Ein neuer Plan der deutschen Ampel-Regierung ließt sich wie die Gesetzgebung aus ehemaligen kommunistischen Diktaturen. So soll es Regierungskritikern und anderen unbequemen Zeitgenossen künftig unmöglich gemacht werden, Deutschland zu verlassen und überhaupt einen Reisepass zu bekommen. Bzw. plant man auch die Abnahme des selbigen.
Totaler Überwachungsstaat nimmt weitere Formen an
Derzeit wird in den Gremien des Bundestages ein neues Passgesetz erarbeitet. Nachdem in der jüngeren Vergangenheit immer wieder politisch missliebige Personen die Bundesrepublik nicht verlassen durften, um im Ausland an politischen Veranstaltungen teilzunehmen, planen die Ampel-Parteien den nächsten Schritt: Regierungsgegnern soll pauschal der Reisepass entzogen (bzw. garnicht erst ausgestellt) werden, wenn der Verdacht besteht, sie könnten im Ausland an Veranstaltungen teilnehmen, die im „Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratische Grundordnung“ stehen.
Regierung will Reisefreiheit verbieten
Vordergründig argumentiert man dies mit der Teilnahme an „rechtsextremen und extremistischen Veranstaltungen“ im Ausland, die sich aufgrund des konsequenten Vorgehens der deutschen Junta zunehmend ins Ausland verlegen. Hintergründig will man aber die Grundrechte weiter einschränken.
Um zu verhindern, dass deutsche Staatsangehörige an rechtsextremistischen Veranstaltungen im Ausland teilnehmen können, wurden oftmals Ausreiseunter- und Passversagungen auf Basis der §§ 7, 10 Passgesetz (PassG) gegen etwaige Teilnehmer von den zuständigen Behörden vorgenommen. Da die Betroffenen aber in vielen Fällen erfolgreich dagegen klagten, wird nun ein genereller Passentzug angedacht. Auch die Verwaltungsgerichte und Behörden sollen zunehmend unter Druck gesetzt werden, entsprechend zu entscheiden und zu agieren:
„Vor diesem Hintergrund fordert der Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages die Bundesregierung auf:
1. darauf hinzuwirken, die Passverwaltungsvorschrift insofern zu konkretisieren, als dass bei einer beabsichtigten Teilnahme an extremistischen Veranstaltungen im Ausland, die inhaltlich im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen, eine Gefährdung des internationalen Ansehens der Bundesrepublik Deutschland und somit eines sonstigen erheblichen Belangs der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 PassG anzunehmen ist
und
2. darauf hinzuwirken, dass der Informationsfluss von den Sicherheitsbehörden zu den Passbehörden verbessert wird, sodass bei der Entscheidung über eine Passversagung den Passbehörden eine hinreichende Tatsachengrundlage vorliegt, um eine gerichtsfeste Passversagung vornehmen zu können.“