
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat bei der Bewertung der Alternative für Deutschland (AfD) eine Kehrtwende vollzogen. Wie heute bekannt wurde, stuft das BfV die Partei vorerst nicht mehr als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein.
++EIL++ #Verfassungsschutz nimmt Hochstufung zurück: Das @BfV_Bund hat soeben gegenüber dem Verwaltungsgericht in #Köln mittels der angeforderten Stillhaltezusage erklärt, dass es die @AfD vorerst nicht mehr als gesichert extremistische Bestrebung einstuft: pic.twitter.com/UWRVKWYJWv
— Christian Conrad (@RA_Conrad) May 8, 2025
Das BfV erklärte, dass es die bisherige Einstufung der AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ vorläufig zurücknehme. „Die Antragstellerin wird die AfD bis zum Ergehen der Entscheidung der beschließenden Kammer in diesem Eilverfahren dementsprechend nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen“. Das Amt wird die Partei allerdings weiterhin als Verdachtsfall beobachten und behandeln.
Ein weiteres Detail der Entscheidung betrifft die öffentliche Kommunikation des BfV. Eine am 2. Mai 2025 veröffentlichte Pressemitteilung, in der die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet wurde, wird nun zurückgezogen. „Das BfV wird außerdem bis zur Entscheidung der beschließenden Kammer in diesem Eilverfahren die am 02.05.2025 veröffentlichte Pressemitteilung zur AfD von der Website des BfV entfernen.“
Verfassungsschutz rudert zurück: AfD nicht mehr „gesichert rechtsextremistisch“