
Foto: Christophe Licoppe / European Union, 2024 / EC – Audiovisual Service / Wikimedia CC BY 4.0
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat heute, Mittwoch, vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg eine Niederlage erlitten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Von der Leyen kann dagegen berufen. Ihre Glaubwürdigkeit hat aber schon jetzt großen Schaden genommen.
Muss von der Leyen Textnachrichten offenlegen?
Das Gericht hat die Entscheidung der EU-Kommission, SMS-Nachrichten von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla nicht herauszugeben, für nichtig erklärt. Eine Journalistin der New York Times hatte zusammen mit ihrer Zeitung den Zugang zu sämtlichen Textnachrichten gefordert, die von der Leyen und Bourla zwischen dem 1. Jänner 2021 und dem 11. Mai 2022 ausgetauscht hatten. Gibt es ein rechtskräftiges Urteil, könnte von der Leyen per Gericht gezwungen werden, die Textnachrichten offenzulegen.
Es geht um 1,8 Millionen Dosen Corona-Impfstoff
Die Kommission hatte das mit der Begründung abgewiesen, in ihrem Besitz befänden sich keine solchen Dokumente. Das fochten die Journalistin und ihre Zeitung vor dem EU-Gericht an. Im Fokus steht dabei ein Geschäft über bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer im Frühjahr 2021. Das Vertragsvolumen wurde damals auf 35 Milliarden Euro geschätzt. Wie die New York Times berichtete, war der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Bourla für den Abschluss entscheidend. Dabei sollen sie auch per SMS kommuniziert haben.
Glaubwürdigkeit bekommt Risse
Für die EU insgesamt und die Kommission im Besonderen wäre eine Verurteilung ihrer Präsidentin ein Schlamassel. Plötzlich würden die eigenen Ansprüche und Regeln, möglichst transparent Politik zu machen, gewaltige Risse bekommen.
Bei Gesundheit Geheimhaltung vermeiden
Shari Hinds von der NGO Transparency International meinte gegenüber dem Magazin Politico (Onlineausgabe), dass das Urteil „einen Wendepunkt für Transparenz in der EU“ darstellen könnte. Sie hofft, dass eine Verurteilung zu einem geänderten Bewusstsein und Vorgehen in der Kommission führen könnte. Bei wichtigen Entscheidungen, erst recht, wenn sie die öffentliche Gesundheit beträfen, müsse Geheimhaltung vermieden werden, so Hinds.
„Pfizergate“: Ursula von der Leyen erleidet vor EU-Gericht peinliche Schlappe – Unzensuriert