Illegale Syrer bei versuchtem Grenzübertritt erwischt

Beim Versuch, von Oberösterreich über die Grenze nach Bayern zu gelangen, ging den Behörden eine Gruppe illegaler Syrer ins Netz. Dies könnte nun einige politische Sprengkraft entfalten. 

Richtig gelesen: Obwohl es angeblich einen Einreisestopp für Asylwerber – oder zumindest eine zweiwöchige Quarantäne nach deren Aufgriff geben soll, stoppten erst deutsche Grenzbehörden die Entourage von neun syrischen Staatsbürgern, die bei Neustift im Mühlkreis übersetzen wollten. Dem nicht genug: zwei Personen wiesen bei ihrer Anhaltung sogar akute Fiebersymptome auf!

Zwar ergab sich im Laufe des Dienstagnachmittags bei einer Testung im Schärdinger Krankenhaus, dass die beiden Personen keinen Erreger der Lungenkrankheit COVID-19 in sich tragen. Dennoch ruft der Umstand die Sensibilität in Erinnerung, dass von Personen mit unklarem Aufenthalts- und Krankheitsstatus durchaus eine prekäre Gesundheitslage ausgehen kann – gerade die Ausforschung von Kontaktpersonen wäre im Fall schwierig.

Bei ihrer Anhaltung nutzten die neun offenbar bislang illegal in Österreich weilenden Syrer dann die Gelegenheit und stellten einen Asylantrag. Aufgrund dessen übergab die Polizei sie noch am gestrigen Dienstag dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Wie sie überhaupt unbemerkt durch Österreich reisen konnten, ist vorerst unklar. Dasselbe gilt für die Frage, ob bei der Zuteilung einer Unterkunft tatsächlich alle neun Migranten in Quarantäne kommen.

Keine Freude mit der Nachricht hat man bei der oberösterreichischen Landesregierung. So fordert Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) eine „genaue Aufklärung“ über die Umstände. Noch deutlicher wurde sein Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ). Dessen Kritik richtet sich auch in Richtung der türkis-grünen Koalition in Wien.

„Die Bundesregierung erklärt uns, dass angeblich die Grenzen geschlossen wurden und trotzdem kommen Syrer illegal nach Österreich,“ so der blaue Landesparteichef in einem Beitrag auf Facebook. Gerade dieser Vorfall zeige auch, „wie notwendig der sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsatz des Bundesheeres“ sei. Er wünscht sich auch eine bessere Unterstützung für die Polizisten im Land.

wochenblick.at/muehlviertel-illegale-syrer-bei-versuchtem-grenzuebertritt-erwischt/

Filderstadt: Dunkelhäutiger versucht Frau auf dem Friedhof zu vergewaltigen

Offenbar mit dem Ziel, sie zu vergewaltigen, hat eine Unbekannter am späten Dienstagabend, kurz nach 23 Uhr, in Bernhausen auf dem zwischen Friedensstraße und Nürtinger Straße gelegenen Friedhof eine Frau angegriffen. Die 35-Jährige war um 22.56 Uhr mit der S-Bahn aus Stuttgart am Bahnhof Bernhausen angekommen. Zu Fuß wollte sie den Friedhof in Richtung Nürtinger Straße durchqueren. Auf dem Friedhofsgelände kam plötzlich ein Mann auf sie zu, weshalb die Frau wegrannte. Der Unbekannte holte sie aber nach wenigen Metern ein, brachte sie zu Boden, würgte sie und versuchte, sie zu überwältigen. In dem Moment betrat zufällig eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Filderstadt, die im Rahmen der Überwachung der Corona-Verordnung öffentliche Plätze überprüfte und glücklicherweise zur richtigen Zeit am richtigen Ort war, den Friedhof. Der Täter ließ von seinem sich heftig wehrenden Opfer ab und flüchtete in Richtung Nürtinger Straße. Die 35-Jährige rief um Hilfe, rannte den beiden Polizeibeamten entgegen und schilderte, was passiert war. Trotz sofort eingeleiteter Fahndung mit mehreren Streifenwagenbesatzungen und Polizeihundeführern konnte der Angreifer bislang nicht gefasst werden. Das Opfer wurde bei der Tat leicht verletzt. Der Rettungsdienst war vor Ort, eine Einlieferung in eine Klinik war aber nicht erforderlich.

Der unbekannte Täter wird als etwa 30 – 40 Jahre alt, 175 – 180 cm groß und dunkelhäutig beschrieben. Er hatte eine sportliche Statur und dunkle, lockige, nach oben stehende Haare. Vermutlich trug er Bluejeans und eine braune, lederartige Jacke. Der Mann sprach schlechtes Englisch.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Täter ebenfalls mit der S-Bahn aus Stuttgart kam und die Frau schon auf dem Weg vom Bahnhof zum Friedhof beobachtet haben und ihr gefolgt sein könnte. Zeugen, die entsprechende Wahrnehmungen gemacht haben oder andere Täterhinweise geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0711/3990-0 bei der Kriminalpolizeidirektion Esslingen zu melden. 

presseportal.de/blaulicht/pm/110976/4571725

Bochum: Raubdelikt am Ümminger See

Am gestrigen Nachmittag (14. April) ist es am Ümminger See in Bochum zu einem Raubdelikt gekommen. Die Polizei sucht Zeugen des Vorfalls.

Nach bisherigem Ermittlungsstand hielt sich ein 18-jähriger Bochumer gegen 16 Uhr am Westufer des Sees auf. Er ging auf dem Gehweg in nördliche Richtung spazieren. In Höhe eines Spielplatzes näherte sich von hinten eine ihm maskierte unbekannte männliche Person. Der Unbekannte forderte von dem Heranwachsenden die Herausgabe seines Handys. Als der Bochumer dies verneinte, bedrohte der Mann ihn vermutlich mit einem Schlagring, den er an der Hand trug. Daraufhin händigte der 18-Jährige dem Räuber sein hochwertiges Handy aus. Anschließend flüchtete er in nördliche Richtung über eine Fußgängerbrücke in Richtung des Parkplatzes.

Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben: zwischen 19 und 20 Jahre alt, etwa 180 cm groß, dunkler Hautteint, Glatze, dunkler Vollbart, trug ein graues Sweatshirt sowie eine schwarze Jeans.

Zeugenhinweise nimmt das Bochumer Kriminalkommissariat 32 in Langendreer unter der Rufnummer 0234 909-8205 oder außerhalb der Geschäftszeit die Kriminalwache unter der Durchwahl -4441 entgegen.

presseportal.de/blaulicht/pm/11530/4571721

Dortmund: Unbekannter schlägt Discobesucher Flasche gegen den Kopf

POL-DO: Unbekannter schlägt Discobesucher Flasche gegen den Kopf - Polizei sucht mit Lichtbildern!
POL-DO: Unbekannter schlägt Discobesucher Flasche gegen den Kopf - Polizei sucht mit Lichtbildern!

Ein bislang unbekannter Täter hat am 10. August 2019 einen Mann in einer Disco am Westenhellweg mit einer Flasche geschlagen und zwei weitere Personen bedroht. Die Polizei sucht nun mit Lichtbildern nach dem Flüchtigen.

Zeugenangaben zufolge hielt sich ein zur Tatzeit 24-jähriger Hagener gegen 4 Uhr an der Bar auf, um ein Getränk zu kaufen. Während er dort stand, rempelte ihn ein Mann an. Nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung schlug der Unbekannte dem 24-Jährigen mit einer Glasflasche gegen den Kopf. Anschließend bedrohte er mit der nun zerbrochenen Flasche noch zwei weitere Personen, bevor er flüchtete. Der verletzte Hagener kam zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.

Nun sucht die Polizei mit Lichtbildern nach dem mutmaßlichen Täter. Dieser soll möglicherweise auf den Spitznamen „Bapa Dourou“ hören.

Zeugen melden sich bitte bei der Kriminalwache der Dortmunder Polizei unter 0231-132-7441.

presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4571530

Fünf Mitglieder des „Islamischen Staats (IS)“ festgenommen – Mordanschlag u.a. auf Islamkritiker geplant

Wie Bundesanwaltschaft hat in den frühen Morgenstunden des heutigen Tages (15. April 2020) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 9. April 2020 den tadschikischen Staatsangehörigen Azizjon B., den tadschikischen Staatsangehörigen Muhammadali G., den tadschikischen Staatsangehörigen Farhodshoh K. sowie den tadschikischen Staatsangehörigen Sunatullokh K. durch Spezialkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen und Beamte des mit den Ermittlungen befassten Polizeipräsidiums Düsseldorf in den Städten Essen, Neuss und Siegen sowie im Kreis Heinsberg festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnungen der Beschuldigten sowie sechs weitere Objekte in Nordrhein-Westfalen durchsucht. Mit den weiteren polizeilichen Ermittlungen wurde neben dem Polizeipräsidium Düsseldorf auch das Bundeskriminalamt beauftragt.

Die vier Festgenommenen sowie der bereits seit 15. März 2019 in Untersuchungshaft befindliche tadschikische Staatsangehörige Ravsan B. sind dringend verdächtig, in Deutschland als Mitglieder der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ eine Terrorzelle gegründet zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 StGB). Gegen Ravsan B. hat die Bundesanwaltschaft ebenfalls am 9. April 2020 einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs erwirkt.

In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die Beschuldigten haben sich im Januar 2019 dem „Islamischen Staat“ als Mitglieder angeschlossen. In dessen Auftrag gründeten sie gemeinsam eine sogenannte Zelle in Deutschland. Zunächst hatten sie vor, nach Tadschikistan auszureisen, um dort im Rahmen des bewaffneten „Jihad“ an Kämpfen gegen die Regierung teilzunehmen. Nachdem die Beschuldigten von diesem Vorhaben Abstand genommen hatten, beabsichtigten sie nunmehr in Deutschland tödliche Anschläge zu begehen. Sie standen dabei – wie bereits zuvor – in Kontakt mit zwei hochrangigen IS-Führungsmitgliedern in Syrien und Afghanistan, von denen sie entsprechende Anweisungen erhielten.

Anschlagsziele sollten dabei Einrichtungen von US-amerikanischen Streitkräften in Deutschland oder auch Einzelpersonen sein. Insbesondere planten sie einen Mordanschlag auf eine Person, die sich aus Sicht der Beschuldigten islamkritisch in der Öffentlichkeit geäußert hatte. Vor diesem Hintergrund wurde das ins Auge gefasste Mordopfer bereits durch den Beschuldigten Farhodshoh K. ausgespäht. Ausgekundschaftet wurden zudem US-amerikanische Luftwaffenstützpunkte in Deutschland.

Zur Durchführung der Anschlagspläne verfügte die Zelle bereits über scharfe Schusswaffen nebst Munition. Zudem verschaffte der Beschuldigte Ravsan B. Anleitungen für die Herstellung sogenannter unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV). Einige der hierfür notwendigen Komponenten wurden bereits im Wege des Internet-Versandhandels erworben.

Zur Finanzierung ihrer Planungen sowie des „Islamischen Staates“ in Syrien sammelten die Beschuldigten Geld in Deutschland und transferierten dieses über in der Türkei ansässige Finanzagenten an die Vereinigung. Um ihr noch weitere Mittel zukommen lassen zu können, nahm der Beschuldigte Ravsan B. einen mit 40.000 US-Dollar dotierten Auftrag für einen Mordanschlag in Albanien an. Zur Umsetzung dieses Vorhabens reisten die Beschuldigten Ravsan B. sowie Sunatullokh K. nach Albanien. Die Ausführung des Auftrages scheiterte allerdings kurzfristig, woraufhin sich die Beschuldigten Ravsan B. und Sunatullokh K. zurück nach Deutschland begaben.

Die Beschuldigten werden im Laufe des heutigen Tages (15. April 2020) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

presseportal.de/blaulicht/pm/14981/4571434