
Am 16. April 2025 fiel in London ein Grundsatzurteil, das in seiner Klarheit Seltenheitswert hat: Der Supreme Court des Vereinigten Königreichs entschied einstimmig, dass der Begriff »Frau« im Gleichstellungsgesetz Equality Act 2010 ausschließlich das biologische Geschlecht meint. Das Urteil ist eine juristische Ohrfeige für die schottische Regierung und ein Sieg für die Initiative »For Women Scotland«, die seit Jahren gegen die Verwässerung von Frauenrechten kämpft.
Wie die BBC berichtet, erklärte Lord Hodge bei der Urteilsverkündung: »Die Definition von ›Sex‹ im Gleichstellungsgesetz 2010 macht deutlich, dass das Konzept von Geschlecht binär ist – eine Person ist entweder eine Frau oder ein Mann.« Auch wenn das Wort »biologisch« nicht ausdrücklich im Gesetz stehe, sei die Bedeutung eindeutig – sie beruhe auf biologischen Merkmalen, die eine Person entweder als Mann oder Frau klassifizieren.

Damit widersprach das oberste Gericht der Linie der schottischen Regierung, die versuchte, transidentifizierten Männern mit Gender Recognition Certificate (GRC) Zugang zu gesetzlich geschützten Frauenräumen zu ermöglichen – etwa in Frauenhäusern, Toiletten, Sportwettkämpfen oder bei Förderprogrammen. Laut dem Urteil würde eine solche Interpretation das Gesetz »inkohärent und unpraktikabel« machen.
Die Reaktionen auf das Urteil waren entsprechend emotional. Vor dem Gerichtsgebäude in London feierten Unterstützer von »For Women Scotland« mit Umarmungen, Tränen und dem Slogan: »Women’s rights are human rights.« Susan Smith, Mitbegründerin der Initiative, sagte erleichtert: »Sex ist real. Frauen können nun sicher sein, dass Frauenräume auch tatsächlich Frauen vorbehalten sind.«
Doch das Urteil macht nicht nur juristisch klar Schiff – es ist ein Fanal in einer Zeit, in der selbst Grundbegriffe wie »Mann« und »Frau« von einer kleinen, aber lautstarken Lobby relativiert, umdefiniert oder ganz abgeschafft werden sollen. Das oberste Gericht hat sich diesem Zeitgeist entgegengestellt und festgehalten: Gesetzliche Rechte dürfen nicht auf gefühlten Identitäten beruhen, sondern müssen auf überprüfbaren, objektiven Grundlagen stehen.
Gleichzeitig betonten die Richter, dass Transpersonen selbstverständlich weiterhin durch das Gleichstellungsgesetz vor Diskriminierung geschützt seien – jedoch eben über den Schutzmechanismus »gender reassignment« (Geschlechtsumwandlung) und nicht über eine Umdefinition der Kategorie »Frau«.
Was in der politischen Debatte oft als bloße Formalität dargestellt wurde, entpuppt sich damit als Grundfrage von Rechtssicherheit, Fairness und dem Schutz vulnerabler Gruppen – insbesondere von Frauen. Dass man das im Jahr 2025 überhaupt noch sagen muss, zeigt, wie weit sich Politik und Justiz unter dem Druck der Gender-Ideologie von der Wirklichkeit entfernt haben.
Doch nun ist klar: Frau bleibt Frau – und das ist gut so.
Oberstes Gericht im Vereinigten Königreich: Frau bleibt Frau – biologisch