Ampel plant bereits neue Corona-Maßnahmen für den Herbst

Die Bedrohung durch das Corona-Virus ist für die deutsche Ampel-Regierenden offenbar noch lange nicht vorbei.

Seitens der Bundesregierung plant man erneute Grundrechtseinschränkungen ob der vermeintlichen gesellschaftlichen Bedrohung durch das Virus.

Ausweitung der Masken-und Testpflicht geplant

Hierbei geht es also vorerst um eine Ausdehnung der Masken- und Testpflichten. Ausgangssperren solle es jedoch aus heutiger Sicht nicht wieder geben.

Es wird dabei in Sachen Corona ein „mehrstufiges, lagebezogenes Schutzkonzept“ für den Herbst, seitens der Bundesregierung geben.

Dazu haben das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesjustizministerium eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes erarbeitet, wie laut Informationen des Nachrichtensenders ntv aus einer Mitteilung beider Ressorts hervorgehen. Noch im August wolle das Kabinett demnach eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes beschließen.

Ohne Zweifel scheint man sich da am österreichischen Modell des „reformierten“ Epidemie-Gesetzes orientiert zu haben. Dieses war, an Stelle des „in die Hose gegangenen“ Impflichtgesetzes erlassen worden und stattet den grünen Gesundheitsminister Rauch mit beinahe unumschränkten Handlungsvollmachten, vor allem gegenüber den „Ungeimpften“, aus.

Maskenpflicht in Zukunft von Oktober bis April? 

Den „Ampel-Plänen“ zu Folge sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April „bestimmte bereichsspezifische Schutzmaßnahmen bundesweit gelten.

Konkret soll es dabei um eine Maskenpflicht im Luft- und im öffentlichen Personenfernverkehr gehen. Zudem werde es eine Masken- und Testpflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten geben. Frisch geimpfte und genesene Personen sollen von der Testpflicht ausgenommen sein, ebenso „Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.“

Darüber hinaus will man offenbar mehr Kompetenzen an die Länder abgeben. Diese könnten somit jederzeit weitere Einschränkungen anordnen, „soweit dies erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten und einen geregelten Schulunterricht in Präsenz aufrechtzuerhalten“. Das altbekannte seit über 2 Jahren strapazierte „Pauschalargument“ für Grundrechtseingriffe schlechthin also.

Mehr Befugnisse für Länder

Die Ländermaßnahmen müssten von den Landesparlamenten beschlossen werden und könnten dann gegebenenfalls verschärft werden, hieß es weiter.

Dies beträfe die Anordnung einer Maskenpflicht im ÖPNV (öffentlichen Personen-und Nahverkehr) sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Ausnahmen für Getestete und Genesene soll es hier für Freizeit‑, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie gastronomische Einrichtungen geben.

Auch dürften die Länder wieder Test- und Maskenpflichten in bestimmten Bereichen einführen, wie etwa in Schulen und Kindergärten. Für Menschen, deren letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt, sollen Sonderregeln gelten.

Lauterbach bringt „Pandemieradar“ und neue Impfstoffe

Mit diesem „Stufenmodell“ würden nach Auffassung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Bund und Ländern rechtssichere Werkzeuge zur „Pandemievorsorge“ an die Hand gegeben.

Als weitere Teile des neuerlichen Maßnahmenpaketes kündigte der Minister eine Impfkampagne mit neuen Impfstoffen, das Pandemie-Radar mit tagesaktuellen Daten sowie Test- und Behandlungskonzepte und Konzepte für Pflegeheime an.

Nach Auffassung von Bundesjustizminister Marco Buschmann dürfe es Freiheitseinschränkungen nur geben, wenn diese erforderlich seien. Dazu erklärte Buschmann, „wir nehmen die Pandemie weiter ernst. Und vor allem nehmen wir die Grundrechte ernst. Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage. Stattdessen setzen wir auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar“.

Summa summarum, Alles bleibt beim Alten, denn auch die „Sache“ mit den Lockdowns und Ausgangssperren hängt ja wieder einmal, wie schon gehabt vom Pandemie-Geschehen ab und den dazu vom „Radar“ gelieferten Zahlen.

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