Im Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich dürfte ein Richter mit Hausverstand sitzen. Denn dieser fällte gegen die “Klima-Kleber” ein Urteil, das im Sinne der Mehrheit der Bevölkerung ist und noch bahnbrechend für weitere Verfahren sein könnte.
Störung der öffentlichen Ordnung
Wie der Kurier als erster berichtete, wurde gestern, Montag, eine Beschwerde über Geldstrafen von drei Aktivisten der „Letzten Generation“, die in Linz den Straßenverkehr blockierten, abgewiesen. Und zwar mit der Begründung, „das Sich-fest-Kleben auf einer Straße ist jedenfalls als Störung der öffentlichen Ordnung zu qualifizieren“. Außerdem sei das Versammlungsrecht „unter möglichster Schonung der Rechte Dritter” auszuüben und “darf nicht zum Schaden anderer missbraucht werden“.
Staus sorgen für Umweltbelastung
Das LVwG sah darüber hinaus auch die Rechtfertigung als “entschuldigenden Notstand”, auf den sich die Klimaschützer wegen der massiven Auswirkungen des angeblich menschengemachten Klimawandels berufen, nicht gegeben. Diese Art der Demonstration sei alleine durch die zusätzliche Umweltbelastung, die die Störaktionen bewirken würden, weder tauglich noch das Schonendste. Mit einem Satz: Die Staus, die durch die „Klima-Terroristen“ hervorgerufen werden, sorgen genau für das Gegenteil, für das die „Letzte Generation“ eintritt.
Mehrheit der Bürger für Haftstrafen
Eine ordentliche Revision gegen die Entscheidung ist nicht zulässig, den Beschwerdeführern bleibt nur noch der Weg zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) offen. Wie berichtet, hatte eine vom Meinungsforschungsinstitut Unique research im Auftrag von profil durchgeführte Umfrage ergeben, dass sich 76 Prozent der Befragten eine Haftstrafe für „Klima-Kleber“ wünschen.
Nächste Störaktion in Linz
Die „Klima-Terroristen“ lassen sich von diesem Gerichtsurteil anscheinend nicht beirren. Denn einen Tag nach der Niederlage vor dem LVwG gab es die nächste Störaktion in Linz. In einer Aussendung sagte der freiheitliche Landtagsabgeordnete Michael Gruber:
Es zeugt von besonderer Dreistigkeit, wenn man am Tag nach einer Niederlage vor Gericht erneut die gleichen strafbaren Handlungen setzt. Obwohl gestern durch das Landesverwaltungsgericht festgestellt wurde, dass die selbsternannten Klimaschützer der ‚Letzten Generation‘ Gesetzesbrecher sind und sich nicht auf das Versammlungsrecht berufen können, haben sie heute im Frühverkehr in Linz erneut blockiert und an der Eskalationsschraube gedreht. Hunderte Personen kamen deswegen zu spät in die Arbeit.
Bundesregierung muss reagieren
Der Staat lasse sich auf der Nase herumtanzen. Es wäre Zeit, hier endlich für klare Verhältnisse zu sorgen und empfindlichere Strafbestimmungen einzuführen. „Worauf wartet die Bundesregierung?“, fragt sich Gruber.