
Foto: AfD
Der AfD-Fraktion wird nun laut der Webseite des Deutschen Bundestags vorgeworfen, mit einer parlamentarischen Anfrage “Überkontrolle” zu betreiben. Die Opposition hatte sich nach Gerichtsverfahren erkundigt, die das Finanzministerium betreibt.
AfD will es ganz genau wissen
Neben den Kosten für die Prozesse wollte die AfD zahlreiche weitere Einzelheiten wissen. So bat sie die Regierung, in der Antwort folgende Details aufzulisten: “Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der bzw. die den Kläger bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Beklagten bzw. Antragsgegners, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Klägervertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen und Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt.”
Diese Einzelheiten scheinen der CDU/CSU/SPD-Regierung zu viel zu sein. Sie behauptete, “die Grenze administrativer Überkontrolle” wäre erreicht und behauptete: “Die erfragten Einzeldaten zum Aktenzeichen etc. deuten darauf hin, dass die Fragesteller politische Kontrolle mit umfassender Fach- und Rechtsaufsicht gleichsetzen.” Nur: Ist es nicht das gute Recht, ja sogar die Pflicht der Opposition, die Regierung und deren Ministerien zu kontrollieren? Besonders wenn Mitglieder eben dieser Regierung Dinge getan haben wie den Maskenskandal rund um Jens Spahn (Unzensuriert berichtete)?
Viel Lärm um Nichts
Dass die BRD-Regierung so ein Aufhebens macht und der AfD “Überkontrolle” vorwirft, wirkt noch seltsamer, wenn man bedenkt, dass das Bundesfinanzministerium im von der AfD abgefragten ersten Quartal 2025 kaum aktiv war. Es hat lediglich eine Disziplinarklage in die Wege geleitet. Das heißt, es hat einen Mitarbeiter mutmaßlich wegen eines Dienstvergehens verklagt.
Weitere Einzelheiten wollte die Regierung mit Verweis auf die angebliche “Überkontrolle” der AfD nicht nennen. Sie gab nur noch bekannt, dass das Finanzministerium in diesem Zeitraum an 33 Verfahren als Beklagter oder Antragsgegner teilgenommen hatte. Eigene Strafanzeigen wurden vom Ministerium in dieser Zeit nicht gestellt.
AfD stellt zu viele Fragen: Bundestag spricht von “Überkontrolle” – Unzensuriert