Bekanntlich will ja Bundesaußenministerin Annalena Baerbock monatlich bis zu 1000 Afghanen sowie deren Angehörige nach Deutschland holen.
Es sollte sich dabei um Menschen handeln, die von den Taliban verfolgt werden. Doch in der deutschen Botschaft vor Ort schlägt man seit geraumer Zeit Alarm, wie auch cicero.de zu berichten weiß.
Angesichts der jüngsten kriegerischen Eskalationen im Nahen Osten und der zunehmenden Sympathie-Kundgebungen für die Hamas in zahllosen islamischen Ländern, bekommt diese deutsche „Regierungsentscheidung“ nun neue Brisanz.
Scharia-Gelehrte und Islamisten auf den „Einbürgerungslisten“
Auf den sogenannten Aufnahmelisten des Außenamtes finden sich zahlreiche Islamisten und Scharia-Gelehrte.
Das Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für angeblich gefährdete Afghanen wird offenbar von Islamisten genutzt, um nach Deutschland zu gelangen.
Dies geht aus einem vertraulichen Schreiben des deutschen Botschafters in Pakistan hervor, das dem Portal Cicero vorliegt.
Konkret geht es dabei um afghanische Justizangehörige, die in Deutschland aufgenommen werden sollen, um sie vor der Verfolgung durch das Taliban-Regime zu schützen.
„Etwa 50 Prozent dieser Gruppe sind nach Erfahrungen der Botschaft keine Richter und Staatsanwälte mit einer klassischer Ausbildung“, schreibt dazu der Diplomat aus Islamabad an das Auswärtige Amt in Berlin.
Vielmehr handelt es sich dabei um „Absolventen von Koranschulen, geschult in der Sharia, im religiösen Rechts- und Wertesystem des Islam“. Der Botschafter warnt diesbezüglich, „die Erteilung von Aufnahmezusagen für Sharia-Gelehrte unterstützt die Unterwanderung unserer Rechtsordnung durch islamistische Kreise.“
Unterwanderung des deutschen Rechtssystems befürchtet
Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) und Innenministerin Nancy Faeser (SPD) haben ihr sogenanntes humanitäres Aufnahmeprogramm Ende vergangenen Jahres gestartet. Monatlich sollen dabei bis zu 1000 „besonders gefährdete“ Afghanen und deren Familienangehörige auf legalem Weg nach Deutschland geholt werden.
Es gehe dabei um Personen, die „sich durch ihren Einsatz für Frauen-/Menschenrechte oder durch ihre Tätigkeit in den Bereichen Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, Sport oder Wissenschaft besonders exponiert hatten“. Auch Afghanen, die „aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität“ verfolgt würden, soll Schutz gewährt werden.
Die Vorauswahl der schutzbedürftigen Afghanen hat die Bundesregierung freilich mehreren zivilgesellschaftlichen Organisationen (NGOs) überlassen. Sie können als „meldeberechtigte Stellen“ Personen nennen und deren Daten technisch übermitteln, die dann von deutschen Behörden und Ministerien, unter anderem der deutschen Botschaft in Pakistan, ausländerrechtlich überprüft werden.
In Afghanistan selbst hat die Bundesrepublik seit der Machtübernahme der Taliban ja keine offizielle Auslandsvertretung mehr.
„Unterstützung“ der NGOs wird geheim gehalten
Die enge Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ist neu und absolut intransparent. Auswärtiges Amt und Innenministerium halten offenbar bewusst geheim, um welche Organisationen es sich dabei überhaupt handelt. Den Organisationen sei selbst überlassen, ob sie ihr Mitwirken am Bundesaufnahmeprogramm öffentlich machen, erklärt dazu Baerbocks Ministerium.
In dem internen Bericht aus Pakistan werden im Zusammenhang mit dem Vorläuferprogramm des Bundesaufnahmeprogramms neben „Pro Asyl“ und der Initiative „Kabul Luftbrücke“ aber auch Juristenorganisationen aus Deutschland genannt. Eine nicht genannte NGO soll „bis zu 700 Gefährdungsanzeigen“ für angebliche Justizangehörige in Afghanistan gestellt haben, schreibt dazu der Botschafter.
Er betont, dass sie „sich in Struktur und Argumentation der Gefährdungslage auffallend ähneln und stellenweise wort- und inhaltsgleich sind“.
Bei der Überprüfung dieser Fälle ergeben sich dem Botschafter zu Folge oftmals Zweifel an einer tatsächlichen Gefährdung der angeblichen Justizangehörigen.
Juristische Kenntnisse seien häufig lediglich in „Crashkursen“ von wenigen Stunden bis hin zu 60 Tagen vermittelt worden. „Eine fundierte juristische Ausbildung, die im Gegensatz zu der, in der Koranschule vermittelten Rechtsauffassung steht, ist hier nicht festzustellen“, schreibt der Diplomat an das Auswärtige Amt.
„Dies wird auch im Auftreten der Antragsteller und deren Familienangehörigen im Visaverfahren sehr deutlich. Frauen erscheinen beispielsweise komplett mit Burka/Niqab verschleiert und weigern sich bisweilen, zur Identifizierung ihren Schleier zu lüften.“ Besonders auffällig sei zudem, dass „die Personengruppe keinerlei Probleme bei der Beschaffung von Dokumenten/Pässen oder Visa für Pakistan hat“.
„Einzelfälle“ sind Verschlusssache
Namentlich aufgeführt werden in dem als „Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichneten Schreiben zehn Einzelfälle.
Neben den aufgelisteten Männernamen, die jeweils mit bis zu zehn Familienangehörigen in die Bundesrepublik wollen, gibt es Vermerke wie „Mullah mit Verbindung zu Taliban“, „Scharia-Richter“ oder „Mullah mit möglichem IS-Bezug“.
Als persönlich gefährdet gemeldet wurden sie der Liste zu Folge nicht nur von deutschen Juristenorganisationen, sondern auch von Bundestagsabgeordneten. Unklar dabei bleibt, ob diese Personen bereits eine Einreiseerlaubnis für Deutschland erhalten haben, ihr Antrag abgelehnt wurde oder noch in Bearbeitung ist.
Der deutsche Botschafter sieht jedenfalls dringenden Handlungsbedarf. „Keine Aufnahmezugsagen für Mitarbeiter des afghanischen Justizbereichs, sofern nicht Richter/Staatsanwälte mit klassischer juristischer Ausbildung“, schlägt er diesbezüglich dem Auswärtigen Amt vor.
„Unverzüglich Rücknahme der Zusagen, sofern schon erteilt.“ Ausdrücklich warnt er davor, dass die afghanischen Scharia-Richter ein Gefährdungspotenzial auch für andere Schutzsuchende, etwa Homosexuelle, darstellen würden.
Botschafter sieht Gefährdung von LGBTQ in Deutschland
„Es erschließt sich aus Sicht der Botschaft nicht, weshalb Aufnahmezusagen für Personen mit radikal-islamischer Weltanschauung auf der einen Seite und LGBTQ-Angehörige auf der anderen Seite gleichermaßen vergeben werden können.“
Annalena Baerbock hat die Aufnahme von bedrohten Afghanen in Deutschland ja bereits kurz nach ihrem Amtsantritt als Außenministerin zur Chefsache gemacht. Die Grünen-Politikerin versprach damals, „die gezielte Ausreise für besonders schutzbedürftige Personen“ zu beschleunigen, und erklärte, „wir werden auch in dem Bereich daher unsere Arbeit stärker mit der Zivilgesellschaft vernetzen.“
Gemeint war damit unter anderem die Organisation „Kabul Luftbrücke“, die der Europaabgeordnete Erik Marquardt mitbegründet hat, freilich ein Parteifreund Baerbocks.
Unklare Identitäten und gefälschte Pässe kein Problem
Das Auswärtige Amt scheint dabei „ganz locker“ an die Sache heran zu gehen.
Weder ganz klar gefälschte Pässe oder erfundene Verwandtschaftsverhältnisse stellen ein Problem für eine Aufnahme in Deutschland dar.
Dies zeigte unter anderem der Fall Mohammad G., über den auch Cicero ausführlich berichtet hatte. In den deutschen Botschaften hingegen, in denen die Visa ausgestellt werden, wächst zunehmend der Ärger über die Anweisungen aus Berlin.
Eben auch vor diesem Hintergrund ist auch der sehr deutliche Ton des Botschafterschreibens aus Islamabad, zu verstehen.
Schon die Betreffzeile spricht in ihrer betont undiplomatischen Formulierung bereits Bände, „Im Namen Allahs – Sharia-Richter für Deutschland?“
https://unser-mitteleuropa.com/ampel-plant-import-von-scharia-richtern-fuer-deutschland/