Merz im ersten Wahlgang bei Kanzlerwahl gescheitert

GROK

CDU-Chef Friedrich Merz ist bei der Kanzlerwahl im Deutschen Bundestag im ersten Wahlgang durchgefallen. Er erhielt in geheimer Abstimmung 310 von 621 abgegebenen Stimmen und damit sechs weniger als die nötige Mehrheit von 316. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben zusammen 328 Sitze im Parlament. Es ist ein Novum: Noch nie ist nach einer Bundestagswahl und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen ein designierter Kanzler bei der Wahl im Bundestag gescheitert.

Das Grundgesetz regelt auch diesen Fall. In Artikel 63, der die Regeln für die Kanzlerwahl enthält, ist festgehalten: „Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.“

Merz wird sich einem „FAZ“-Bericht zufolge am Dienstag nicht mehr erneut zur Wahl stellen. Dies bestätigten auch mehrere Abgeordnete. Wie es aus Fraktionskreisen hieß, werde geprüft, ob ein Wahlgang am Mittwoch möglich sei, dazu müsste es dem Vernehmen nach Einigkeit mit der Opposition über gewisse Fristverkürzungen geben.

Sollte Merz den Eindruck gewinnen, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten, kann er jederzeit wieder antreten. Innerhalb der zweiwöchigen Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein.

Schafft das niemand, dann werden im nächsten Schritt die Anforderungen gesenkt. Nun reicht für die Wahl die einfache Mehrheit. Im Grundgesetz heißt es: „Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.“ Wenn der oder die Gewählte die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bei einer Wahl nur mit einfacher Mehrheit kann der Bundespräsident alternativ auch binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen.

Die Alternative für Deutschland (AfD) begrüßte den Ausgang der Wahl. „Das zeigt, auf welch schwachem Fundament die kleine Koalition aus Union und von den Bürgern abgewählter SPD gebaut ist“, schrieb Parteichefin Alice Weidel bei X. „Das ist erstmal eine gute Sache, denn dieses Ausmaß von Wahlbetrug, so Kanzler zu werden und dann einfach, dass das durchgeht, das darf nicht sein“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Bernd Baumann, in einem Video auf der Plattform. Die AfD will einem zweiten Wahlgang zur Wahl des Bundeskanzlers am Mittwoch zustimmen. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner habe diesen Termin auch bei seiner Fraktion angefragt, sagte AfD-Co-Parteichef Tino Chrupalla im ARD-Fernsehen. Die AfD stellt die zweitgrößte Fraktion im Bundestag hinter der Union.

Merz sei von vornherein beschädigt. Er habe „die Quittung bekommen für seine ganzen Machenschaften im Vorfeld, für den ungeheuren Wahlbetrug, den es vorher überhaupt noch nie so gegeben hat“. Baumann fügte hinzu, der nächste Wahlgang sei wahrscheinlich am Mittwoch. Merz wird Deutschland nach Einschätzung der Linken nicht vereinen können. „Ihm gelingt es nicht, zu verbinden, sondern nur zu spalten“, sagt Co-Parteichef Jan van Aken. Es sei unklar, wie er das Vertrauen der Menschen gewinnen wolle.

In der SPD-Fraktion wird die Verantwortung für das Scheitern von Friedrich Merz bei der Kanzlerwahl nicht in ihren Reihen gesehen. „Wir gehen bei uns von voller Zustimmung aus. Gefehlt hat auch niemand“, heißt es am Dienstag aus dem Umfeld des amtierenden Fraktionschef Lars Klingbeil. In der Fraktion hatte es an anderer Stelle zuvor geheißen, Unzufriedenheit mit der Machtfülle von Klingbeil hätte zur Verweigerung der Zustimmung beigetragen können.

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