
Foto: AfD-Alternative für Deutschland
Wie Medien aktuell berichten, stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD nun auch auf Bundesebene als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Der Geheimdienst will eine die „Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung“ der AfD erkannt haben. Damit scheint der Weg für ein Verbotsverfahren gegen die AfD geebnet zu sein.
Angebliche „Beweise“ geheimgehalten
In einem 1.100 Seiten umfassenden Bericht will der Inlandsgeheimdienst Beweise zusammengetragen haben, die den Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, bestätigten und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet hätten. Grundlage für die Einschätzung ist eine umfangreiche Materialsammlung, die nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist und nicht veröffentlicht werden soll.
Verstoß gegen die „Menschenwürde“
Wie der MDR berichtet, bewertete das Bundesamt ein angeblich in der AfD vorherrschendes „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ als nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. Die Vizepräsidenten der Behörde, Sinan Selen (SPD) und Silke Willems, ergänzten, dass Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter zudem gegen das Prinzip der Menschenwürde verstoßen haben sollen. Das sei maßgeblich für die getroffene Entscheidung gewesen.
Heuchelei des Tages
Die scheidende SPD-Innenministerin Nancy Faeser behauptete heute, Freitag, in einer Stellungnahme, dass es „keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben“ habe. Das Bundesamt habe einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und die Demokratie zu schützen. „Dabei arbeitet es eigenständig“, sagte die Politikerin. Die Prüfung durch den Verfassungsschutz sei „umfassend und neutral“ erfolgt. Dem Ministerium wurde der Bericht am 28. April übermittelt.
Seitens der AfD, die bei der Bundestagswahl am 23. Februar 20,8 Prozent der Stimmen erreicht und in aktuellen Umfragen mit 26 Prozent bereits die Unionsparteien überholt hat, wurden bereits rechtliche Schritte gegen diese Einstufung angekündigt. Mit einem Verbot der Partei würde man mehr als ein Viertel der deutschen Wähler politisch entmündigen.