„Lebensgefährte“ kommt bekanntlich von Lebensgefahr – und in manchen archaischen Kulturen werden Beziehungsprobleme oftmals sehr direkt gelöst.
Nach dem aufsehenerregenden Mordversuch eines Kurden in Hameln, der Frau und Beziehungsprobleme gleichermaßen mittels orientalischem „Carschleifing“ beseitigen wollte (PI-NEWS berichtete), erfolgte am Montag der nächste Trennungsversuch mittels Fahrzeug in Laschets buntem Kalifat Mordrhein-Vandalen:
Im sauerländischen Brilon ist eine Frau schwer verletzt worden, nachdem sie vom Wagen ihres 38-jährigen Lebensgefährten mitten in der Innenstadt 40 bis 50 Meter über die Straße geschliffen wurde. Zeugen hatten den schrecklichen Vorfall mitbekommen und die Polizei alarmiert, bestätigte Polizeisprecherin Laura Burmann. Am Montag gegen 22:30 Uhr wurden Beamte der Polizei in Brilon zu einem „Verkehrsunfall mit Personenschaden“ gerufen.
Vorangegangen war nach Angaben der Polizei eine Auseinandersetzung zwischen einer 42-jährigen Frau und ihrem 38-jährigen Lebensgefährten. In der gemeinsamen Wohnung entwendete der Mann den Autoschlüssel seiner Angetrauten. Als diese das Fehlen des Schlüssels bemerkte, machte sie sich auf die Suche nach ihrem Auto und dem „Briloner“, so der Sauerlandkurier politisch korrekt.
Ausgerechnet in der Straße „Eselskamp“ traf sie auf den Gesuchten mit ihrem gesuchten CO2-Verbrenner. Der 38-Jährige öffnete das Fenster auf der Fahrerseite – die Frau lehnte sich in ihr Auto, um den Schlüssel aus dem Zündschloss zu ziehen. Dabei fuhr der „Briloner“ los und die Frau wurde mitgeschliffen, bis sie schließlich auf die Fahrbahn fiel. Ohne Anzuhalten, entfernte sich der osteuropäische Herrenfahrer vom Unfallort. Die „Brilonerin“ wurde bei dem Unfall schwer verletzt und in die Intensivstation eingeliefert.
Der Mann bulgarischer Herkunft, konnte festgenommen werden, ein Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Wert von circa 0,6 Promille. Jetzt prüft die Polizei, welche Straftaten in Betracht kommen: Denn der Alkoholwert von 0,6 Promille lasse „noch nicht zwangsläufig auf eine fehlende oder verminderte Zurechnungsfähigkeit“ – zumindest bei dem bulgarischen Neubürger – schließen, so die Ermittler. Ein psychologisches Gutachten „seines Anwalts“ wird dann jedoch vermutlich die verminderte Schuldfähigkeit vor Gericht testieren.