Berufung abgelehnt – doch die „Stimme von Kandel“ bleibt laut

Bildmontage: Heimatkurier | Kern: Instagram – Myriam Kern | Hintergrund: Facebook – Frauenbündnis Kandel

Myriam Kern, Lehrerin und Streiterin für diejenigen, die ihre Stimme verloren haben, prozessiert weiter. Am gestrigen Donnerstag lehnte das Oberverwaltungsgericht Koblenz ihren Antrag auf Berufung ab, doch die engagierte Frau gibt nicht klein bei. Weil der Beamtin der Mord an Mia durch einen Migranten keine Ruhe ließ, versucht das Establishment ihre bürgerliche Existenz zu vernichten.

Es geht um ihre Entlassung aus dem Dienst als Lehrerin und um noch viel mehr. Myriam Kern, die mutige „Stimme von Kandel“, die sich nicht mit den Folgen der unbegrenzten Masseneinwanderung abfinden will, zog vor das Oberverwaltungsgericht Koblenz. Es geht nach wie vor um die unrechtmäßige Entfernung aus Schuldienst und Beamtenverhältnis, die Establishmentpolitiker gefordert hatten, weil sie kritische Meinungen vertritt. Der Heimatkurier berichtete bereits mehrmals über die Hintergründe. Nun wurde in zweiter Instanz die Berufung abgelehnt – ein typisches Beispiel für politisch motivierte Rechtsprechung und Gesinnungsjustiz.

Die Verteidigung hält stand

Zusammen mit ihrem Anwalt will Kern weiterkämpfen, wenn nötig bis zum europäischen Gerichtshof. Zunächst wird allerdings ein Revisionsverfahren anvisiert. Bis zur Entscheidung in dieser Sache bleibt sie auch verbeamtet. Seit Jahren schon versuchen Systempresse und -politiker sie mit unverhältnismäßigen Vorwürfen, Strafen und negativer Berichterstattung ins Bockshorn zu jagen, doch noch viel länger kämpft die zuletzt als Förderschullehrerin tätige Frau für Meinungsfreiheit, Unversehrtheit ihrer Schüler und Sicherheit in ihrer Heimat. Es war der Schulbehörde nicht genug, sie ihren Schülern wegzunehmen und zu Büroarbeit zu verdonnern, nein, sie soll gänzlich aus dem Schulbetrieb und Beamtenverhältnis gedrängt werden. Doch Kern wird jede Möglichkeit nutzen und so lange vor Gericht ziehen, wie möglich.

Bestrafe einen, erziehe hunderte“

Ihr Rechtskampf dürfte dabei auch als Beispiel für viele weitere Bürger in Deutschland dienen, gerade auch Beamte, die eine kritische Haltung zu den offensichtlich schwer schädigenden Entscheidungen der Regierung in den letzten Jahren entwickelt haben. Kritik an Massenmigration und Coronawahnsinn sind in einem funktionierenden Rechtsstaat durch die Meinungsfreiheit geschützt. Deutschland im Jahre 2024 versucht die kritischen Stimmen getreu dem Motto „Bestrafe einen, erziehe hunderte“ abzutöten. Nun wird die Urteilsbegründung abgewartet, die in den nächsten Woche veröffentlicht wird. Für Kern ist der Weg zur nächsten Instanz, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, allerdings schon so gut wie gesetzt.

Berufung abgelehnt – doch die „Stimme von Kandel“ bleibt laut (heimatkurier.at)

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