Für den Krisenfall beschloss die Bundesregierung unter Angela Merkel bereits im November 2016 staatliche Eingriffe in die Lebensmittelversorgung. Ein entsprechender Notfallplan von damals wurde von Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) und dem Kabinett gebilligt.
Mögliche Versorgungskrise durch „Bauernaufstand“ als Anlass zur Umsetzung?
Bei einer Versorgungskrise darf also der Staat in die Produktion und Verteilung von Lebensmitteln massiv eingreifen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde also damals von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) reformiert und ersetzte damit die bestehenden Regeln aus Zeiten des Kalten Krieges.
Das Ministerium kann nun also im Fall einer Versorgungskrise, hervorgerufen etwa durch Naturkatastrophen, Kraftwerksunfälle, militärische Ernstfälle, oder etwa auch die „momentane Generalstreik-Situation“, vorschreiben, dass nur noch große Einzelhandelsfilialen geöffnet werden dürfen.
Die Notfallpläne sollen greifen, wenn ein Großteil der Deutschen sich nicht mehr über den freien Markt mit Lebensmitteln eindecken könne.
Enteignung von Bauernhöfen
Demnach können Bauernhöfe oder andere Lebensmittelbetriebe beschlagnahmt werden, um die Ernährung der Bevölkerung sicherzustellen.
Das Gesetz sieht außerdem vor, die bürokratisch aufwendige Vergabe von Lebensmittelkarten abzuschaffen.
Seit den 60er-Jahren existieren bundesweit an geheim gehaltenen Orten riesige Lager etwa für Weizen, Linsen und Kondensmilch. Zum damaligen Zeitpunkt lagerten 800.000 Tonnen davon in Hallen fernab der Großstädte und an sensiblen Anlagen wie Tankstellen oder Atomkraftwerken, wie damals etwa die Rheinische Post berichtete.
Um Plünderungen zu vermeiden, sieht das Gesetz außerdem die Möglichkeit vor, auch die Abgabe von Lebensmitteln gänzlich unter staatliche Aufsicht zu stellen. Zudem sollen Lebensmittelhändler dazu verpflichtet werden können, die bisher nur geringen Mengen vorgeschriebener Vorräte aufstocken zu müssen.
Dauert eine Versorgungskrise über Wochen an, könnten Betriebe außerdem verpflichtet werden, Mehl oder Brot herzustellen. Auch bei Schlachthöfen oder Wurstfabriken ist ein solcher staatlicher Eingriff gesetzlich vorgesehen.
Bei Enteignungen sieht der Gesetzentwurf eine Entschädigung der betroffenen Betriebe vor. Mit der Zusammenlegung zweier alter Gesetze zu einem neuen sollten also Staat und Wirtschaft entlastet werden, ohne die Versorgung der Bevölkerung zu gefährden, lautete somit die „offizielle“ Erklärung zu dieser Gesetzesanpassung.