männer sollen die Widerstandsunfähigkeit des Opfers ausgenutzt und sie sexuell missbraucht haben“ sagte der Gerichtssprecher Koray Freudenberg im RTL-Interview.

Die vier Täter haben die Gruppenvergewaltigung gefilmt. Dieses Video trug laut Gericht entscheidend dazu bei, dass die Männer verurteilt werden konnte. Die Aufnahmen beweisen, dass Samantha B. durch den Alkohol völlig weggetreten war und keine Chance hatte, sich gegen den Missbrauch zu wehren.

„Das Video zeigt, dass meine Mandantin nacheinander von vier Männern missbraucht wurde. Sie haben ihr ins Gesicht getätschelt, ohne, dass sie noch reagiert hat“ sagte Anwalt Björn Nordmann.

Nur zwei der vier verdächtigen Männer jetzt heute in Hannover verurteilt. Der heute 19-jährige Muhammed A kommt aus Österreich und wurde dort bereits im vergangenen Jahr zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Mostafa E. sitzt im Libanon fest und konnte deshalb heute nicht vor Gericht erscheinen. Laut Gerichtssprecher habe er dort seine kranke Mutter besucht. Da momentan keine Flüge aus dem Libanon nach Deutschland starten, konnte er nicht zum Gerichtstermin erscheinen. Er wird sich wahrscheinlich im Juli in einem weiteren Gerichtsverfahren verantworten müssen.Die Schülerin wurde von einem der Männer schwanger. Sie zog mit ihrem Kind in eine Mutter-Kind-Einrichtung. Vor Gericht in Hannover trat die mittlerweile 18-Jährige als Nebenklägerin auf. „Ich kann nur hoffen, dass die Beziehung zwischen meiner Mandantin und ihrer Tochter in Zukunft bestmöglich verläuft und die Kleine eine bestmögliche Zukunft vor sich hat“ sagte ihr Anwalt im RTL-Interview.

rtl.de/cms/haftstrafen-fuer-gruppenvergewaltiger-aus-hannover-opfer-15-wurde-nach-der-tat-schwanger-4569225.html

Geislingen: Afghane ersticht Mann vor Supermarkt

Nachdem am Freitagnachmittag ein 31-Jähriger mit einem Messer getötet worden war, befindet sich jetzt ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft.

Nach ersten Erkenntnissen der Polizei sollen der Verdächtige und ein 32-Jähriger mit dem späteren Opfer, allesamt afghanische Staatsangehörige, bei einem Einkaufsmarkt in der Bahnhofstraße in Streit geraten sein. Dieser Streit soll sich auf einen Radweg in der Hölderlinstraße verlagert haben, in deren Folge einer der Männer ein Messer gezogen und auf den 31-Jährigen eingestochen haben soll. Der Mann erlitt dabei tödliche Verletzungen. Die Täter waren nach der Tat geflüchtet.

Nach der Tat alarmierten Zeugen gegen 15.30 Uhr die Rettungskräfte, weil in der Hölderlinstraße eine verletzte Person lag. Der Rettungsdienst kümmerte sich um den Verletzten, konnte ihn aber nicht mehr retten. Der Mann erlag noch am Tatort seinen Stichverletzungen. Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf und fahndete auf Hochtouren nach den möglichen Tätern. Spezialisten der Kriminaltechnik sicherten umfangreiche Spuren. Noch am selben Abend nahm die Geislinger Polizei im Stadtgebiet drei Männer und eine Frau vorläufig fest, auf welche die Täterbeschreibung passte. Zwei von ihnen, darunter die Frau, wurden nach Abschluss der ersten Maßnahmen der Polizei wieder auf freien Fuß gesetzt. Sie sollen ersten Erkenntnissen zufolge bei der Tat nicht beteiligt gewesen sein. Ein Tatverdacht richtet sich nun gegen zwei Männer im Alter von 21 und 32 Jahren. Beide sollen bei der Messerstecherei dabei gewesen sein. Die Polizei durchsuchte noch am Freitag die Wohnungen der Beiden, konnte die Tatwaffe aber dabei nicht auffinden. Deshalb suchte am Samstag ein Großaufgebot mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks nach dem Messer. Angehörige des THW hatten dazu auch Sträucher abgemäht und die mutmaßliche Tatwaffe schließlich gefunden. Die Staatsanwaltschaft Ulm ordnete zur Klärung der Todesursache eine Obduktion an. Die Rechtsmedizin Ulm begutachtete auch die Tatverdächtigen, um bei ihnen Spuren zu finden, die auf eine Tatbeteiligung schließen lassen.

Die beiden vorläufig Festgenommenen wurden am Samstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Ulm vorgeführt. Dieser erließ die von der Staatsanwaltschaft Ulm beantragten Haftbefehle jedoch nicht, da er keinen dringenden Tatverdacht festzustellen vermochte. Die beiden Männer kamen hierauf wieder auf freien Fuß. Der 21 Jahre alte Beschuldigte, der im Verdacht steht, die tödlichen Stiche ausgeführt zu haben, wurde schon am darauffolgenden Sonntag durch die Polizei erneut vorläufig festgenommen, nachdem sich aufgrund neuer Erkenntnisse der dringende Tatverdacht gegen ihn weiter erhärtet hatte. So fanden sich am aufgefundenen Messer Spuren, die sowohl dem Opfer als auch dem 21-jährigen Tatverdächtigen zuzuordnen sind. Nachdem die Staatsanwaltschaft Ulm gegen den ablehnenden Beschluss des Haftrichters Beschwerde eingelegt hatte, erließ die zuständige Beschwerdekammer des Landgerichts Ulm schließlich im Laufe des heutigen Montag den beantragten Haftbefehl gegen den 21-Jährigen. Dieser befindet sich jetzt in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt. Der 32-Jährige sieht den weiteren Ermittlungen auf freiem Fuß entgegen.

Die umfangreichen Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an. Sie prüft auch, inwieweit die Auseinandersetzung bei dem nahegelegenen Einkaufsmarkt zwischen mehreren Personen mit dem Tötungsdelikt in Zusammenhang steht.

Bei ihren Ermittlungen bittet die Polizei auch um Unterstützung aus der Bevölkerung. Nach Erkenntnissen der Ermittler sei die Tat von einer Frau beobachtet worden, die mit dem Fahrrad unterwegs war und lange, blonde oder weiße Haare haben soll. Ihre Beobachtungen sind für die Ermittlungen von großer Bedeutung, weshalb sich die Frau dringend melden soll. Die Polizei fragt:

   - Wer hat (außer der Frau) die Tat in der Hölderlinstraße
     beobachtet?
   - Wer hat in den Nachmittagsstunden verdächtige Personen im
     Bereich der Hölderlinstraße gesehen?
   - Wer hat den Streit mehrerer Personen in dem Einkaufsmarkt in der
     Bahnhofstraße beobachtet und kann dazu Angaben machen?
   - Wer kann sonstige sachdienliche Angaben machen? 

Zeugen werden gebeten, sich bei der Göppinger Polizei (07161/632360) zu melden.

presseportal.de/blaulicht/pm/110979/4638024